«Anti-Chaoten-Initiative» ZürichDer Gegenvorschlag wird klar angenommen – sogar in der Stadt Zürich
Die Initiative der Jungen SVP scheitert deutlich. Trotzdem wird die Schraube für Demonstranten angezogen. Jetzt geht das Hickhack um die Umsetzung los.
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Das Wichtigste in Kürze:
Die «Anti-Chaoten-Initiative» der Jungen SVP erzielte einen Ja-Anteil 40,8 Prozent. Sie hatte eine grundsätzliche Bewilligungspflicht für Demonstrationen im Kanton Zürich gefordert. Wer sich nicht daran hält und dadurch einen Polizeieinsatz verursacht, soll die entstandenen Kosten tragen.
Der schwächere, von der Regierung unterstützte Gegenvorschlag holte einen Ja-Anteil 63,8 Prozent. Er sieht ebenfalls eine Bewilligungspflicht vor. Die Kostenüberwälzung wäre aber nur zwingend, wenn Demoteilnehmende vorsätzlich gehandelt haben.
Die Gegner der Vorlage geben sich kampfeslustig: Sie kündigen an, sich weiterhin politisch und allenfalls rechtlich gegen die Umsetzung des Gegenvorschlags zu wehren.
Die SVP kündigt an, auf eine strenge Umsetzung des Gegenvorschlags zu pochen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Welche Kosten müssen Klimaaktivisten tragen, wenn sie den Verkehr blockieren? Was haben die Vorlagen mit Fussball-Hooligans zu tun? Und wie gross ist der Aufwand der Polizei überhaupt? Hier geht es zum Q&A.
So argumentieren die Fraktionen
«Kommt die Stadtpolizei Zürich an eine unbewilligte Demo, wird keine Rechnung ausgestellt. Kommt die Kantonspolizei, hingegen schon»: So machte Sandro Strässle von der Jungen SVP im Zürcher Kantonsrat Werbung für seine Initiative.
Wie die Fraktionen von links bis rechts sich äusserten, können Sie hier im Kurzbericht zur Parlamentsdebatte nachlesen.
Die Gegnerschaft
SP, AL und Grüne lehnen beide Vorlagen ab. Sie begründet, dass die Volksinitiative unpräzise sei und Probleme bei der Umsetzung schaffen werde, da sie gegen übergeordnetes Recht verstosse.
Die auch im Gegenvorschlag enthaltene zwingende Kostenabwälzung sei weder verhältnis- noch rechtmässig. Eine «Muss»-Regel biete den Behörden wenig Spielraum und werde zu einem Bürokratiemonster führen, das in keinem Verhältnis zu den einzutreibenden Kosten stehe.
Kritisiert wird ausserdem, dass die drohende Kostenüberwälzung Menschen davon abschrecken könnte, von ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen. Laut einer rechtlichen Analyse von Amnesty International verstösst eine generelle Bewilligungspflicht für Demonstrationen auch gegen die Bundesverfassung.
Der Gegenvorschlag
Dem Regierungsrat und einer Mehrheit im Kantonsrat geht die Initiative zu weit. Sie unterstützen der Gegenvorschlag, welcher die zwei Kernforderungen der Initiative in abgemilderter Form aufnehmen: Erstens sollen Demonstrationen bewilligungspflichtig werden. Zweitens sollen ausserordentliche Polizeieinsätze den verursachenden Personen zwingend verrechnet werden, aber nur wenn diese vorsätzlich gehandelt haben.
Für den Gegenvorschlag ausgesprochen haben sich die kantonale GLP, die Mitte-Partei und die EVP. Ein doppeltes Ja empfehlen SVP, FDP und EDU.
Anders als die kantonale Mutterpartei sagt die GLP Stadt Zürich Nein zum Gegenvorschlag. Sie hat im Zürcher Gemeinderat eine Motion unterstützt, welche eine Melde- statt eine Bewilligungspflicht vorsieht. Der Gegenvorschlag stehe dieser Stossrichtung diametral entgegen, begründet die Partei ihre Abweichung.
Die Initiative
Die Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung («Anti-Chaoten-Initiative») wurde von der Jungen SVP eingereicht. Im Komitee sind neben der Mutterpartei auch die FDP und die Jungfreisinnigen.
Die Vorlage fordert einen schärferen Umgang mit unbewilligten Demonstrationen und Kundgebungen. Bei unbewilligten Demonstrationen sollen die Kosten für Polizeieinsätze und Sachbeschädigungen auf die Veranstaltenden und Teilnehmenden aufgeteilt werden. Sämtliche Demonstrationen und Kundgebungen sollen unter Bewilligungspflicht gestellt werden.
Die aktuelle Gesetzeslage lässt zwar zu, von Verursachern ausserordentlicher Polizeieinsätze einen Kostenersatz zu verlangen. Die Stadt Zürich überwälzt diese Polizeikosten aber grundsätzlich nie. Der Stadtrat stellt sich auf den Standpunkt, dass solche Einsätze zum Grundauftrag der Stadtpolizei gehören.
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