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EU-Botschafter zum Rahmenabkommen
«Ausnahme für die Schweiz bei EuGH-Recht unvorstellbar»

Der EU-Botschafter in der Schweiz, Petros Mavromichalis. 
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Nach den Worten des EU-Botschafters in Bern ist ein Abschluss der Gespräche über ein Rahmenabkommen in den nächsten Wochen möglich. Die umstrittenen Dossiers würden aber nicht nochmals geöffnet, sagte Petros Mavromichalis im Interview mit dem «SonntagsBlick».

Mavromichalis erklärte, dass «mit etwas gutem Willen von beiden Seiten» eine Lösung innerhalb der nächsten Wochen möglich sein sollte. «Da, wo es Interpretationsspielraum gibt, bieten wir gerne Hand für Klärungen», sagte er. «Was wir nicht tun werden: Die umstrittenen Dossiers nochmals öffnen.» Die Verhandlungen seien beendet, erklärte der 56-Jährige. (Vgl. Artikel: Die EU gibt der Schweiz neun Tage Zeit).

Was den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeht, dessen vorgesehene Rolle in der Schweiz massiv kritisiert wird, gebe es keinen Verhandlungsspielraum. «Für die EU ist die Rolle des EuGH kein Thema mehr. Es ist unvorstellbar, der Schweiz bei der Auslegung von EU-Recht eine Ausnahme zu gewähren. Das Prinzip der Einheit des EU-Rechts innerhalb des Binnenmarkts ist unantastbar», sagte Mavromichalis. Die EU zwinge schliesslich niemanden, an ihrem Binnenmarkt teilzunehmen, sagte der Grieche weiter. (Lesen Sie dazu auch: Cassis legt Fahrplan für Rahmenabkommen fest).

Scheitern wäre «eine grosse Enttäuschung»

Beim Lohnschutz sei die EU bereit, «Zusicherungen zu machen». Aber man werde nicht auf Punkte wie die Acht-Tage-Regel zurückkommen, wo bereits Kompromisse gefunden worden seien. «Wir akzeptieren eine Voranmeldefrist von vier Tagen für EU-Unternehmen.»

Ein Scheitern des Rahmenabkommens wäre für Mavromichalis eine «grosse Enttäuschung», sagte er weiter. «Viel guter Wille wäre umsonst gewesen.» Die EU und die Schweiz würden in der jetzigen Situation stehen bleiben. Es werde keine neuen Marktzugangsabkommen geben und die bestehenden würden nicht mehr aufdatiert, sagte der EU-Botschafter.

Drei offene Punkte

Der Bundesrat hat 2018 mit der EU ein Rahmenabkommen ausgehandelt für die Übernahme von neuem Recht und zur Regelung im Umgang bei Streitigkeiten. Heute besteht das Vertragsnetz aus rund 20 zentralen bilateralen Abkommen und über 100 weiteren Verträgen. Wegen offener Streitpunkte und Widerstand im Parlament unterzeichnete die Schweizer Regierung das Abkommen bislang nicht. Diese Woche begannen in Brüssel Klärungsgespräche.

Bei den aktuellen Gesprächen geht es vor allem um drei noch offene Punkte: die flankierenden Massnahmen, die Unionsbürgerschaft und die Staatsbeihilfen. Während sich die Schweiz viel davon verspricht, handelt es sich dabei aus Brüsseler Sicht nur noch um Formalien.

SDA/fal