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Meinung

Leitartikel zur Abstimmung vom 24. November
Neue Regeln für die Untermiete? Ja, aber nicht so

Ein Angestellter eines Umzugsunternehmens stapelt waehrend eines Umzugs Umzugskisten in einer Wohnung, fotografiert am Montag, 23. September 2024 in Zürich. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
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Wer in grossen Schweizer Städten nach einer Wohnung sucht, hat es schwer. Der Mangel an Wohnraum führt zu bedenklichen Situationen. Da zwingen manche Mieter ihren Nachfolgern Mobiliar zu Wucherpreisen auf. Andere stellen ihre Wohnung auf Airbnb, ohne den Vermieter zu informieren. Und manche zocken ihre Untermieter schlicht ab.

Auf der anderen Seite gibt es Vermieter, die Beschwerden versanden lassen, Reparaturen nicht vornehmen, bei Nebenkosten tricksen. Oder den Begriff des «ortsüblichen Mietzinses» frei interpretieren und darauf vertrauen, der Mieter werde es nicht wagen, den Anfangsmietzins anzufechten.

Kein Zweifel, im Mietwesen gibt es Probleme. Und die Regeln des Mietrechts passen zum Teil nicht mehr zur realen Welt. Aber die Fronten zwischen den Vertretern von Mietern und Vermietern sind verhärtet. Jeder Versuch, das sorgfältig ausbalancierte System neu zu justieren, wird sofort torpediert. Nach dem Motto: Keinen Millimeter der Gegenseite. Was umfassende Reformen schwierig macht.

Klare Verschiebung der Macht in Richtung Vermieter

Die Vermieter versuchen nun einen neuen Ansatz. Sie wollen Punkt für Punkt angehen, wo ihrer Ansicht nach Handlungsbedarf besteht: Sie wollen die Untermiete erschweren und die Kündigung bei Eigenbedarf des Vermieters vereinfachen. Dies wiederum lässt sich die Mieterseite nicht bieten. Sie hat das Referendum ergriffen – und führt mit Blick auf die Abstimmung vom 24. November eine Grundsatzkampagne («Angriff auf den Mieterschutz!»), die angesichts der begrenzten Tragweite der Vorlage gar dramatisch wirkt.

Zu reden gibt vor allem die Untermiete, die sich in den letzten Jahren stark ausgeweitet hat. Gegen einige Vorschläge der Vermieter ist nichts einzuwenden. Zum Beispiel müsste der Mieter neu die Vermieterin schriftlich fragen, ob er eine Wohnung, einen Parkplatz, ein Büro untervermieten darf. Damit wäre für Transparenz zwischen den Parteien gesorgt, an der es heute häufig fehlt.

Doch das genügt den Hauseigentümern nicht. Darüber hinaus wollen sie künftig Untermieten unterbinden dürfen, die länger als zwei Jahre dauern. Das ist eine klare Verschiebung der Macht in Richtung Vermieter. Bisher gab es lediglich drei eng umschriebene Gründe, weshalb der Vermieter eine Untervermietung verweigern darf. Neu soll ein Mieter bei längeren Untervermietungen auf die Gnade des Hauseigentümers hoffen müssen. Das kann auch Ärzte in Gemeinschaftspraxen treffen, Bürogemeinschaften, WGs.

Keine gute Arbeit des Gesetzgebers

Hinzu kommt, dass nicht mehr abschliessend geregelt sein soll, in welchen Fällen der Vermieter eine Untermiete ablehnen darf. Die Vermieterseite will einen Gummiparagrafen ins Gesetz schreiben. Das schafft Unsicherheit: Wird es doch zuerst eine ganze Reihe von Gerichtsprozessen brauchen, bis geklärt ist, aus welchen Gründen ein Vermieter eine Untermiete ablehnen kann.

Das ist keine gute Arbeit des Gesetzgebers. Entsprechend gross ist die Skepsis des Bundesrats gegenüber der Reform, die aus dem Parlament heraus lanciert wurde. Der zuständige Wirtschaftsminister Guy Parmelin – als SVP-Mann politisch eher den Vermietern nahestehend – war im Abstimmungskampf so gut wie unsichtbar. Das spricht Bände.

Und Parmelin hat recht. Eine solche Wurstelei verdient keine Unterstützung. Will man im Mietrecht einen Schritt vorwärtskommen, müssten sich die Akteure der beiden Seiten bewegen und sich darauf einlassen, gemeinsam an einer ausgewogenen Reform zu arbeiten.

Nötig wäre es: Eine Entspannung des Mietmarkts in den Städten ist nicht in Sicht.