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Abstimmung Zürcher Uferinitiative
Deutliche Niederlage für Uferweg – die Initiantin gibt nicht auf

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ausbau des Uferwegs am Zürichsee wird nicht forciert.

  • Nur in der Stadt Zürich und in Winterthur erreicht die Uferinitiative in einzelnen Kreisen eine Mehrheit.

  • Die Hauptinitiantin Julia Gerber Rüegg fordert nun einen Baustopp am See.

Die Kampagnen

Social Media spielt gerade bei emotionalen Abstimmungen eine immer grössere Rolle. Wie sich dies bei den Kampagnen für und gegen den Uferweg verhält, erfahren Sie hier.

Der Faktencheck

Am Zürichsee besteht heute auf rund der Hälfte der Strecke (26,5 km) ein Weg mit Blick aufs Wasser. Auf weiteren 12,4 km verläuft er auf der Seestrasse, was offiziell ebenfalls als Uferweg durchgeht.

Da der Zürichsee stärker verbaut ist als die meisten anderen Schweizer Seen, stellt sich bei vielen Grundstücken am See die Frage nach Enteignungen, wenn ein Uferweg gebaut wird. Es wird davon ausgegangen, dass 200 private Parzellen vom Bau eines neuen Uferwegs betroffen wären.

Mehr Details finden Sie hier.

Die Vorgeschichte

Zur Zeit der Industrialisierung wurde rund um den Zürichsee Land aufgeschüttet. Dieses Konzessionsland macht heute 95 Prozent des Seeufers aus. Es umfasst rund 1600 Landparzellen, die mit unterschiedlichen Sondervorschriften belegt sind.

Manche der Konzessionen erwähnen explizit ein Wegrecht für die Öffentlichkeit. Aber gilt das bis heute? Oder müsste der Kanton bei einem Bau die Grundeigentümer entschädigen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Debatten über den Seeuferweg, die seit den 1980er-Jahren immer wieder aufflammen.

Die ausführliche Vorgeschichte lesen Sie hier.

Das Konzessionsland entsteht: Ein Bagger schüttet am Utoquai Land auf (1886).

Die Vorlage

Die Volksinitiative fordert, dass bis 2050 ein durchgehender Uferweg entlang des Zürichsees (auf dem Gebiet des Kantons Zürich) führt. Dieser soll in der Regel am Land und möglichst nahe am Ufer gebaut werden.

Planung und Realisierung muss in Rücksprache mit den betroffenen Gemeinden geschehen, bezahlen müsste aber allein der Kanton. Zudem wird verlangt, dass die Ufer ökologisch aufgewertet werden. Auch bei den anderen Gewässern sollen See- und Flussufer freigehalten und leicht zugänglich sein.

Treibende Kraft ist das Komitee Uferinitiative. Den Befürworterinnen und Befürwortern geht die Realisierung eines durchgehenden Uferwegs am Zürichsee viel zu zögerlich vorwärts. So sind zwar seit 2016 jährlich sechs Millionen Franken für den Bau von Uferwegen budgetiert, das Geld wird aber kaum beansprucht. Tatsächlich wurden in den letzten zehn Jahren nur gerade 180 Meter gebaut. Die vom Regierungsrat geschätzten Kosten erachten sie als massiv zu hoch. 

Die Gegner argumentieren zum einen mit den Kosten, welche sie auf mindestens 370 bis 460 Millionen Franken schätzen. Davon entfallen nur gerade etwa 38 Millionen Franken auf den Bau und die Aufwertungsmassnahmen. Den grossen Rest würden laut Regierungsrat der Landerwerb und Entschädigungen für Grundeigentümer verschlingen.

Der Schutz des Privateigentums ist das zweite Hauptargument der Gegnerinnen und Gegner. Zudem sind sie der Meinung, dass die bestehenden Regelungen genügen, um das Anliegen der Initiative voranzutreiben.

Kantons- und Regierungsrat empfahlen die Initiative zur Ablehnung.