Vincenz-Prozess im TickerHappiges Urteil: Gefängnisstrafe für Vincenz und seinen Partner
Das Bezirksgericht Zürich hat den ehemaligen Raiffeisen-Chef wegen Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 3,75 Jahren verurteilt. Vincenz-Anwalt Erni will Berufung einlegen.
Das Wichtigste in Kürze
Die 9. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich unter dem Vorsitz von Richter Sebastian Aeppli hat Pierin Vincenz der mehrfachen Veruntreuung, mehrfachen qualifizierten untreuen Geschäftsbesorgung und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen.
Vincenz wird zur einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Strafe soll vollzogen, die Untersuchungshaft von 106 Tagen angerechnet werden.
Vincenz-Geschäftspartner Beat Stocker wird zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Die Anklage hatte für die beiden Hauptbeschuldigten je sechs Jahre Freiheitsentzug gefordert. Die Verteidigung wollte einen Freispruch.
Das Urteil ist nach ersten Einschätzungen überraschend hart ausgefallen.
Vincenz-Anwalt Lorenz Erni hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen
Anwalt: Keine Belege für Gewinnherausgabepflicht
Die Staatsanwaltschaft argumentiere nun, dass sich die Herausgabepflicht aus der Gewinnmaximierungspflicht der Organe ergebe; sprich, der Verwaltungsrat der Aduno sei verpflichtet, den Gewinn der Gesellschaft zu maximieren. Diese Argumentation, so Anwalt Blattmann, sei aber weder durch Gerichtsurteile noch durch die juristische Literatur gedeckt.
Gibt es aber keine Gewinnherausgabepflicht, gibt es keinen Schaden und damit falle die gesamte Anklage in sich zusammen, folgert Stockers Anwalt.
Die Frage der Herausgabepflicht
Auch Stockers Anwalt verweist darauf, dass die Staatsanwaltschaft nicht belegen konnte, dass Raiffeisen und Aduno für die übernommenen Firmen überhöhte Preise bezahlt haben. Daher greife sie auf das Konstrukt einer Anklage auf Basis des Retrozessions-Urteil des Bundesgerichts zurück.
Ein Schaden könne nur dann bestehen, wenn Stocker eine Herausgabepflicht seiner Gewinne gehabt hätte. «Wir haben aber bereits eingehen erläutert, warum solch eine Herausgabepflicht nicht besteht», sagt Blattmann.
Er argumentiert, dass Stocker seine Beteiligungen an Commtrain, GCL und Eurocaution übernommen habe, als er noch nicht beziehungsweise nicht mehr CEO der Aduno war. Allein daraus ergebe sich, dass Stocker keine Herausgabepflicht seiner Beteiligungsgewinne hatte.
Die Staatsanwaltschaft verbreitet «Aktenwidrigkeiten»
«Es geht für die Beschuldigten um viel.» Daher sei es bedenklich, dass die Staatsanwaltschaft «Aktenwidrigkeiten» verbreite. So habe die Verteidigung nie behauptet, dass gewisse Zeugen lügen würden.
Die Kernfrage lautet: Ist Stocker etwas in seiner Funktionen bei Aduno und Raiffeisen etwas zugeflossen, was er hätte herausgeben müssen?
Doch mit dieser Kernfrage würde sich die Anklage überhaupt nicht beschäftigen, kritisiert Blattmann.
Nun hat Stockers Anwalt das Wort
Die Pause ist vorbei. Stockers Anwalt Andreas Blattmann beginnt seine Ausführungen. Auch er erhebt gleich schwere Vorwürfe: «Die Staatsanwaltschaft ignoriert entlastende Elemente und produziert hier am Rednerpult eine Aktenwidrigkeit nach der anderen.»
Prozess-Schnipsel
Gleich geht es weiter, am achten Prozesstag ist auch Pierin Vincenz wieder persönlich dabei. Wie immer sitzt er ganz vorne links am Tisch mit seinem Verteidiger Lorenz Erni. Beide plaudern in der Pause mit Beat Stocker, dessen Anwalt als nächster dran ist
Draussen scheint die Frühlingssonne. Doch im Theatersaal der Volkshauses merkt man davon nichts, alle Vorhänge sind zugezogen, die Saalbeleuchtung erhellt den Raum.
Pause bis 10.30 Uhr
Nun ist Pause. Um 10.30 Uhr geht es mit der Duplik von Stockers Anwalt Andreas Blattmann weiter.
«Vincenz ist freizusprechen»
Erni führt weiter aus, dass Vincenz nicht den Vorsatz gehabt habe, Aduno mit seiner Beteiligung an Commtrain zu schädigen und macht den Vergleich zu einem ähnlichen Fall, der bis ans Bundesgericht gelangte, bei dem die Justiz keine Herausgabe der Erlöse aus einer Beteiligung verlangt habe.
