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Ticker zur Corona-Medienkonferenz
Berset macht Hoffnung: «Die Ziellinie ist in Sichtweite»

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Der Bundesrat will ab 28. Juni:

  • Die Maskenpflicht im Freien aufheben.

  • In Restaurants die Gruppengrösse pro Tisch erhöhen.

  • Discos für Personen mit Covid-Zertifikat wieder öffnen.

  • Läden, Freizeitbetriebe und Sporteinrichtungen sollen ihre Kapazitäten stärker ausnutzen können.

  • Die Regeln für Veranstaltungen vereinfachen und vereinheitlichen.

Fürs Reisen:

  • Der Bund bestätigt heute, dass die EU das Schweizer Covid-Zertifikat akzeptieren werde.

  • Die grenzsanitarischen Massnahmen sollen sich neu auf Einreisende aus Ländern mit einer besorgniserregenden Virusvariante konzentrieren.

  • Für Einreisende aus dem Schengen-Raum soll die Quarantänepflicht aufgehoben werden.

  • Zudem soll das bestehende Einreiseverbot für Besucherinnen und Besucher aus Drittstaaten aufgehoben werden, wenn diese geimpft sind.

Diese und weitere Vorschläge (die Details dazu finden Sie im Tickereintrag von 15:15 Uhr) hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 in Konsultation geschickt. Am 23. Juni entscheidet er definitiv.

Zum Corona-Dashboard. Zum Impfmonitor.

Schluss

Die Pressekonferenz ist beendet.

EU akzeptiert Schweizer Zertifikat

Eine weitere Frage lautet, ob die EU das Schweizer Covid-Zertifikat akzeptieren werde. Ja, man habe dazu die Bestätigung der EU, sagt Philippe Voirol vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation.

Covid-Zertifikat löst gelbes Impfbüchlein ab

Das gelbe internationale Impfbüchlein kann nicht anstelle des Covid-Zertifikats verwendet werden. In der Schweiz wird das Impfbüchlein nur bis zur Ausstellung des Covid-Zertifikats akzeptiert.

«Es gibt in der Schweiz im Moment keine einheitliche Praxis, ob die Covid-Impfung ins gelbe internationale Impfbüchlein kommt oder nicht», sagt Gesundheitsminister Alain Berset. Es gebe auch nicht viele Personen, die ein solches Dokument überhaupt besitzen würden.

Ein Impfbuechlein wird bereitgestellt bei der Registration im Impfzentrum gegen das Coronavirus in Basel am Donnerstag, 11. Februar 2021. Das kantonale Impfzentrum Basel-Stadt in der Messe Basel wird von der Firma Meconex betrieben. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)

«In der Schweiz wird der Nachweis in diesem gelben Impfbüchlein nur so lange als Nachweis der Impfung akzeptiert, bis das Covid-Zertifikat ausgestellt werden kann», ergänzt Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Für Reisen im Schengen-Raum werde das Covid-Zertifikat benötigt werden. Wie es bei Drittstaaten aussehe, sei eine andere Frage. Die einzelnen Staaten würden entscheiden, welche Impfnachweise zugelassen würden, sagt Mathys.

Wird auch die Schweiz Impfdosen spenden?

Reichere Staaten wollen Impfstoffe an ärmere Staaten spenden – ist das auch für die Schweiz ein Thema, lautet eine weitere Frage. «Ja», sagt Berset. «Wir sind an Covax beteiligt. Es fehlt nicht an Geld, aber an der Anzahl verfügbarer Impfdosen.»

Einreise wird erleichtert

Die Einreise in die Schweiz soll weiter erleichtert werden. Die Massnahmen sollen sich laut Berset neu auf Einreisende aus Ländern mit einer besorgniserregenden Virusvariante konzentrieren. Für Einreisende aus dem Schengen-Raum soll die Quarantänepflicht aufgehoben werden. Zudem soll das bestehende Einreiseverbot für Einreisende aus Drittstaaten aufgehoben werden, wenn diese geimpft sind.

Ob dazu auch der chinesische Impfstoff anerkannt werde, möchte ein Journalist wissen. Diese Entscheidung liege bei Swissmedic, sagt Berset.

