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Neue Verordnung
Autofahrende mit Autopilot dürfen künftig das Lenkrad loslassen

Tinosch Ganjineh, links, Project Leader AutoNOMOS, und Daniel Goehring, Project Leader Self-Driving Cars Intelligent Systems and Robotics Freie Universitaet Berlin, rechts, fahren das selbstfahrende Auto der Swisscom auf einer Probefahrt anlaesslich einer Medienkonferenz am Dienstag, 12. Mai 2015 in Zuerich. Die Swisscom zeigt das erste selbstfahrende Auto auf Schweizer Strassen. Dabei handelt es sich um einen VW Passat, den das deutsche Autonomos Labs mit Sensoren, Computern und Software ausgeruestet. Der Computer faehrt und bremst das Fahrzeug autonom. Er erfasst andere Fahrzeuge und Passanten ueber Laserscanner, Radar und Videokameras. Spezielle Software analysiert die Daten, erkennt Fahrsituationen und gibt Fahrbefehle. Das Auto wird zwei Wochen durch Zuerich kurven. Das Verkehrsdepartement UVEK habe Tests fuer vorgegebene Routen bewilligt.(KEYSTONE/Ennio Leanza)
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Am dem nächsten März dürfen Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Autobahn den Autopilot verwenden und dabei das Lenkrad loslassen. Sie müssen aber jederzeit bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen, wenn das System sie dazu auffordert (mit welchen Autotypen das künftig möglich ist, lesen Sie hier).

Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Verordnung verabschiedet, die am 1. März in Kraft tritt, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) mitteilte.

In der Verordnung ist weiter festgehalten, dass ab diesem Zeitpunkt auch das automatisierte Parkieren eines Autos erlaubt sein wird, ohne dass sich ein Fahrer im Innern des Fahrzeuges befindet – jedoch nur auf dafür definierten Parkplätzen und Parkhäusern.

Führerlose Autos auf bewilligten Strecken

Ebenfalls möglich wird der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf bewilligten Strecken. Sie müssen jedoch von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden. Wenn das Fahrzeug eine Situation nicht selber lösen kann, soll der Operator zum Beispiel ein Fahrmanöver vorschlagen.

Für die Bewilligung der Strecken sind die Kantone zuständig. Führerlose Fahrzeuge könnten insbesondere für den Gütertransport und auf der letzten Meile attraktiv sein, schreibt der Bundesrat. Er betont ausserdem, dass Fahrzeuge mit Automatisierungssystemen eine Typengenehmigung benötigten. Ausserdem müssten die Hersteller «auf umfassende Weise nachweisen», wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss» gewährleistet werden können.

SDA