Im damaligen Fall sei es nicht um den Erwerb selbst einer Beteiligung gegangen. Sondern der Arbeitgeber des damals Beschuldigten habe Kartenterminals von einer Firma gekauft, an dem der Beschuldigte beteiligt war. Der Arbeitgeber sah sich geschädigt, weil er zu viel für die Terminals bezahlt habe.
Doch das Gericht folgte damals nicht der Anklage und verlangte nicht, dass der damals Beschuldigte seine Gewinne herausgebe. Das Verschweigen der Beteiligung würde keinen Anspruch auf Herausgabe der Gewinne begründen, so das damalige Urteil, erklärt Erni.
Analog müsse im vorliegenden Fall Vincenz seine Erlöse aus dem Commtrain-Deal nicht herausgeben. Zudem habe er gar nicht wissen können, dass er dazu verpflichtet gewesen sei.
Ernis Fazit: «Vincenz ist freizusprechen.» Wegen der «massiven medialen Vorverurteilung» sei ihm eine «angemessene Entschädigung» zuzusprechen.
Wie gross ist der Schaden?
Nun geht es um Commtrain, der ersten umstrittenen Transaktion. Hier ist offiziell, dass sich Vincenz über Stocker an dem Kreditkartenterminal-Hersteller beteiligt hatte, bevor Aduno das Unternehmen dann kaufte.
Erni argumentiert, dass Aduno hierdurch kein Schaden entstanden sei. «Mit recht gewundenen Ausführungen» habe die Staatsanwaltschaft sich mit der Frage des allfälligen Schadens beschäftigt. Zunächst habe sie versucht zu belegen, dass Aduno für Commtrain zu viel bezahlt habe. Das sei nicht gelungen.
Dann schwenkte sie um und stützt ihre Argumentation nun an der Rechtsprechung zu Retrozessionen. Das Bundesgericht hatte geurteilt, dass eine Bank, die Gelder eines Kunden verwaltet, Rabatte und Finanzvorteile von Produktanbietern – so genannte Retrozessionen – dem Bankkunden gutschreiben muss.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert nun, dass entsprechend Vincenz als Vertreter von Raiffeisen die ihm zugegangenen Gewinne aus seinen Beteiligungen seinem Dienstherren, also Raiffeisen, schulde.
Doch diese Argumention könne nicht auf die Beteiligungsgeschäfte angewandt werden, argumentiert Erni und verweist auf entsprechend Gerichtsurteile.
«Kein Beweis für Beteiligung»
Auch die Staatsanwaltschaft anerkenne, dass man das Recht auf ein unbedachtes Wort habe. Man dürfe eben nicht alles Gesagte auf die Goldwaage legen. Bei der Bewertung der Telefongespräche mache aber die Staatsanwaltschaft genau das, klagt Erni. «Der Vorwurf der Aktenverdrehung fällt der Staatsanwaltschaft auf die Füsse», sagt er.
Vincenz und Stocker hätten laut Auswertung der Telefongespräche auch über Kredite gesprochen, mit denen Vincenz seine Risiken aus der Investnetbeteiligung absichern wollte. In den Mitschnitten sei aber nie davon die Rede, dass Vincenz diese Kredite aus Gewinnen aus seinen Beteiligungen bezahlen wolle, argumentiert Erni.
«Die Staatsanwaltschaft ist nicht in der Lage, zu beweisen, dass mein Mandat über Herrn Stocker an Investnet beteiligt war», schliesst Erni.
Der Fall GCL
Die Staatsanwaltschaft habe auch keinen Beweis, dass Vincenz bereits eine Beteiligung an der Konsumkredit-Firma GCL hatte, als Aduno die Annäherung verhandelt hatte. Später habe Vincenz seinen GCL-Anteil von 5,8 Prozent korrekt in der Steuererklärung vermerkt.
Erni: Verdreht die Staatsanwaltschaft die Akten?
Vincenz habe zudem Kredite bei Stocker nachgesucht, um allfällige Risiken abzudecken. Denn nach seinem Ausscheiden bei Raiffeisen im Jahr 2014 stieg Vincenz ganz offiziell in das Kapital von Investnet ein.
Als solcher hatte er Nachschusspflichten. Investnet beteiligte sich an aussichtsreichen KMU. Doch wenn diesen das Geld ausging, musste Investnet Geld nachschiessen. Und dafür hätte sich die Gesellschaft an ihre Aktionäre gewandt wie Raiffeisen, aber eben auch Vincenz. Diese Nachschusspflicht habe der damalige Finanzchef von Raiffeisen, Marcel Zoller, auch bestätigt.