Warum noch zwei Wochen warten?

Eine weitere Frage: Könnten die Lockerungen nicht schon morgen in Kraft treten, anstatt nochmals zwei Wochen zu warten? Berset weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Entwicklung der Pandemie betrachtet werden müsse. Zudem seien die Auswirkungen erst nach einigen Tagen sichtbar. Ein weiterer Punkt sei, dass jede Vernehmlassung auch Zeit brauche, auch im Hinblick auf die Kantone, die sich daran anpassen müssten.

Sechs Personen im Restaurant erlaubt

In den Innenräumen der Restaurants dürfen nun sechs Personen an einem Tisch sitzen. Weiterhin dürfen die Masken nur im Sitzen am Tisch abgenommen werden.

Eine Frage dazu lautet: Fällt die Maskenpflicht in Restaurants, die ein Covid-Zertifikat verlangen? «Ja», antwortet Berset.

Frage: Soll man zurück zur normalen Lage?

Ein Journalist möchte wissen, ob es nicht langsam an der Zeit sei, um zur normalen Lage gemäss Epidemiengesetz zurückzukehren.

«Es ist genau, was wir tun», sagt Berset. «Wir kommen langsam wieder zur Normalität, es ist schon der fünfte Öffnungsschritt.» Wichtig sei aber auch, aufzupassen, «dass wir nicht wieder die Kontrolle verlieren, so kurz vor dem Ziel».

Berset: «Es sieht gut aus»

Auch im Freien soll die Maskenpflicht aufgehoben werden, etwa in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben, Bahnhöfen und von Haltestellen soll aufgehoben werden, wie Berset sagt. Auch auf Sesselliften oder Aussendecks von Schiffen soll die Maskenpflicht aufgehoben werden.

Und auch am Arbeitsplatz soll die Maskenpflicht fallen. Die Arbeitgeber sollen entscheiden, wo und ob Masken nötig sind. Wo Angestellte den Abstand zu Kunden oder Gästen nicht einhalten können, bleibt die Maskenpflicht. Das gilt etwa in Restaurants und im Detailhandel.

Bundesrat Alain Berset spricht an einer Medienkonferenz zum aktuellen Stand der Coronapandemie, am Mittwoch, 3. Februar 2021, im Medienzentrum Bundeshaus in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)

«Es sieht gut aus», sagt Berset. Einige Fragen würden aber noch bestehen, etwa, ob der «Marathon» nun zu Ende sei? «Die Ziellinie ist in Sichtweite. Wir sind aber noch nicht am Ziel.» Dies auch deshalb, weil an vielen Orten auf der Welt die Situation nicht so gut sei, wie in der Schweiz, vor allem, weil viele Menschen noch keinen Zugang zu Impfungen haben.

Dennoch gibt sich Berset zuversichtlich: «Die Chancen stehen gut, dass wir Ende Juni nochmals einen grossen Öffnungsschritt machen können.»

Homeoffice-Pflicht wird laut Berset «sehr bald» fallen

Laut dem Gesundheitsminister soll auch die Homeoffice-Pflicht für Betriebe ohne regelmässige Testungen «sehr bald» fallen. Momentan sei es aber noch zu früh für diesen Lockerungsschritt. «Die Testmöglichkeit bleibt eine wichtige Sache.»

Es bestehe weiterhin ein «gewisses Risiko» für Ansteckungen in Innenräumen, wo sich nicht getestete oder geimpfte Personen befänden, sagt Berset. «Wir kommen zwar langsam zurück zur Normalität, machen es aber vorsichtig und mit Mass.»

Ab dem Moment, wenn alle Impfwilligen vollständig geimpft sind, kommt laut Berset eine «neue Phase», ein «nächster Moment für eine grosse Öffnung». Es gelte nun aber, nicht kurz vor der Ziellinie die Kontrolle zu verlieren.

