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Affäre Spiess-Hegglin: «Weltwoche»-Autor anerkennt Urteil

Schuldig wegen mehrfacher üblen Nachrede: «Weltwoche»-Autor Philipp Gut vor zweieinhalb Jahren vor dem Bezirksgericht in Zürich. (Keystone/Walter Bieri/Archiv)
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Philipp Gut, der stellvertretende Chefredaktor der Wochenzeitung «Weltwoche», verzichtet darauf, ein Urteil des Zürcher Obergerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen. Somit hat er sich der mehrfachen üblen Nachrede zulasten der ehemaligen grünen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin schuldig gemacht.

Nach dem Zürcher Bezirksgericht hatte Mitte Juni auch das Zürcher Obergericht Gut wegen übler Nachrede schuldig gesprochen. Gut hatte geschrieben, dass sich die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin die mutmassliche Schändung durch SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann nur ausgedacht habe, um ihren Seitensprung zu vertuschen.

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Das Obergericht verurteilte Gut zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 130 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Gut muss Spiess-Hegglin zudem eine Genugtuung von 2500 Franken sowie Entschädigung für die Anwaltskosten zahlen.

Autor hält an seinem Artikel fest

Somit bestätigten die Oberrichter das Urteil des Bezirksgerichtes vom Mai 2017. Gut habe keine genügenden Anhaltspunkte für seine Behauptung, fanden die Oberrichter. Der «Weltwoche»-Autor beteuerte stets, dass sein Artikel richtig und faktentreu sei. Er habe gute Quellen und halte an den Kernaussagen des Textes fest.

Dennoch verzichtet er nun auf den Gang ans Bundesgericht. Dies berichteten verschiedene Publikationen von CH Media am Dienstag. Ein Sprecher des Zürcher Obergerichts bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass das Urteil am 2. Oktober rechtskräftig geworden sei.

SDA/fal