Kein «bewusster» GesetzesverstossBundesanwaltschaft stellt Strafverfahren gegen Crypto AG ein
Die Ermittler haben keine «bewusste und nicht legitimierte Widerhandlung gegen das Exportkontrollrecht» gefunden.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat das Strafverfahren gegen die Crypto AG wegen möglicher Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass jemand bewusst gegen das Gesetz verstossen habe, schreibt die Behörde.
Die BA hat das Strafverfahren daher rechtskräftig eingestellt, wie sie am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Zudem habe sie die Rückgabe der sichergestellten Chiffriergeräte an die betroffenen Firmen verfügt.
Beim Verfahren ging es um die Frage, ob Personen aus dem Umfeld der Crypto AG «manipulierte» Chiffriergeräte zum Export beantragt haben. Konkret musste abgeklärt werden, ob diese Personen bei den Ausfuhrbewilligungen den Sachverhalt verschleiert und wichtige Informationen falsch deklariert haben.
Nach ihrer Untersuchung kommt die BA zum Schluss, dass es keine Anhaltspunkte für «bewusste und nicht legitimierte Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht» gebe. Die mit dem Export der Chiffriergeräte beauftragten Personen hätten davon ausgehen müssen, dass dieser Export rechtmässig sei. Daher habe die BA die Einstellung des Verfahrens verfügt.
Die Geheimdienst-Affäre war Anfang Februar ins Rollen gekommen. Recherchen verschiedener Medien ergaben, dass die Zuger Firma Crypto AG jahrelang an verschiedene ausländische Regierungen und Armeen Chiffriergeräte verkauft hat, die manipuliert worden waren, damit die Geheimdienste der USA und Deutschlands, CIA und BND, die darüber laufende Kommunikation ohne grossen Aufwand entschlüsseln konnten.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hatte daraufhin Ende Februar wegen möglicher Widerhandlungen gegen das Exportkontrollrecht bei der Bundesanwaltschaft Anzeige gegen Unbekannt eingereicht.
SDA/anf
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