Masken beim Einkaufen, nicht aber in der Disco

Jetzt spricht Alain Berset. «Die Maskenpflicht in Innenräumen, wie etwa Läden, bleibt bestehen», sagt der Gesundheitsminister. Läden, Freizeitbetriebe und Sporteinrichtungen müssen pro Person noch vier Quadratmeter zur Verfügung stellen. Können keine Masken getragen werden, sind zehn Quadratmeter Platz vorgeschrieben. Aquaparks dürfen wieder für alle Gäste öffnen.

Discos und Tanzlokale sollen Ende Juni wieder öffnen dürfen. Bis zu 250 Personen dürfen anwesend sein. Hier besteht laut Berset keine Maskenpflicht, allerdings müssen Kontaktdaten erhoben werden.

Kurzarbeitsentschädigung bleibt bestehen

«Der Anspruch auf Kurzarbeit-Entschädigung soll bestehen bleiben bei Lehrligen und Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und auf Abruf», sagt Parmelin weiter. Sie soll bis Ende September verlängert werden. Der Bundesrat will besonders von der Krise betroffene Unternehmen weiterhin unterstützen. Ab dem 1. Juli wird wieder eine Karenzfrist von einem Tag gelten.

Auch Grund zur Freude

Die Fallzahlen, die Hospitalisierungen und die Auslastung der Intensivstationen mit Corona- Patientinnen und -Patienten sind deutlich rückläufig. Aufgrund dieser positiven Entwicklung und des Fortschritts bei der Impfung plant der Bundesrat einen weiteren grösseren Öffnungsschritt vor den Sommerferien. Er will am 23. Juni definitiv darüber entscheiden, wenn auch die Auswirkungen des vierten Öffnungsschrittes vom 31. Mai sichtbar sind.

«Wie bisher werden wir bei jeder Etappe beobachten, wie sich die Situation entwickelt», sagt Parmelin. Und er mahnt auch zur Vorsicht: «Es bleibt wichtig, die Vorschriften einzuhalten, um die Lage im Griff zu behalten», sagt Parmelin weiter. «Dabei dürfen wir uns aber auch freuen: Wenn wir uns langsam aber sicher den Weg aus der Krise bahnen.»

Parmelin: Licht am Ende des Tunnels kommt näher

Bundespräsident Guy Parmlin: «Die Lage rund um das Coronavirus verbessert sich. Die Impfkampagne schreitet voran und jeder Vierte hat seine zweite Dosis erhalten», sagt der Wirtschaftsminister. Das bedeute, das Licht am Ende des Tunnels komme näher. Mehr dazu finden Sie im Impfmonitor. Darum hat der Bundesrat ein weiteres Öffnungspaket beschlossen. Das kommt jetzt in die Vernehmlassung.

Der geplante und grosse Corona-Öffnungsschritt vor Sommerferien im Detail

Seit dem letzten Öffnungsschritt von Ende Mai hat sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert – im Gegenteil: Die Fallzahlen sinken seit Wochen kontinuierlich, die Spitalbetten sind immer weniger mit Covid-Patienten belegt, gleichzeitig sind immer mehr Personen gegen das Coronavirus geimpft. Deshalb steht weiteren Lockerungen der Massnahmen vor den Sommerferien laut Bundesrat nichts im Wege.

Er hat am Freitag die Konsultation zum fünften Öffnungsschritt gestartet. Der definitive Entscheid soll am 23. Juni erfolgen.

Weniger Maske

  • Konkret schlägt der Bundesrat vor:

  • Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben, Bahnhöfen und von Haltestellen aufzuheben.

  • Auch auf den Aussendecks von Schiffen und auf Sesselliften soll die Maske fallen.

  • Am Arbeitsplatz soll die generelle Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben werden.

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hätten aber weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen.

  • Die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht für alle Betriebe ist im Vorschlag des Bundesrats nirgends erwähnt.

  • Aufheben will der Bundesrat die Maskenpflicht auch in der Sekundarstufe II.

  • Für Regeln an den Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sollen wieder die Kantone zuständig sein.

Mehr Gäste und Besucher

  • Auch Beizer sollen mit weiteren Lockerungen rechnen können.

  • Der Bundesrat will die Gruppengrösse von vier auf sechs Personen pro Tisch erhöhen.

  • Wie bisher soll eine Sitzpflicht gelten.

