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Corona im Sport
Am 8. Juni darf der Ball in der Super League wieder rollen

Die Young Boys, St. Gallen und Co. dürfen ab dem 8. Juni wieder in die Meisterschaft starten.
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Die heutige Corona-Pressekonferenz hat den Schweizer Sport und die Sportler aufatmen lassen: Wie der Bundesrat verkündet hat, dürfen alle Wettkämpfe der Profiligen oder von (individuellen) Spitzenathleten ab dem 8. Juni wieder stattfinden, sofern sich die Lage bis zum definitiven Bundesrats-Entscheid vom 27. Mai nicht negativ verändert.

Diese Wettkämpfe und Spiele müssen jedoch ohne Zuschauer ablaufen. Weil bis Ende August Events über 1000 Personen verboten sind, leiden darunter auch grosse Eintagesanlässe wie das Leichtathletik-Meeting von Lausanne (20. August). Das Jubiläumsschwinget des Eidgenössischen Schwingverbandes in Appenzell (30. August) wurde wenige Stunden nach der Pressekonferenz bereits auf 2021 verschoben.

Trainings in kleinen Gruppen

Trainings sind bereits früher wieder möglich: Ab dem 11. Mai erlaubt der Bundesrat in der ganzen Schweiz wieder gemeinsame Einheiten, also auch für Teams – im Breitensport allerdings darf eine Gruppe aus maximal fünf Personen bestehen. Körperkontakt ist verboten. Im Leistungssport sind die Auflagen dagegen geringer und auch Trainings in grösseren Gruppen zugelassen.

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Wie Sportministerin Viola Amherd ausführte, dürfen ab dem 11. Mai generell «alle Sportarten ihren Betrieb wieder aufnehmen», dies zum Wohle der Schweizer Volksgesundheit. Auch Fitness-, Yoga- oder andere Sportstudios können somit wieder öffnen, sofern sie ausreichend Platz aufweisen. Denn weiterhin gilt: Distanz- und Hygieneregeln müssen gewahrt bleiben. Gemäss den Schutzkonzepten bedeutet dies um den Daumen gepeilt: 1 Person pro 10 Quadratmeter.

Über 80 Sportarten haben bei Swiss Olympic, dem Dachverband des Schweizer Sports, bislang ein Schutzkonzept eingereicht. Jedes muss nun von BAG und Bundesamt für Sport plausibilisiert werden. Die ersten dieser Schutzkonzepte wird Swiss Olympic am Donnerstag auf seine Website hochladen, sind also für jeden und jede einsehbar und dienen auch den Vereinen, Clubs und Ligen als Leitfaden in der Umsetzung.

Ob dann allerdings ein Anlagebesitzer seine Anlage auch wirklich öffnet, liegt in seinem Kompetenzbereich. Die Kantone wiederum können Besitzern das Öffnen nur verbieten, wenn ein entsprechendes Schutzkonzept fehlt oder sie dagegen verstossen.

114 Millionen für die Jugend

Ein wichtiger Entscheid des Bundesrates betrifft zudem die Vereine. Je nach Zahl an jugendlichen Mitgliedern und Trainern erhalten sie einen bestimmten Förderbetrag pro Jahr, genannt Jugend & Sport. Für 2020 sind knapp 114 Millionen Franken budgetiert. Er soll den Vereinen nun trotz temporärem Trainingsverbot gesprochen werden. Damit dürften viele Vereine aufatmen, die wesentlich von diesen J&S-Geldern leben.

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