Geldberater: Neues Konto eröffnenBrauchen wirtschaftlich Berechtigte immer eine Vollmacht?
Unser Geldexperte erklärt den Unterschied zwischen der Berechtigung und einer Vollmacht – und warum Banken regelmässig danach fragen.
Beim Einrichten eines Kontos wird man oft gefragt, ob die Ehefrau wirtschaftlich berechtigt ist. Gibt es einen Unterschied zwischen der wirtschaftlichen Berechtigung und dem Erteilen einer Vollmacht für das Konto? Leserfrage von P.K.
Ja. Das sind zwei verschiedene Dinge. Die wirtschaftlich berechtigte Person muss nicht zwingend mit einer Bankvollmacht beziehungsweise einer Unterschriftsberechtigung für die Geschäftsbeziehung ausgestattet sein.
Um Geldwäscherei zu vermeiden, sind die Banken gezwungen, genau abzuklären, wer ihre Kunden sind. Der entsprechende Fachbegriff dazu lautet «Know your Customer». Banken müssen die Identität der Kunden abklären und die wirtschaftliche Berechtigung für die entsprechende Geschäftsbeziehung prüfen. Die Institute müssen also genau wissen, wer ihr Kunde ist und wem das Geld gehört. Erfolgen muss die Identifizierung der Kunden durch die Bank unter anderem durch einen amtlichen Ausweis wie den Pass oder die Identitätskarte.
Seit Jahresbeginn gelten verschärfte Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre.
Bei der Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung reicht es nicht, dass sich die Bank allein auf die Auskunft des Kunden verlässt. Sie muss auch eine Plausibilitätsprüfung machen – etwa, wie jemand zu viel Geld gekommen ist. Um Zweifel auszuräumen, müssen Banken Eigentumsverhältnisse nicht nur prüfen, sondern auch schriftlich dokumentieren. Seit Jahresbeginn gelten verschärfte Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre. Kundenangaben müssen periodisch überprüft werden.
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