  • Auf Restaurantterrassen will der Bundesrat die Beschränkung der Grösse der Gästegruppen, die Maskenpflicht und die Sitzpflicht aufheben.

  • Die Kontaktdaten aller Gäste sollen aber weiterhin erhoben werden müssen.

Clubs

  • Betreiber von Discos sollen Ende Juni nach monatelanger Schliessung ihre Tanzflächen wieder öffnen können.

  • Jedoch soll nur Personen mit Covid-Zertifikat – also Geimpften, Genesenen oder Getesteten – Einlass gewährt werden.

  • Maximal sollen 250 Personen anwesend sein dürfen.

  • Sie sollen keine Maske tragen, aber ihre Kontaktdaten angeben.

Läden, Freizeitbetriebe und Sporteinrichtungen sollen nach den Plänen des Bundesrats ihre Kapazitäten stärker ausnutzen können.

Aquaparks sollen mit Platzeinschränkungen für alle Besucherinnen und Besucher wieder öffnen können.

Keine Regeln bis fünfzig Personen im Freien

  • Bei Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat sollen ab Ende Juni drinnen maximal 3000, draussen 5000 Personen teilnehmen können – unabhängig davon, ob eine Sitzpflicht gilt.

  • Es soll stets zwei Drittel der Kapazität genutzt werden dürfen.

  • Ab dem 20. August soll an Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat eine Höchstgrenze von 10'000 Personen gelten.

  • In Sportstadien im Freien mit Sitzplätzen soll es keine Beschränkungen mehr geben.

Für Veranstaltungen, die allen Personen offenstehen, sollen schärfere Regeln gelten: Wenn das Publikum sitzt – wie im Kino, im Theater oder am Fussballmatch – dann sollen maximal 1000 Personen teilnehmen können. Wenn sich die Menschen bewegen – wie an einer Hochzeit oder an einem Konzert ohne Bestuhlung – sollen maximal 250 Personen teilnehmen können. Die Kapazität der Örtlichkeit soll bis zur Hälfte genutzt werden dürfen.

Grundsätzlich soll auch bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen erlaubt sein, was im Privaten möglich ist. Das heisst: Wenn sich im Familien- und Freundeskreis höchstens dreissig Personen in Innenräumen oder fünfzig in Aussenbereichen treffen, soll auf Schutzmassnahmen verzichtet werden können. So soll zum Beispiel an einer Geburtstagsfeier in einem Restaurant auf Vorgaben wie Maske, Abstand oder Sitzpflicht verzichtet werden können.

Impfung wirkt wohl länger

Schliesslich will der Bundesrat die Beschränkung der Gruppengrösse bei Sport- und Kulturaktivitäten aufheben. In Innenräumen soll weiterhin eine Maskenpflicht gelten. Es soll der erforderliche Abstand eingehalten werden müssen. Auftritte von Chören sollen neu auch in Innenräumen wieder möglich sein.

Die Kantone, Sozialpartner und die zuständigen Parlamentskommissionen können sich in den nächsten Tagen zu den Vorschlägen äussern. Diese entsprechen grösstenteils den bereits früher geäusserten Forderungen von Wirtschaftsverbänden und bürgerlichen Parteien.

Wie der Bundesrat weiter schreibt, wird er am 23. Juni zusammen mit dem definitiven Entscheid über den Öffnungsschritt auch über die Dauer der Impfwirksamkeit befinden. «Gemäss mehreren Studien dürfte die Impfung mit den in der Schweiz zugelassenen Impfstoffen länger als sechs Monate wirksam sein.» Dies sei für verschiedene Regelungen wichtig, unter anderem für das Covid-Zertifikat.

Das Reisen in den Sommerferien dürfte einfacher werden

Der Bundesrat will am 28. Juni die Reiseeinschränkungen weiter lockern. Die Quarantänepflicht für Einreisen aus allen Staaten und Gebieten des Schengen-Raums soll vollständig aufgehoben werden. Auch Drittstaatenangehörige sollen wieder einreisen dürfen

Wer aus Schengen-Staaten wie Italien oder Frankreich mit dem Flugzeug in die Schweiz reist und geimpft oder von Covid-19 genesen ist, muss einzig seine Kontaktdaten angeben. So sieht es der Vorschlag des Bundesrats vor, den er am Freitag in die Konsultation geschickt hat.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich testen lassen. Bei Einreisen mit dem Zug oder dem Auto sollen keine Kontaktdaten angegeben werden müssen. Als Nachweis einer Impfung, einer durchgemachten Infektion oder eines negativen Testergebnisses soll in Zukunft auch das Covid-Zertifikat verwendet werden können.

