AboTötungsfall in FrutigenAngeklagter beteuert Unschuld und spricht von «Rufmord»
Im Prozess wegen Tötung und Brandstiftung sagt der Ex-Partner des Opfers, dies hätte er der Freundin nie antun können. Die Höchststrafe für vorsätzliche Tötung beträgt 20 Jahre.
Bei einem «normalen» Verfahren wäre das Formelle rasch erledigt. Doch bei diesem Prozess vor dem Regionalgericht Oberland war am Montag vieles anders. Der 57-jährige Angeschuldigte R., dem vorgeworfen wird, 2018 seine Freundin D. S. in ihrer Wohnung in Frutigen erschossen oder erschlagen und dann das Chalet angezündet zu haben, um Spuren zu verwischen, beteuerte auch vor Gericht seine Unschuld. Er sitze seit 960 Tagen unschuldig in Untersuchungshaft, sagte er am Montag. Während seiner Isolation sei seine kleine Firma an die Wand gefahren worden. Der Schaden belaufe sich auf bis zu acht Millionen.