Geldblog: Leserfrage zur 3. SäuleAls Pensionierter weiter vorsorgen?
Wer nach Erreichen des AHV-Alters erwerbstätig bleibt, darf weiterhin in die Säule 3a einzahlen. Eine Übersicht zu den Regelungen.
Meine Frau arbeitet nach der ordentlichen Pensionierung weiter im Angestelltenverhältnis ohne Pensionskasse. Kann sie auch maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen? Mir ist nicht klar, welche Regelung gilt. Leserfrage von T.G.
Ja. Wenn jemand nach Erreichen des ordentlichen AHV-Alters erwerbstätig bleibt, wie dies bei Ihrer Frau der Fall ist, kann man die steuerbegünstigte Säule 3a maximal fünf weitere Jahre behalten. Die weiterhin bezahlten Beiträge in die Säule 3a können dann jeweils im Folgejahr bei den Steuern in Abzug gebracht werden. Wer wie Ihre Frau keiner Pensionskasse angeschlossen ist, darf aktuell 34'416 Franken oder maximal 20 Prozent des Netto-Erwerbseinkommens in die 3. Säule transferieren. Hätte Ihre Frau einen Pensionskassenanschluss würde der Maximalbetrag aktuell 6883 Franken betragen.
Allerdings lohnen sich die 3. Säule im Alter und der so erreichte Steuerabzug nicht in jedem Fall.
Eine Fortführung der Säule 3a bei Erwerbstätigkeit nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters ist auch möglich, wenn Ihre Frau allenfalls eines von mehreren 3. Säule-Konten bereits bezogen hat. Allerdings lohnen sich die 3. Säule im Alter und der so erreichte Steuerabzug nicht in jedem Fall, weil in einigen Kantonen der Versicherungsabzug höher ist, falls keine Beiträge an die Altersvorsorge getätigt werden.
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