Tausende Menschen ohne TherapieBAG lehnt Beschwerde der Psychotherapeuten ab
Der Streit zwischen den Therapeutinnen und Therapeuten und dem Krankenkassenverband Santésuisse geht in die nächste Runde.
Das Bundesamt für Gesundheit ist nicht auf die Aufsichtsbeschwerde der Psy-Verbände eingetreten. Diese wollten erwirken, dass die bei Santésuisse angeschlossenen Krankenkassen auch Leistungen von Psychotherapeuten in Ausbildung vergüten müssen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe die Ablehnung mit Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren begründet, teilte die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) am Freitag mit. Die FSP hatte die Aufsichtsbeschwerde zusammen mit zwei anderen Berufsverbänden im Januar eingereicht.
Die FSP sieht nun Bundesrat und Parlament in der Verantwortung. Sie sollen die Rechtsunsicherheit mit einer Änderung der entsprechenden Verordnung oder einer Gesetzesänderung beheben, hiess es in der Mitteilung von Freitag.
Systemwechsel sorgte für Streit
Hintergrund ist ein Streit zwischen den Psychotherapeuten und dem Krankenkassenverband Santésuisse. Der Verband weigerte sich, Leistungen von Psychotherapeuten in Ausbildung zu bezahlen.
Dadurch drohten Tausende von Patientinnen und Patienten ohne Therapie zu bleiben, teilte die FSP bei der Einreichung der Aufsichtsbeschwerde mit. Das BAG solle prüfen, ob die fraglichen Krankenkassen durch diese Weigerung noch ihren gesetzlichen Auftrag erfüllten.
Die Auseinandersetzung steht im Zusammenhang mit einem Systemwechsel bei den psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Ihre Leistungen werden seit Mitte des vergangenen Jahrs neu von der Grundversicherung gedeckt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Santésuisse ging vor Bundesverwaltungsgericht
Laut Santésuisse reichen aber die gesetzlichen Grundlagen nicht aus, damit Personen in Weiterbildung zum Psychotherapeuten oder zur Psychotherapeutin ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen können.
Der Verband erhob Beschwerde gegen provisorische Tarife, die von den Kantonen erlassen wurden. Über die Beschwerde wird das Bundesverwaltungsgericht befinden.
SDA/oli
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