Urteil aus LausanneVerurteilter Ex-Reeder erzielt einen Teilerfolg vor Bundesgericht
Hans-Jürg Grunder hat mit seiner Beschwerde beim Leistungsbetrug teilweise Recht bekommen. Das Berner Obergericht muss seine Strafe neu überdenken.

Der ehemalige Schweizer Reeder Hans-Jürg Grunder hat mit seiner Beschwerde vor Bundesgericht beim Leistungsbetrug teilweise Recht bekommen. Das Berner Obergericht muss nun die Forderungen der Eidgenossenschaft und das Strafmass neu beurteilen.
Die Rügen zu den weiteren Straftaten hat das höchste Schweizer Gericht abgewiesen. Die Vorinstanz verurteilte Grunder 2022 wegen Betrugs, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher Urkundenfälschung und Erschleichung einer falschen Beurkundung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten. Es befand ihn zudem des so genannten Leistungsbetrugs für schuldig.
Bei einem Teil des Leistungsbetrugs, hat das Bundesgericht die Verurteilung aufgehoben. Diese bezieht sich auf die Weiterführung der Bürgschaften des Bundes für Grunders Schiffe. Das Verwaltungsstrafrecht spricht bei der betrügerischen Verhinderung eines Entzugs einer Leistung explizit nur von einer Konzession, Bewilligung oder eines Kontingent – nicht aber von einer Bürgschaft.
SDA/step
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