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Tickets für Sport- und Kulturevents
Bei einer Absage gibts alles Geld zurück

Aufgrund der Pandemie ist insbesondere bei Grossveranstaltungen weiterhin mit Einschränkungen und entsprechend auch mit Unsicherheiten für Ticketkäufer zu rechnen.
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Die rechtlichen Grundlagen sind klar, doch längst nicht alle Veranstalter setzen diese auch um. Wird ein Anlass annulliert, haben die Käuferinnen und Käufer von Tickets Anspruch auf eine volle Rückerstattung des bezahlten Preises. Das Risiko für den zusätzlichen Aufwand tragen die Veranstalter. Der Branchenverband der Schweizer Konzert-, Show- und Festivalveranstalter (SMPA) empfiehlt jedoch den Organisatoren von Festivals oder Konzertreihen, bei einer Absage aufgrund der Pandemie 10 Prozent des Ticketpreises zurückzubehalten.

Bei stornierten Einzelveranstaltungen rät der SMPA den Organisatoren, bei einer Rückerstattung vom Ticketpreis fünf Franken abzuziehen. Das seien während der Pandemie angemessene Unkostenbeiträge, sagt SMPA-Geschäftsführer Stefan Breitenmoser.

Ticketcorner ist mit einem Marktanteil von rund 65 Prozent in der Schweiz Marktführerin im Ticketverkauf. Mediensprecher Stefan Epli bestätigt auf Anfrage, dass auch Ticketcorner bei Rückerstattungen im Auftrag der Veranstalter fünf Franken verrechnet. Deswegen habe es aber keine Reklamationen gegeben. Offenbar beharren Konsumentinnen und Konsumenten angesichts des geringen Betrags nicht auf ihrem Recht einer vollständigen Rückerstattung.

Was bei einer Verschiebung gilt

Auch wenn Kulturanlässe oder Sportwettkämpfe verschoben werden, dürfen Ticketbesitzer eine Rückerstattung geltend machen. Der Verband SMPA sieht in seinen Empfehlungen eine Rückerstattung jedoch «nur in begründeten Ausnahmefällen» vor. Ansonsten gilt nach seinem Verständnis die Devise «Tickets behalten ihre Gültigkeit».

Schwieriger wird es, wenn ein Verschiebedatum nicht passt. Dann sollen Ticketbesitzer laut SMPA eine allfällige Versicherungsdeckung prüfen oder ihre Billette über Wiederverkaufsportale wie zum Beispiel für Ticketcorner bei fansale.ch anbieten.

Ticket-Versicherung deckt nicht alles

Die üblichen Versicherungen decken allerdings solche Ausfälle in der Regel nicht. Ticketcorner bietet über die Europäische Reiseversicherungs AG für einen Aufpreis von drei Franken einen Versicherungsschutz an. Doch dieser sieht bei Annullationen aufgrund der Pandemie keine Vergütung vor. Versichert wären stattdessen beispielsweise Krankheit, Unfall oder eine Verspätung aufgrund von nachweisbaren Problemen bei der Anreise.

Letztlich hänge es von den Veranstaltern ab, wie die Rückerstattung von Billetten in der Praxis umgesetzt werde, teilt Ticketcorner mit. Manche sind kulanter, als es der Verband SMPA empfiehlt, wie eine kleine Umfrage zeigt.

Veranstalter sind oft kulant

Falls es aufgrund von Corona wieder zu Ausfällen kommen sollte, bleibt beispielsweise das Theater am Neumarkt in Zürich bei seiner bisherigen Praxis und erstattet Billette vollumfänglich zurück. Auch das Opernhaus Zürich zahlt auf Wunsch den gesamten Ticketpreis zurück. Besucherinnen und Besucher können den Betrag aber auch auf ein Kundenkonto buchen lassen und damit später Eintritte zu anderen Vorstellungen erwerben.

Im Sport teilt der europäische Fussballverband (Uefa) auf Anfrage mit, dass Tickets für die bevorstehende Europameisterschaft ab 11. Juni zurückerstattet werden, wenn es aufgrund von Corona zu Absagen oder Einschränkungen kommt. Für bereits bezahlte Reisekosten übernimmt die Uefa hingegen keine Verantwortung.

Unter den Schweizer Sportvereinen gibt der Schlittschuhclub Bern den vollen Betrag zurück. Der Berner Hockeyclub verweist aber darauf, dass im vergangenen Jahr viele Abonnenten aus Goodwill ganz oder teilweise auf eine Rückerstattung verzichtet haben.

Der Circus Knie und der FC Basel wollten sich noch nicht dazu äussern, wie sie bei weiteren Corona-Restriktionen die Ticket-Rückerstattung handhaben.