Anzeige wegen BegünstigungZweiter Ermittler gegen Ex-Bundesanwalt Lauber ernannt
Der Zürcher Staatsanwalt Hans Maurer ist damit beauftragt, eine Anzeige wegen Begünstigung gegen den abgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber zu prüfen.
Es ist ruhig geworden um Michael Lauber. Ende August hat er sein Chefbüro bei der Bundesanwaltschaft geräumt – ohne jegliche öffentliche Wortmeldung. Doch hinter den Kulissen ist die Aufarbeitung der Ära Lauber in vollem Gang. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) lässt diverse Vorwürfe gegen den gestrauchelten Bundesanwalt prüfen.
In der Affäre rund um die Geheimtreffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino läuft bereits ein Strafverfahren. Dieses wird vom Präsidenten des Obwaldner Obergerichts Stefan Keller geführt. Nun erhält Keller Gesellschaft: Mit Schreiben vom 23. September ernannte die AB-BA einen zweiten ausserordentlichen Staatsanwalt: den 68-jährigen Zürcher Hans Maurer.
Maurer war lange Zeit leitender Staatsanwalt im Kanton Zürich und arbeitet heute noch mit reduziertem Pensum in der Abteilung «Besondere Untersuchungen» der Zürcher Staatsanwaltschaft II. In seiner langen Karriere als Strafverfolger hat Keller schon mehrmals als ausserordentlicher Staatsanwalt gewirkt, etwa vor fünf Jahren in der Spesenaffäre der Baselbieter Kantonsverwaltung.
Die AB-BA hat Maurer nun damit beauftragt, eine Anzeige gegen Lauber zu prüfen, deren Inhalt die SonntagsZeitung Ende August publik gemacht hat. Es geht um den Vorwurf der Begünstigung. Dies, weil Laubers Bundesanwaltschaft eine Anzeige gegen zwei Genfer Vermögensverwalter und einen Zuger Anwalt drei Jahre lang unbearbeitet liegen gelassen hat.
«Ein bedauerlicher interner Fehler»
Anzeigeerstatter ist der renommierte deutsche Geldwäschereibekämpfer Andreas Frank. Er vermutet, dass die Bundesanwaltschaft seine Anzeige jahrelang «systematisch verschleppt» hat. Deshalb wirft er Lauber vor, die drei angezeigten Personen begünstigt zu haben. Seinen Verdacht stützt Frank unter anderem darauf, dass er bei der Bundesanwaltschaft insgesamt sechsmal nachgefragt hat, wie es um seine Anzeige stehe – und ihm jeweils versichert wurde, dass sich die Bundesanwaltschaft so rasch wie möglich um die Sache kümmern werde, was dann nicht geschah.
Erst als die SonntagsZeitung auf den Fall aufmerksam wurde, teilte die Bundesanwaltschaft Frank mit, dass sie seine Anzeige nicht weiterverfolge. Dass sie zuvor drei Jahre lang liegen blieb, sei «einem bedauerlichen internen Fehler» zuzuschreiben.
Der ausserordentliche Staatsanwalt Hans Maurer prüft nun, ob die Verdachtsmomente wegen Begünstigung so stark sind, dass ein weiteres Strafverfahren gegen Lauber nötig ist. Sollte er dies bejahen, muss er bei den zuständigen parlamentarischen Kommissionen die Aufhebung der Immunität Laubers beantragen, so wie es Keller im Fifa-Fall gemacht hat.
Der Obwaldner Richter Keller hat ebenfalls zusätzliche Arbeit erhalten: Neben dem Fifa-Verfahren hat ihn die AB-BA im September mit der Prüfung einer weiteren Anzeige gegen Lauber beauftragt. Dabei geht es um mögliche Verfehlungen im Geldwäschereiverfahren der Bundesanwaltschaft rund um die frühere usbekische Präsidententochter Gulnara Karimowa.
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