Grundsatzentscheid hat FolgenBezirksgericht Zürich spricht Maskengegnerin gleich doppelt frei
Der Entscheid des Bundesgerichtes von Anfang Monat, dass die Corona-bedingten Beschränkungen für Demos zu weit gingen, hat für eine Zürcher Maskengegnerin erfreuliche Folgen.
Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch eine 44-jährige Maskengegnerin freigesprochen: Einerseits, weil nicht bewiesen sei, dass sie wirklich an der Demonstration teilgenommen habe. Andererseits wegen eines Bundesgerichtsurteils vom September.
Am 25. Januar diesen Jahres hatten sich zwischen 50 und 100 Maskengegnerinnen und -gegner beim Walcheturm, gleich beim Eingang zur Bildungsdirektion getroffen. Sie demonstrierten gegen den Entscheid, dass nun auch Primarschülerinnen und -schüler Masken tragen sollten.
Etwas entfernt davon, auf der anderen Strassenseite, filmte eine 44-jährige Hausfrau die Szene. Sie sei nicht Teil der Demo gewesen, betonte sie am Mittwoch vor Gericht. Vielmehr sei sie «zufällig vorbeigekommen», weil sie in der Nähe einen Arzttermin gehabt habe.
Sie sei zwar auch gegen Masken in der Schule, mit der Demo habe sie aber nichts zu tun. Vor dem Bezirksgericht wehrte sie sich gegen die Busse von 250 Franken, die ihr ein Polizist aufgebrummt hatte.
Ohne Maske vor Gericht
Die Frau aus dem Unterland erschien ohne Maske vor Gericht, weil sie ein Attest zur Maskendispens dabei hatte. Auf ihrer Handyhülle prangte rot das Schweizerkreuz mit der Aufschrift «Liberté», jenem Schlachtruf, der bekanntlich an den Corona-Demos skandiert wird.
Das Bezirksgericht sprach sie trotzdem vom Vorwurf der Widerhandlung gegen die Covid-Verordnung frei, und dies gleich aus zwei Gründen: Der Beschuldigten könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie wirklich Teil der Kundgebung gewesen sei, sagte der Richter.
Der zweite Grund, weshalb die Frau den Saal ohne Strafe verlassen konnte, war ein Bundesgerichtsentscheid vom September: In diesem Grundsatzentscheid kamen die Lausanner Richter zum Schluss, dass die Corona-bedingten, starken Teilnehmerbeschränkungen für Demonstrationen unverhältnismässig gewesen seien.
Teilnehmerbeschränkung war «unverhältnismässig»
Demonstrationen hätten eine hohe Bedeutung und müssten deshalb anders behandelt werden als normale Veranstaltungen. In diesem Bundesgerichtsentscheid ging es zwar um den Kanton Bern, doch auch der Kanton Zürich hatte im Januar, zum Zeitpunkt der Masken-Demonstration, eine Beschränkung auf maximal 15 Teilnehmer.
Auch die Zürcher Regelung war somit nicht rechtmässig. «Bussen, die damals erteilt wurden, müssten aufgehoben werden», sagte der Richter weiter. «Sie haben keine rechtliche Grundlage.» Wurde eine Busse jedoch akzeptiert, also nicht angefochten, ist eine Aufhebung im Nachhinein praktisch nicht möglich.
SDA/lop
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