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AboBeschwerden vor Bundesgericht
Der Staat muss Strassenproteste in der Pandemie zulassen

Die Berner Regierung schränkte zwischen November 2020 und März 2021 die Teilnahmen an Kundgebungen stark ein. Zu stark, entschied nun das Bundesgericht.
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Der Regierung die Meinung sagen, Missstände offenlegen, Miseren beklagen: Strassenproteste muss der Staat auch in Pandemiezeiten erlauben. Er darf sie aus gesundheitspolitischen Gründen weder komplett verbieten noch sollte er zu rigide sein. Tut er das trotzdem, verstösst der Staat gegen die Versammlungsfreiheit und damit gegen die Bundesverfassung.

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