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Revision gefordert
Andri Silberschmidt will GmbH-Gründungen erleichtern

Andri Silberschmidt will eine Änderung bei der Gesellschaftsform GmbH anstossen.

Wer eine GmbH gründen will, muss sich das leisten können. Nicht immer ist das Geld dafür vorhanden. Deshalb will FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt eine «Mini-Revision der GmbH». Sein Ziel: «Wir müssen die GmbH so umbauen, dass sinnlose Hürden abgebaut werden zur Firmengründung.»

Die sinnlose Hürde ist für Silberschmidt das Grundkapital von 20’000 Franken, das jeder GmbH bei der Gründung hinterlegt werden muss. Hat man keine 20’000 Franken, kann auch keine Firma in dieser Gesellschaftsform gegründet werden. Ein alter Hut, findet Silberschmidt.

«Gerade für Start-ups, die erst an einer Idee tüfteln, oder auch für neue Firmen im Dienstleistungssektor ist es eine unnötige Hürde, 20’000 Franken zu organisieren. Daran soll aber die Firmengründung nicht scheitern», sagt der Zürcher. Zudem sieht er bei gewissen Unternehmen auch den Sinn nicht: «Wollte ich nun eine Beratungsfirma gründen, warum brauche ich dafür ein Kapital von 20’000 Franken?»

Gläubigerschutz im Fokus

In einem Postulat fordert Silberschmidt nun, dass der Bundesrat Pläne aufzeigt, wie die GmbH neu aufgestellt werden kann. Was ihm vorschwebt: entweder die Möglichkeit, die 20’000 Franken nur teilweise einzuzahlen, eine sogenannte Teilliberierung. Oder gar das Startkapital auf 1 Franken runterzusetzen, so wie dies in Deutschland möglich ist.

Die 20’000 Franken dienen als Gläubigerschutz. Denn bei einer GmbH gilt die Haftung nur bis zu dieser Schwelle. Ein Problem also, wenn dieser Schutz wegfällt? Silberschmidt verneint: «Der Gläubigerschutz ist vorgeschoben. Ich kann mir nach der Gründung einen Lohn von 20’000 Franken auszahlen, und dann ist diese Absicherung schon wieder weg.»

«Dann hätten wir einen höheren Gläubigerschutz als heute, aber tiefere Hürden für die Gründung einer Firma.»

Andri Silberschmidt, Nationalrat (FDP, ZH)

Seine Präferenz liege darum auch bei einer GmbH mit einem Startkapital von 1 Franken. Aber in Kombination mit einer privaten Haftung bis 20’000 Franken. «Dann hätten wir einen höheren Gläubigerschutz als heute, aber tiefere Hürden für die Gründung einer Firma», sagt Silberschmidt.

Zudem gäbe es auch andere Möglichkeiten, um den Gläubigerschutz hochzuhalten. Eine davon: Im Rechtsverkehr muss eine GmbH, die nur teilliberiert ist, die Teilliberierung transparent machen. So wie dies in Deutschland bei der Unternehmensform namens Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) der Fall ist.

Eine Teilliberierung war vor der letzten GmbH-Revision in der Schweiz möglich. Damals mussten die 20’000 Franken nicht ganz einbezahlt werden, die Hälfte reichte. Die Teilliberierung war verknüpft mit einer solidarischen Haftung der Gesellschafter für den nicht liberierten Betrag.

Die GmbH ist eine beliebte Gesellschaftsform bei Neugründungen, 2020 liessen sich gut 40 Prozent aller neuen Firmen so eintragen. Seit der letzten Revision, die 2008 in Kraft trat, stieg die Anzahl der GmbH in der Schweiz um über 100 Prozent. Von knapp über 100’000 Unternehmen auf über 218’000 Ende 2020.