Kompliziertes BaurechtAnpassungen ohne Bewilligung können Hausbesitzer teuer zu stehen kommen
Oft wissen Hauseigentümer nicht genau, für welche Änderungen sie eine Bewilligung benötigen. Bei heiklen Fragen kann eine Bauanfrage Rechtssicherheit schaffen.

Das Baurecht und eine Baubewilligung können ganz schön knifflig sein. Die Bewilligungspflicht sei in den vergangenen Jahren durch Gesetzesanpassungen ausgedehnt worden, sagt Anwalt Hans Hagmann, Vorstandsmitglied der Schweizerischen Bausekretärenkonferenz. Als Faustregel für eine Bewilligungspflicht nennt er die Folgen für die Umgebung: Wenn eine Sanierung oder eine Umgestaltung auf die Nachbarschaft Auswirkungen hat, braucht es eine Baubewilligung. Das können Bauelemente sein, die Schatten werfen oder die Aussicht beeinträchtigen, ein Neuanstrich der Fassade mit einer anderen Farbe oder auch ein Kinderspielplatz, von dem Lärm ausgeht.
Kinderspielplatz: Im Privatgarten ist vieles möglich
Beim Kinderspielplatz – egal, ob Kletterturm, Rutsche, Sandkasten oder anderes mehr – differenziert Baurechtsanwalt Hagmann jedoch: Für die eigenen Kinder im Privatgarten brauche es in der Regel keine Bewilligung, auf einer gemeinschaftlichen Rasenfläche mehrerer Anwohner hingegen schon. Wird ein bestehender Spielplatz um- oder ausgebaut, so untersteht das wiederum nicht einer Bewilligungspflicht.
Wenn eine Sanierung oder eine Umgestaltung auf die Nachbarschaft Auswirkungen hat, braucht es eine Baubewilligung.
Wenn eine bauliche Veränderung wenig oder keine Auswirkungen auf die Nachbarschaft hat, ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. Beim vereinfachten Verfahren kann eine Behörde die Bewilligung ohne vorgängige Publikation erteilen. Beim ordentlichen Verfahren wird ein Bauprojekt öffentlich ausgeschrieben, und Betroffene können innerhalb einer bestimmten Frist Einsprache erheben. Beispielsweise Umgestaltungen in Innenräumen oder ein zusätzliches Fenster ausserhalb des Sichtfeldes von Anstössern können im vereinfachten Verfahren bewilligt werden.
Bauanfrage für heikle Fälle
In der Regel haben Projektverantwortliche ein Gespür dafür, welche Bauvorhaben bei Nachbarn auf Widerspruch stossen. In solchen Fällen empfiehlt Baurechtsexperte Hans Hagmann, mit einer Bauanfrage frühzeitig Rechtssicherheit zu schaffen. Die Bauanfrage bezieht sich nicht auf das ganze Projekt, sondern nur auf einen oder zwei heikle Punkte. Sie wird wie ein Baugesuch öffentlich ausgeschrieben. Gibt es keine Einsprachen, können Nachbarn oder Verbände diesen Punkt im später ausgeschriebenen Gesamtprojekt nicht mehr beanstanden. Hagmann erinnert sich zum Beispiel an einen Fall, in dem die Ausnützungsziffer umstritten war und mit einer Bauanfrage die Umsetzung des Projekts sichergestellt werden konnte.
Hagmann räumt auch mit der falschen Vorstellung auf, dass alles, was nicht fest im Boden verankert ist, keine Bewilligung braucht. Er verweist auf Kantone, in denen selbst der Wohnwagen einer Baubewilligungspflicht untersteht, wenn er längere Zeit am gleichen Standort bleibt.
Das Baurecht ist erstens ein kantonaler Flickenteppich, und zweitens unterscheidet es sich auch von Gemeinde zu Gemeinde. Im Zweifelsfall sollten sich Hausbesitzerinnen und -besitzer deshalb bei der zuständigen Gemeindebehörde erkundigen.
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