Mit Urteil nicht einverstandenBundesanwaltschaft rekurriert gegen Freispruch von PSG-Präsident
Das BA fordert Korrekturen der erstinstanzlichen Urteile gegen die drei Angeklagten Nasser Al-Khelaifi, Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke und einen griechischen Geschäftsmann.

Die Bundesanwaltschaft (BA) rekurriert gegen den Freispruch des PSG-Präsidenten und Medienmoguls Nasser Al-Khelaifi durch das Bundesstrafgericht im Fifa-Prozess vom Oktober. Auch mit dem Strafmass für den ehemaligen Fifa-Generalsekretär Jérôme Valcke ist die BA nicht einverstanden.
Nach dem Erhalt des schriftlichen Urteils im Januar reichte die BA im Februar Rekurs ein, wie sie am Dienstagabend einen Bericht der französischen Sport-Tageszeitung «L’Equipe» gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte.
Sie fordert Korrekturen der erstinstanzlichen Urteile gegen die drei Angeklagten in dem Verfahren. Wie die Bundesanwaltschaft beifügte, ist die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts für alles weitere zuständig.
Bedingte Geldstrafe
Al-Khelaifi, Valcke und ein mitbeschuldigter griechischer Geschäftsmann standen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung in Zusammenhang mit der Vergabe von Fernsehrechten vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Valcke als einstige Nummer zwei des Weltfussballverbands wurde wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 200 Franken verurteilt.
Er hatte Fifa-Konten frisiert, um Zahlungen des Griechen von 1,25 Millionen Franken zu verschleiern. Vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung sprach ihn das Bundesstrafgericht frei.
Deshalb wurde auch Nasser Al-Khelaifi, Präsident des Fussballklubs Paris-St-Germain und Besitzer der Mediengruppe Bein Media, von der Anklage der Anstiftung zur ungetreuen Geschäftsbesorgung freigesprochen. Auch der Grieche wurde freigesprochen. Die beiden müssen allerdings die Gerichtskosten tragen.
Die Bundesanwaltschaft hatte für Valcke eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten gefordert. Gegen Al-Khelaifi lautete der Strafantrag auf 28 Monate teilbedingt und gegen den abwesenden Griechen auf 30 Monate teilbedingt.
Erster Prozess platzt
Der sogenannte zweite Fifa-Prozess war Teil einer langen Reihe von Skandalen innerhalb des Weltverbands. Konkret ging es um die Vergabe von Fernsehrechten an mehreren Weltmeisterschaften und anderen Wettbewerben an Medienkonzerne, die von Al-Khelaifi und dem abwesenden Geschäftsmann vertreten wurden.
Im ersten Prozess, im sogenannten Sommermärchen-Prozess gegen die ehemaligen deutschen Fussballfunktionäre Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt, den früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach sowie den Ex-Fifa-Generalsekretär Urs Linsi, konnte bis zum Ablauf der Verjährungsfrist im März 2020 kein Urteil gefällt werden.
SDA
Fehler gefunden?Jetzt melden.