«Mein Mandat ging mit der Investnetbeteiligung also erhebliche finanzielle Risiken ein», folgert Erni. Eben aus diesem Grund habe er sich absichern wollen – mit Krediten bei Stocker. Die Staatsanwaltschaft ignoriere dies hartnäckig und sehe in den Zahlungen verdeckte Gewinnausschüttungen von Schattenbeteiligungen.
Die Frage sei damit erlaubt, ob nicht die Staatsanwaltschaft die Akten verdrehe, erklärt Erni mit ruhiger Stimme.
Staatsanwaltschaft sei «hart getroffen»
«Hart und gezielt getroffen» sei die Staatsanwaltschaft von Ernis Ausführungen über Vincenz Darlehen von 2,9 Millionen Franken für den Hauskauf im Tessin.
Das Geld bekam Vincenz von Stocker im Juli 2015. Für die Staatsanwaltschaft ist diese Überweisung der Anteil von Vincenz an der geheimen Investnet-Beteiligung.
Dies habe Erni seiner Ansicht nach widerlegt und mit Dokumenten bewiesen, dass Vincenz zuvor Stocker gar um 5 Millionen Franken Darlehen gebeten habe. Auf dieses Argument sei die Staatsanwalt überhaupt nicht eingegangen, eben, weil damit ihr «Anklagekonstrukt» in sich zusammenfalle.
«Staatsanwaltschaft klammert sich an ein einziges Wort»
Vincenz hatte weder an Investnet, noch an GCL oder an Eurocaution eine Schattenbeteiligung.
Bei den Zahlungen von Stocker an Vincenz «ging es einzig und allein um Darlehen». Herausgabepflicht aus der Commtrain-Transaktion bestand nicht, und Vincenz habe nicht davon ausgehen müssen, dass er das hätte tun müssen.
Daran änderten auch die Ausführungen der Staatsanwaltschaft in der Replik nichts.
Zu Investnet: Die Staatsanwaltschaft «klammert sich am so genannten Statthalterbrief fest», so Erni. Es spreche Bände, «dass sich die Anklage bei diesem Brief von Investnet-Gründer Wüst an ein einziges Wort klammert.» In diesem Brief habe Wüst Vincenz' Partner Stocker als «Statthalter» für mögliche weitere Aktionäre bezeichnet.
Aus Sicht der Anklage belege diese Formulierung, dass Stocker die Investnet-Anteile als Vertreter von Vincenz halten würde. Dies sei ein Beweis, dass Vincenz also heimlich an Investnet beteiligt war.
Das sei falsch, so Erni. Vincenz' Anwalt argumentiert, dass Wüst in dem fraglichen Schreiben mehrere Modelle diskutiert habe, wie Raiffeisen bei Investnet einsteigen könne. Und eben in diesem Kontext habe er Stocker als möglichen Statthalter erwähnt. Sprich: Stocker solle anstelle von Raiffeisen ein Aktienpaket von Investnet übernehmen.
«Eindeutige Unwahrheiten, um das Anklagekonstrukt durchzudrücken»
Nun ist Vincenz' Verteidiger Lorenz Erni an der Reihe. Er antwortet nun auf die Replik der Staatsanwaltschaft. «Von der angeglichen Schattenbeteiligung zum angeblichen Schattenboxen zum angeblichen Verdrehung der Akten», überschreibt er seinen Vortrag.
Und teilt ordentlich aus: «Die Staatsanwaltschaft hat nicht mit Schlagworten gegeizt, um die Galerie zu beeindrucken», sagt Erni. Die Staatsanwaltschaft habe «eindeutige Unwahrheiten» verbreitet, «um das Anklagekonstrukt durchzudrücken.»
«Raiffeisen argumentiert widersprüchlich»
Ceregatos Anwalt geht Raiffeisen als Privatklägerin an, die massgeblich auf die Sperrung der Vermögenswerte hingewirkt habe. Vincenz habe 27. Januar diesen Jahres erklärt, dass er mit den Bezügen aus seiner Pensionskasse Hypothekarkredite zurückzahlen wolle. Raiffeisen selbst habe dabei stets auf die Rückzahlung dieser Hypothekar-Kredite bestanden. Nun lässt sie die Gelder blockieren.
Zudem habe im Raiffeisen als Privatklägerin einmal die fraglichen Pensionskassengelder Vincenz zugerechnet, später dann Nadja Ceregato. «Raiffeisen argumentiert also widersprüchlich», so Anwalt Bettoni.
«Kein Scheingeschäft»
«Die 2 Millionen Franken Pensionskassenvermögen befanden sie nie Einzugsbereich von Herrn Vincenz, sondern wurden direkt von der Helvetia an Frau Ceregato ausgezahlt.» Dies sei kein «Scheingeschäft», mit dem Vincenz versucht habe, Gelder vor der Strafverfolgung zu verstecken, erklärt Anwalt Bettoni.