Erleichterungen soll es auch für Einreisende von ausserhalb des Schengen-Raums geben. Das Einreiseverbot für Personen aus Drittstaaten soll für Geimpfte und Genesene aufgehoben werden. Dieser Schritt soll in Übereinstimmung mit den EU-Staaten erfolgen.

Die Risikoliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) will der Bundesrat zudem auf Staaten und Gebiete reduzieren, in denen eine «besorgniserregende Virusvariante zirkuliert».

Falls neue Virusmutationen auftreten, gegen die die Impfung nicht mehr schütze, könne für alle Einreisenden aus diesen Staaten die Quarantänepflicht wieder eingeführt werden, heisst es in einer Mitteilung. So habe der Bundesrat «ein Instrument zur Hand», um die Verbreitung neuer Virusvarianten frühzeitig einzudämmen.

Genesene oder Geimpfte können aber auch aus diesen Staaten ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen. Alle anderen Personen müssen einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen und nach der Einreise in Quarantäne. Am Flughafen werden die Kontaktdaten aufgenommen.

Die Einreisebestimmungen in die Schweiz sind heute in zwei Covid-19-Verordnungen festgehalten.

Die Vorschläge gehen in die Konsultation. Den definitiven Entscheid über die Lockerungen fällt der Bundesrat am 23. Juni.

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Gaeste sitzen in Iglus auf der Terrasse eines Restaurants am Montag, 19. April 2021 in Luzern. Die Oeffnung der Terrassen und Aussenbereiche der Restaurants ist ab heute wieder erlaubt. (KEYSTONE/Alexandra Wey)

EU-Staaten beschliessen wegen Virus-Varianten «Notbremse» für Sommerreisen

Angesichts der Ausbreitung neuer Coronavirus-Varianten haben die EU-Mitgliedstaaten vor der Sommer-Reisesaison ihre Reiseempfehlungen angepasst. Die Botschafter der EU-Länder beschlossen am Freitag in Brüssel eine «Notbremse», die eine Wiedereinführung von Test- und Quarantänepflichten auch für vollständig geimpfte Reisende mit dem digitalen Corona-Zertifikat der EU ermöglicht. Im Gegenzug wurden Bestimmungen für die Einstufung von Risikogebieten etwas gelockert.

Nach der beschlossenen Empfehlung kann fortan jeder Mitgliedstaat entscheiden, die Notbremse zu ziehen. Dies gelte «insbesondere aufgrund einer hohen Verbreitung von SARS-CoV-2-Varianten», heisst es in dem Text, welcher der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Beschränkungen wie Test- oder Quarantänepflichten können demnach bei der Einreise aus bestimmten betroffenen Städten oder Regionen oder auch ganzen EU-Ländern verhängt werden.

«Ausnahmsweise und vorübergehend» sei dies auch für «Inhaber von Impfbescheinigungen oder Genesungsbescheinigungen» möglich, heisst es in dem Text. Auch von ihnen könne verlangt werden, «dass sie sich einem Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion und/oder Quarantäne/Selbstisolierung unterziehen». Soweit möglich sollten «solche Massnahmen auf die regionale Ebene beschränkt werden». (AFP)

Delta-Variante offenbar bis zu 60 Prozent ansteckender als Alpha-Typ

Gut möglich, dass der Bundesrat heute Nachmittag auch eine Einschätzung zur Entwicklung der Lage mit der Delta-Variante des Corona-Virus abgibt.

Dazu gibt es nun neue Informationen aus Grossbritannien. Die zunächst in Indien entdeckte Corona-Variante Delta ist Analysen zufolge wesentlich ansteckender als der in Grossbritannien entdeckte Alpha-Typ.

