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Militärgeschichte unter der Lupe
Homosexualität in der Schweizer Armee wird untersucht

Ein Kontingent der Swisscoy (Swiss Company) tritt nach sechsmonatigem Friedensfoerderungsdienst im Kosovo auf dem Kasernenareal in Basel ab am Freitag, 7. Oktober 2011. Den zurueckkehrenden Frauen und Maennern der Swisscoy wird die Einsatzmedaille ueberreicht. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
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Der Frage, ob homosexuelle Personen in der Schweizer Armee Unrecht erfahren haben, soll eine Untersuchung beantworten. Sie geht auf ein 2022 im Parlament angenommenes Postulat der Zürcher SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf zurück. Den Auftrag bekam die Universität Bern.

Ein Forschungsteam untersucht in den kommenden vier Jahren, ob und inwiefern homosexuelle oder als homosexuell wahrgenommene Personen in der Schweizer Armee zwischen dem Zweiten Weltkrieg und heute Unrecht erfahren haben und welche Folgen dies für die Betroffenen hatte und hat, wie es in einer Mitteilung des Bundesrates vom Donnerstag hiess.

Die Studie soll sich auch mit der Frage beschäftigen, ob eine Wiedergutmachung angebracht wäre. Zudem soll der Bericht Empfehlungen zum künftigen Umgang der Armee mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt abgeben.

Nach dem Schweizer Militärstrafgesetz waren homosexuelle Handlungen noch bis 1992 strafbar. Das Militärstrafgesetz befand sich damit im zum Strafgesetzbuch, das einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen gleichen Geschlechts bereits 1942 weitgehend legalisierte.

Mobbing und Belästigung

Es gebe Hinweise auf Mobbing und Belästigungen im militärischen Alltag, auf Ausmusterungen homosexueller Personen bei der Rekrutierung sowie auf mögliche Verhinderungen von militärischen Karrieren, wird Michèle Amacker, Soziologieprofessorin und Co-Leiterin des Interdisziplinären Zentrums für Geschlechterforschung IZFG sowie Gesamtverantwortliche des Forschungsprojektes, in der Mitteilung zitiert.

Weiter gebe es Anzeichen, dass es in der Vergangenheit phasenweise übliche Praxis war, gewisse Codes für Homosexualität anzuwenden. Diese wurden etwa als Begründung für Untauglichkeit in das Dienstbüchlein eingetragen. Derartige administrative Vorgänge hätten sich auch negativ auf das Privatleben und die berufliche Laufbahn auswirken können, beispielsweise wenn das Dienstbüchlein bei Stellenbewerbungen vorgewiesen werden musste, so Amacker.

Bei der Untersuchung handelt sich um den ersten offiziellen Auftrag der Schweiz überhaupt zur Aufarbeitung der historischen Diskriminierung homosexueller Menschen in der Schweiz.

SDA/nag