Der Anwalt von Nadja Ceregato fordert die Vermögensfreigabe
Der achte Prozesstag beginnt mit den Ausführungen von Peter Bettoni, er ist der Anwalt von Nadja Ceregato. Die Ex-Frau von Vincenz ist keine der Beschuldigten, aber sie ist als eine so genannte «Einziehungsbetroffene» ebenfalls Teil des Prozesses.
«Sie ist einzig beteiligt, weil Vermögenswerte von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden», erklärt Anwalt Bettoni.
Das Problem aus seiner Sicht: Damit allfällige Schadenersatzforderungen gegen Pierin Vincenz bedient werden können, hat die Staatsanwaltschaft seine Immobilien, Konti und Altersvorsorgeguthaben gesperrt.
Davon ist nun auch Ceregato betroffen, da sie nach der Scheidung Anspruch auf einen Teil dieser Vermögenswerte hat. Nun kommt sie nicht an ihr Geld.
Konkret geht es um ihren Anteil am Pensionskassenguthaben von 2 Millionen Franken. Zudem fordert sie ihren Anteil an der Villa in Niederteufen sowie der Immobilie im Marcote im Tessin.
Darum geht es – der Fall kurz geklärt
Der Verhandlungstag ist beendet
Anwalt Feller resumiert: Das Geflecht an gleichgerichteten Aktionen beweise, dass sich Vincenz und Stocker bereichern wollte.
Damit ist der heutige Verhandlungstag beendet.
Es geht mit dem achten Tag am 22. März weiter. Dann tritt der Anwalt von Najda Cerregato auf, ferner darf die Verteidigung auf die Argumente der Staatsanwaltschaft und Privatkläger eingehen.
Vincenz Investnet-Beteiligung
Auch der Raiffeisen-Anwalt Feller sieht klare Belege, dass Stocker für Vincenz die Investnet-Beteiligung hielt, also Vincenz heimlich beteiligt war.
So hatte Wüst in einem Schreiben an Stocker davon gesprochen, dass Stocker als «Statthalter» Investnet-Aktionär werden könne.
Ein Kernpunkt in diesem Strafprozess ist nun die Frage: Für wen sollte Stocker nun «Statthalter» im Investnet-Kapital sein?
Die Anklage ist davon überzeugt, dass Wüst hiermit Vincenz meinte. Die Verteidigung widerspricht. Stocker solle demzufolge Statthalter von Raiffeisen für einen späteren Einstieg sein.
«Das kann aber nicht sein», argumentiert Feller. Denn Raiffeisen hatte schliesslich keine Ahnung von Stockers Beteiliung an Investnet. Wie könne er dann also der Statthalter von Raiffeisen sein? fragt er.
Zudem wurde eine Aktienbeteiligung von Stocker angestrebt, weil er so Kapitalgewinne steuerfrei einstreichen konnte. Genau von diesem Steuervorteil hätte eine andere natürliche Person profitiert, für die Stocker als Statthalter diente. Also: Pierin Vincenz.
Firmen dagegen können den Kapitalgewinn nicht steuerfrei einstreichen. Auch deshalb konnte Stocker nicht der Statthalter für Raiffeisen sein, argumentiert Anwalt Feller.
Bei seiner Einvernahme habe Investnet-Gründer Peter Wüst nicht sagen können, wen er genau meinte, für den Stocker als Statthalter dienen sollte.
Später hätten sich Stocker und Vincenz in Mails und Chats über die Strukturierung der Zahlungen aus dem Investnet-Deal unterhalten. Das zeige dass diese Zahlungen keine normalen Kredite seien, wie die Verteidigung behauptet. In dem Schriftverkehr sei die Rede von der «Organisation von schwierigen Zahlungen.» Anwalt Feller: «Wer Darlehen vergibt, tönt anders.»
Was wusste Raiffeisen?
Anwalt Feller widerspricht der Verteidigung, dass Raiffeisen über die Beteiligung von Beat Stocker an Investnet Bescheid wusste.
Als Beleg führte die Verteidigung unter anderem an, dass Raiffeisen die Rechnung der Kanzlei NKF bezahlt hatte. Deren Anwälte hatten den Treuhandvertrag zwischen Stocker und den Investnet-Gründern geprüft, welcher Stockers Investnet-Beteiligung regelt.
Laut dem Raiffeisen-Anwalt sei diese Rechnung von Raiffeisen aber zu unrecht bezahlt worden. Die Abrechnung habe als persönliche Auslage vom damaligen Raiffeisen-Chef Vincenz und seinem Berater Stocker erfolgt. Aus der Bezahlung der Rechnung auf Weisung von Vincenz könne daher nicht geschlossen werden, dass Raiffeisen von Stockers Beteiligung gewusst habe, argumentiert der Raiffeisen-Anwalt.
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