Bundesrat regelt automatisiertes FahrenKünftig darf der Autopilot fahren
Bald sollen Autofahrende das Steuer loslassen und im Automatisierungsmodus fahren dürfen. Allerdings muss der Fahrzeuglenker jederzeit das Lenkrad übernehmen können.
Heute müssen Autofahrerinnen und Autofahrer mit automatisierten Lenksystemen die Hände immer am Steuer haben. Nun will der Bundesrat die Regeln lockern und in der Schweiz automatisiertes Fahren erlauben. Anlass ist ein neuer Passus im Strassenverkehrsgesetz, mit dem das Parlament im Frühling das automatisierte Fahren grundsätzlich ermöglichte. Der Bundesrat macht nun in einer Verordnung Vorschläge, was künftig im Strassenverkehr erlaubt sein soll. Definitiv entscheidet der Bundesrat nach Auswertung der Konsultation.
1. Wo darf das Auto künftig selbstständig fahren?
Lenkerinnen und Lenker sollen nach Aktivierung des Automatisierungssystems das Steuer loslassen dürfen. Sie müssen künftig auch nicht mehr den Verkehr sowie das Fahrzeug dauernd überwachen. In welchen Situationen das automatisierte Fahren erlaubt ist, will der Bundesrat aber nicht genau definieren. Vielmehr hängt dies von den technischen Möglichkeiten ab, für die das Fahrzeug zugelassen wurde. Zudem müssen die Fahrzeughersteller auf umfassende Weise nachweisen, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während der Betriebsdauer eines Automatisierungssystems gewährleistet werden.
Der Bundesrat grenzt das automatisierte Fahren nicht auf bestimmte Strassenkategorien ein oder beispielsweise auf stockenden Kolonnenverkehr. Die Fahrer dürfen jedoch den Fahrersitz nicht verlassen. Denn sie müssen das Fahrzeug jederzeit wieder selbst steuern können, falls sie vom Automatisierungssystem dazu aufgefordert werden oder dieses an seine Grenzen gelangt.
2. Sind auch führerlose Autos möglich?
Als führerlose Autos gelten solche, bei denen vom Start bis zum Ziel niemand mehr am Steuer sitzen muss. Dieses voll automatisierte Fahren ist im Privatverkehr weiterhin nicht erlaubt. Der Bundesrat will aber das automatisierte Parkieren ohne Fahrzeuglenkenden erlauben. Dies soll auf definierten und signalisierten Parkierungsflächen möglich werden. Diese müssen klar abgegrenzt sein von Verkehrsflächen, die für Velofahrer und Fussgänger zugelassen sind. Für die Festlegung der geeigneten Flächen sind die Kantone zuständig.
3. Wo sind führerlose Busse zugelassen?
In mehreren Schweizer Städten wie Bern, Zug, Genf, Freiburg oder Sion gab es bereits Versuche mit selbstfahrenden Shuttlebussen. Der Bundesrat will nun den Einsatz dieser führerlosen Fahrzeuge regeln. Auch hier gibt der Bundesrat nicht vor, auf welchen Strecken ein solcher Betrieb möglich ist. Laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) hängt der Einsatzort von den technischen Fähigkeiten des Fahrzeugs ab. Wer solche Busse betreiben will, muss nachweisen, dass das Fahrzeug die vorgesehene Strecke bewältigen kann. Die Strecken müssen dann von den Kantonen genehmigt werden.
Zudem braucht es geschulte Operatorinnen und Operatoren, die das Fahrzeug aus der Ferne jederzeit manuell steuern können. Führerlose Fahrzeuge müssen sich lückenlos in den Verkehr eingliedern. Sie dürfen zu keiner Zeit ein Hindernis für den Verkehr darstellen.
4. Sind auch führerlose Taxis möglich?
In San Francisco findet ein Testlauf mit führerlosen Taxis statt. Grundsätzlich wird ein solcher Betrieb gemäss den Vorschlägen des Bundesrats auch in der Schweiz möglich sein, sofern die Taxis nur auf einer festgelegten Strecke verkehren. Allerdings wäre dafür wie bei Bussen ein Operator nötig, der das Fahrzeug aus der Ferne überwacht. Dies sei auch in San Francisco der Fall, hält das Astra fest. Dort könnten Operatoren jederzeit eingreifen oder mit den Fahrgästen kommunizieren.
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