Auslandschweizer sollen Stimmrecht verlieren
Die Zahl der Schweizer Doppelbürger ist stark angestiegen. Am massivsten ist die Quote bei im Ausland lebenden Schweizern gewachsen.
Dass die Zahl der Doppelbürger zunimmt, überrascht wenig in einer zunehmend vernetzten Welt. Überraschend ist jedoch das Ausmass dieses Trends für die Schweiz. Gemäss einer aktuellen Studie im Auftrag der Eidgenössischen Migrationskommission EKM hat bereits heute jeder vierte Schweizer mehr als einen Pass.
Für diese enorm hohe Quote sind laut der Studie nur teilweise Schweizer mit Migrationshintergrund verantwortlich. Zwar hat sich die Zahl der Doppelbürger innerhalb der Schweiz seit 1996 fast vervierfacht, auf heute 901'851. Noch viel massiver ist der Anstieg aber unter den rund 775'000 Schweizern, die im Ausland leben. Von ihnen haben laut der Studie 75 Prozent mehr als eine Staatsbürgerschaft. Die frühesten Zahlen stammen aus dem Jahr 1926: damals gab es zwar schon rund 200'000 Auslandschweizer, doch noch kaum einer von ihnen hatte eine zweite Staatsbürgerschaft. Es ist der enorme Anstieg von Doppelbürgerschaften unter den Auslandschweizern, der die Gesamtquote auf rund 25 Prozent aller Schweizer treibt.
Stimmrecht über Generationen
Dass sich so viele Auslandschweizer in ihrer neuen Heimat einbürgern lassen, deutet laut der Studie darauf hin, dass sie sich dort stark integriert haben. Trotzdem behalten sie in der Schweiz für immer ihr Wahl- und Stimmrecht – egal ob sie je hier gelebt haben oder ob sie ihr Bürgerrecht geerbt haben, zum Teil über Generationen hinweg. Aufgrund dieser Zahlen werfen die Studienautoren nun eine brisante Frage auf: «Es wäre angebracht zu diskutieren, wie lange die Schweizer Staatsangehörigkeit von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern an nachfolgende Generationen weiter gegeben werden kann», schreiben die Autoren.
Joachim Blatter, einer der drei Studienautoren, begründet diese Forderung mit demokratiepolitischen Überlegungen. Gemäss der klassischen Vorstellung des Territorialstaates sollten «diejenigen, die den Gesetzen unterworfen sind, auch über die Gesetze bestimmen», sagt Blatter. Das müsse nicht bedeuten, dass Auslandschweizern das Bürgerrecht entzogen werde. Aber über das – bisher – automatisch damit verbundene Stimm- und Wahlrecht müsse man diskutieren.
Vergleich mit nicht eingebürgerten Ausländern
Blatter vertritt die Ansicht, dass bei Auslandschweizern der ersten Generation das Stimm- und Wahlrecht angemessen ist, weil ein Teil von ihnen später auch wieder in die Schweiz zurück kehre. Spätestens bei der dritten Generation gebe es aber «kaum noch gute Argumente für die Gewährung des Stimm- und Wahlrechts». Im Extremfall könnte diese Gruppe von Auslandschweizern sogar eine Abstimmung in der Schweiz entscheiden, ohne dass sie je hier gelebt hätten, sagt Blatter, der an der Universität Luzern lehrt. Dies sei umso stossender, weil umgekehrt eine grosse Gruppe von Menschen in der Schweiz – nämlich die nicht eingebürgerten Ausländer - nicht mitentscheiden könnten.
Die Eidgenössische Migrationskommission betont, dass die brisante Forderung in der Verantwortung der Studienautoren liege. Allerdings sei die Frage relevant, sagt EKM-Präsident Walter Leimgruber. «Es ist seltsam, dass die Schweiz Menschen, die seit Generationen im Ausland leben, automatisch den Schweizer Pass in die Finger drückt und gleichzeitig bei Menschen, die seit zwei oder drei Generationen in der Schweiz leben, vergleichsweise hohe Hürden für die Einbürgerung aufstellt.» Diese Frage müsse debattiert werden, fordert auch Leimgruber. Seiner Ansicht nach wäre es aber der politisch sinnvollere Weg, die Einbürgerung von Menschen in der Schweiz zu erleichtern, als den Auslandschweizern Rechte wegzunehmen.
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