Bargeld unerwünscht
Cash-Limiten und Gebühren verdeutlichen, dass Bargeld zusehends verschwinden soll. Gemäss unserem Geldberater hat das nicht nur Vorteile.
Neulich wollte ich eine Einzahlung via Einzahlungsschein bei der Post erledigen. Der Betrag war grösser 15’000 Franken. Die Dame am Schalter eröffnete mir, dass die Post keine Einzahlung grösser als 15’000 Franken mehr abwickeln darf. Den Betrag habe ich von der Bank abgehoben. Das Konto ist steuerlich korrekt erfasst. Handelt die Post korrekt? Leserfrage von T.D.
Bargeld wird generell immer mehr in den Hintergrund gedrängt. Nicht nur wegen der Corona-Krise, seit der es viele Läden und Konsumenten vorziehen, dass man bargeldlos zahlt, weil viele fürchten, sich am Bargeld anzustecken.
Auch Regierungen und Aufsichtsstellen versuchen den Bargeldverkehr mit dem Verweis auf das Geldwäschereirisiko zu verringern. In einigen Ländern erfolgt das allerdings auch aus steuerlichen und damit aus politischen Gründen. Schweden etwa möchte das Bargeld möglichst abschaffen und ist auf diesem Weg schon weit fortgeschritten.
Das hat keineswegs nur Vorteile: Wenn der gesamte Zahlungsverkehr nur noch elektronisch erfolgt, ist jede Transaktion nachverfolgbar und damit auch überwachbar. Der gläserne Bürger ist dann Realität.
In der Schweiz wird das Bargeld kaum so schnell verschwinden. Die Regulierung senkt die Grenzen für Bargeldtransaktionen mit Finanzinstituten aber immer mehr. Deshalb ist es richtig, was Ihnen die Mitarbeiterin der Post am Schalter gesagt hat. Sie darf tatsächlich keine Bareinzahlungen über 15’000 Franken via Einzahlungsschein für eine andere Partei entgegennehmen.
Der Grund: Seit Jahresbeginn ist die überarbeitete Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB20) in Kraft. Darin wird die Limite zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten für Schweizer Finanzintermediäre, zu denen auch die Postfinance zählt, bei Kassageschäften generell auf 15’000 Franken gesenkt.
Johannes Möri, Mediensprecher der Postfinance, präzisiert auf Anfrage hin die Strategie des gelben Riesen. «Die Post und die Postfinance beschränken sich im Barzahlungsangebot auf den Grundversorgungsauftrag und haben daher per 1. Januar 2020 die Limiten für Kassageschäfte von 25’000 auf 15’000 Franken gesenkt. Diese Anpassung betrifft den Währungswechsel oder -umtausch sowie die Bareinzahlungen in den Bankenkanal.»
Bargeld hat eine wichtige Rolle und sollte als Zahlungsmittel nicht benachteiligt werden.
Interessant zu wissen ist in diesem Kontext, dass Bargeldgeschäfte am Schalter seit dem 1. Januar 2020 neu ab folgenden Limiten abgelehnt werden: Bareinzahlungen ins Ausland ab 5000 Franken, wobei solche bei Geschäftskunden ganz zurückgewiesen werden; Bareinzahlungen auf Postkonten von Banken und auf Kundenkonten von Drittbanken ab 15’000 Franken und Währungs- und Geldwechselgeschäfte ab 15’000 Franken.
Anders wäre es gewesen, wenn Sie den hohen Barbetrag nicht auf ein Drittkonto hätten einzahlen wollen, sondern auf Ihr eigenes Postkonto. Denn Bareinzahlungen auf ein Postkonto sind weiterhin bis 100’000 Franken möglich. Erlaubt sind von diesem auch Barauszahlungen bis 100’000 Franken. Für Beträge darüber müssen Kunden ihr Vorhaben vorgängig bei der Postfinance anmelden, weil in diesem Fall eine Compliance-Abklärung durchgeführt wird. Sofern diese positiv ist, wird mit dem Kunden vereinbart, wann und auf welcher Filiale er das Geld beziehen kann.
Postfinance-Sprecher Möri verweist auf Alternativen zu Bartransaktionen wie Überweisung mittels Onlinebanking oder Bareinzahlung direkt am Bankschalter und betont: «Auch nach der Senkung der Limiten für Kassageschäfte erfüllen die Post und die Postfinance die Anforderungen aus dem Grundversorgungsauftrag vollumfänglich.»
Dass Bargeldeinzahlungen weniger beliebt gemacht werden sollen, zeigt auch die Preispolitik der Postfinance. Diese erhöht nämlich per 1. Juli die Preise für Einzahlungen am Postschalter und an weiteren physischen Zugangspunkten der Post, weil der Schalterzahlungsverkehr stark defizitär sei. Werden Rechnungen an den physischen Zugangspunkten der Post wie Filialen bezahlt, fällt für den Empfänger der Einzahlung eine Schalterzahlungstaxe an. Diese beträgt bis 50 Franken neu 2 Franken, bis 1000 Franken 3.10 Franken, bis 10’000 Franken 4.75 Franken.
Wenn Sie Bargeld am Schalter einzahlen, sind Sie somit nicht nur mit Limiten, sondern auch mit steigenden Gebühren konfrontiert. Trotzdem hat Bargeld aus meiner Sicht für unsere Gesellschaft weiterhin eine wichtige Rolle und sollte als Zahlungsmittel, das anders als elektronische Zahlungsmittel die Privatsphäre schützt, nicht benachteiligt werden.
Dieser Artikel wurde erstmals am 1. Juli 2020 publiziert und am 13. Mai 2023 in dieses Redaktionssystem übertragen.
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