Das Risiko, die Menschen im eigenen Haushalt anzustecken, sei bei Delta schätzungsweise 60 Prozent höher als bei Alpha, teilte die englische Gesundheitsbehörde Public Health England am Freitag mit.

Ausserdem soll sich Delta stärker als andere Varianten der Schutzwirkung der Impfstoffe entziehen können – das gelte vor allem nach nur einer Impfdosis. Vollständig Geimpfte seien jedoch sehr gut vor der Delta-Variante – auch B.1.617.2 genannt – geschützt.

Die Delta-Variante sorgt im Vereinigten Königreich derzeit offiziellen Angaben zufolge für rund neun von zehn Corona-Infektionen. Sie liess die lange Zeit sehr niedrige Sieben-Tage-Inzidenz auf zuletzt knapp 52 ansteigen und könnte die geplanten weiteren Corona-Lockerungen gefährden.

Neuansteckungen und Spitaleinweisungen stark rückläufig

Der neueste Coronavirus-Wochenbericht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) weist für die Woche vom 31. Mai bis 6. Juni einen starken Rückgang der gemeldeten Fälle und Spitaleinweisungen auf und eine auf tiefem Niveau verharrende Zahl an Todesfällen.

Die Zahl der laborbestätigten Coronavirus-positiven Fälle in der Schweiz und in Liechtenstein sank gegenüber der Vorwoche um 31 Prozent auf noch 3520, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Wochenbericht hervorgeht.

Das Medianalter aller laborbestätigter Covid-19-Fälle lag in der Berichtswoche 22 bei 34 Jahren. Unter die Schwelle von 40 Jahren war das Medianalter in der Woche 10, also im März, gesunken.

Die Inzidenz der Fälle ist von 59,1 pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner in der Vorwoche auf aktuell 40,7 gesunken – und zwar zwischen 21 Fällen pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner im Tessin und 229 in Appenzell Innerrhoden.

Bezogen auf die Bevölkerungszahl war die Altersklasse der 10- bis 19-Jährigen mit 78 Fällen pro 100'000 Einwohnern und Woche am meisten betroffen. Die Altersklasse der 70- bis 79-Jährigen war mit einer Inzidenzrate von 9,4 pro 100'000 Einwohner und Woche am wenigsten betroffen.

Spital-Medianalter bei 57 Jahren

Auf den Intensivstationen der Spitäler lagen durchschnittlich 128 Menschen wegen Covid-19, 16 weniger als in der Woche davor. Das Medianalter der hospitalisierten Personen lag bei 57 Jahren.

Für die Berichtswoche wurden bisher über die gesamte Schweiz und Liechtenstein 22 Todesfälle im Zusammenhang mit laborbestätigter Sars-CoV-2-Infektion gemeldet. Zum selben Zeitpunkt in der Vorwoche waren dies 17 Todesfälle. In 16 Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein wurden für die Berichtswoche keine Todesfälle gemeldet.

Tote hatten fast immer Vorerkrankung

Von den 9971 seit Beginn der Corona-Pandemie verstorbenen Personen, für die vollständige Angaben vorhanden sind, litten 97 Prozent an mindestens einer Vorerkrankung. Die drei am häufigsten genannten Vorerkrankungen bei verstorbenen Personen waren Herz-Kreislauf-Erkrankungen (61 Prozent), Bluthochdruck (61 Prozent) und chronische Nierenerkrankungen (28 Prozent).

In der Berichtswoche wurden 163'216 Tests (68 Prozent PCR und 32 Prozent Antigen-Schnelltests) gemeldet. Dies entspricht einer leichten Zunahme gegenüber der Vorwoche um 4,6 Prozent.

Gemäss Meldungen aus 23 Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein befanden sich am Dienstag (8. Juni) 3692 Personen in Isolation und 6683 in Quarantäne. Diese Zahlen sind im Vergleich zur Vorwoche gesunken. Die Anzahl der Personen in Quarantäne nach Einreise aus einem Land mit erhöhtem Ansteckungsrisiko ist stabil geblieben bei 3393, nach Angaben aus 22 Kantonen und aus Liechtenstein. (sda)