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1. Mai in Zürich
200 Kontrollen, 21 Festnahmen, 2 Inhaftierte

Auf dem Umzug kam es zu einigen Sachbeschädigungen. Auf eine UBS-Filiale flogen Farbbeutel, ein Geschäft des Chocolatiers Läderach wurde mit Parolen verschmiert. Der Vater des heutigen CEO machte schon mehrfach Schlagzeilen wegen homophober Ansichten.
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Die alljährliche Nachdemonstration am Nachmittag des 1. Mai dauerte nicht lange. Nach weniger als einer Stunde waren die Teilnehmenden der unbewilligten Demo im Zürcher Langstrassenquartier eingekesselt, und die Polizei begann mit den Kontrollen.

Die Polizei kesselt den schwarzen Block sehr schnell ein am anfang der Langstrasse. 01.05.24

Die Bilanz: Über 200 Personen sind kontrolliert worden. Von ihnen sind 21 für weitere Abklärungen auf die Polizeiwache mitgenommen worden, wie die Stadtpolizei am Donnerstag mitgeteilt hat.

Laden an Bahnhofstrasse beschmiert

19 der Festgenommenen sind noch am Abend wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen worden. Zwei Frauen im Alter von 19 und 31 Jahren seien anlässlich der Abklärungen als mutmassliche Täterinnen der Sachbeschädigungen an der Bahnhofstrasse identifiziert worden.

Journalisten filmen die eingekesselten Demonstranten an der Nachdemonstration vom 1. Mai-Umzug, am Tag der Arbeit in Zuerich, aufgenommen am Mittwoch, 1. Mai 2024. (KEYSTONE/Ennio Leanza)

Dabei dürfte es sich um die Sprayereien am Ladengeschäft des Chocolatiers Läderach handeln. «Fundi-Schoggi» und «My body, my choice» war an die Schaufenster gesprayt worden.

Der frühere Läderach-Patron war mit homophoben Aussagen, seinem Kampf gegen Abtreibungen sowie wegen mutmasslich schwerer Missstände an einer von ihm mitgeführten freikirchlichen Privatschule aufgefallen und wurde immer wieder vor allem von linken Kreisen angefeindet.

Zwei Frauen noch in Polizeihaft

Die beiden Schweizerinnen sind der Staatsanwaltschaft Zürich zugeführt worden. Das heisst, sie sitzen im Polizei- und Justizzentrum in Polizeihaft.

Ab dem Zeitpunkt der Festnahme durch die Polizei muss die Staatsanwaltschaft innert 48 Stunden entscheiden, ob sie beim Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Untersuchungshaft stellt. Der diesbezügliche Entscheid ist gemäss einem Sprecher am Donnerstagabend noch nicht gefallen.