Deutsches Gericht entscheidetBirkenstock-Sandalen sind keine Kunst
Mit einem juristischen Kniff wollte der deutsche Schuhhersteller seine Modelle vor Nachahmern schützen. Das oberste deutsche Gericht sieht es anders.

Sind Birkenstock-Sandalen Kunstwerke? Mit dieser Frage hat sich der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigt. Nun ist das Urteil da und hat für den Hersteller der beliebten Latschen weitreichende Konsequenzen: Er darf nämlich für sie keinen Urheberrechtsschutz beanspruchen.
«Die Ansprüche sind unbegründet, weil es keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind», wird der Vorsitzende Richter Thomas Koch im «Spiegel» zitiert. Der Bundesgerichtshof wies folglich eine Klage gegen einen Birkenstock-Nachahmer ab. Seine Konkurrenzprodukte müssen nicht vom Markt genommen werden.
Unterschied zwischen Design und Kunst
Ausschlaggebend dafür, dass Birkenstock überhaupt vor dem Bundesgerichtshof landete, war die Frage nach dem Auslaufen des Urheberrechts. Erfinder Karl Birkenstock schuf seine ersten Sandalen in den 70er-Jahren. Da sich deren Design nur 25 Jahre schützen lässt, hätte ein fortlaufender Schutz vor Nachahmern nur erreicht werden können, wenn Birkenstocks als Werke der angewandten Kunst eingestuft würden. Für solche gilt nämlich eine Frist von 70 Jahren nach dem Tod des Schöpfers.
Der juristische Unterschied zwischen Design und Kunst besteht laut «Spiegel» darin, dass sich Design aus Form, Material und Erscheinungsbild ergibt und darüber hinaus eine Gebrauchsfunktion erfüllt. Bei Werken der angewandten Kunst müsse hingegen die individuelle künstlerische Kreativität erkennbar sein – und die Gestaltung sollte über die Funktionalität hinausgehen.
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