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Assad-Familie und Schweizer Bankkonten
Ehefrau von Assads Onkel bleibt auf Schweizer Sanktionsliste

epa04560640 A handout picture made available on 15 January 2015 by official Syrian Arab News Agency (SANA), shows Syrian President Bashar al-Assad speaking during an interview with the Czech newspaper Literarni noviny in Damascus, Syria, 08 January 2015. President Bashar al-Assad stressed that killing civilians is terrorism, regardless of the political views of those killed, noting that the events in France brought European policies to account.  EPA/SANA/HANDOUT  HANDOUT EDITORIAL USE ONLY/NO SALES
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Die Ehefrau eines verstorbenen Onkels des gestürzten syrischen Machthabers Bashar al-Assad wird nicht von der Schweizer Sanktionsliste gestrichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der 76-Jährigen abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin ist die erste Ehefrau von Mohammed Makhlouf, einem Onkel von Bashar al-Assad. Einer ihrer vier Söhne, Rami Makhlouf, galt bei Ausbruch des Bürgerkrieges in Syrien als einer der reichsten und einflussreichsten Männer des Landes.

Die Frau argumentierte, dass sie nur aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit auf die EU- und dadurch auf die Schweizer Sanktionsliste gekommen sei. Sie habe ihr Leben seit der Heirat ihres Mannes mit einer anderen Frau eigenständig organisiert und sei weder politisch noch wirtschaftlich tätig gewesen. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Eigenständigkeit nicht aufgezeigt

Das Gericht führt aus, dass die 76-Jährige in keiner Weise aufgezeigt habe, wie sie ihr Leben sozial und wirtschaftlich neu aufgegleist habe. Zudem habe sie nicht aufgeführt, dass sie den Kontakt zu ihren Söhnen gekappt habe. Diese stehen ebenfalls auf der Sanktionsliste. Die Nähe zur Assad-Familie sei ausgewiesen.

Aus dem Urteil geht hervor, dass ihr Ehemann 2011 – nach der Einführung der Sanktionen durch die EU – versucht hat, einen Beitrag von 10 Millionen Dollar von seinem Konto bei der Bank HSBC in Genf auf seine Frau auszahlen zu lassen. Makhlouf hatte es zu einem ausserordentlichen Vermögen gebracht. Er hatte die Kontrolle über die syrischen Erdölvorkommen, war Chef der Tabak-Behörde und der Syrian Land Bank. Im September 2020 verstarb er. (Urteil B-2845/2023 vom 9.12.2024)

SDA/sme