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Bundesanwalt tritt Ende August ab
Lauber geht – und bekommt 107 Tage Ferien ausbezahlt

107 Tage Ferien aufgespart: Michael Lauber, Bundesanwalt noch bis am 31. August.
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Der 15. Bundesanwalt der Schweizer Geschichte ist definitiv Geschichte. In elf Tagen, am 31. August, scheidet Michael Lauber aus dem Amt aus – unfreiwillig wie so manche seiner Vorgänger.

Seine Kündigung eingereicht hatte Lauber zwar bereits Ende Juli. Wirksam geworden wäre sie aber erst Ende Januar; von September bis Januar wollte Lauber Ferienguthaben einziehen. Das nährte im Parlament die Angst, Lauber könnte noch fünf Monate lang im Hintergrund Einfluss nehmen – als «Schattenbundesanwalt», wie FDP-Ständerat Andrea Caroni es nannte. Nun hat Lauber angeboten, dass seine Kündigungsfrist auf Ende August verkürzt wird. Das hat die Kommission bereitwillig akzeptiert.

Im Gegenzug lässt die Kommission das ganz grosse Geschütz gegen Lauber in der Garage stehen. Sie stellt das Amtsenthebungsverfahren, das sie im Mai eingeleitet hat, formell ein. Dieses Verfahren sei nun schlicht gegenstandslos geworden, sagte Ständerat Caroni, der Präsident der Gerichtskommission.

Sind die Ferien legal?

Zu reden gaben in der Kommission jedoch Laubers hohe Ferienansprüche. Wie hoch sie genau sind, wollte die Gerichtskommission nicht bekannt geben. Gemäss zuverlässigen Quellen dieser Zeitung sind es exakt 107 Ferientage. Bei sechs Wochen, die er pro Jahr zugute hat, entspricht das einem Ferienguthaben von über dreieeinhalb Jahren.

Die Kommission hat nun zugestimmt, dass Lauber dieses Guthaben ausbezahlt wird. Bei seinem Jahreslohn von rund 300’000 Franken ist sein Ferienguthaben eine sechsstellige Summe wert – allerdings gekürzt um fünf Prozent als Folge einer Disziplinarmassnahme, die das Bundesverwaltungsgericht unlängst gegen ihn bestätigt hat.

Auf den ersten Blick widersprechen Laubers Ferienansprüche der einschlägigen Parlamentsverordnung, die das Arbeitsverhältnis des Bundesanwalts regelt. Darin heisst es wörtlich: «Ferien sind grundsätzlich in dem Kalenderjahr zu beziehen, in dem der Anspruch entsteht. Ist dies nicht möglich, so sind sie im Folgejahr zu beziehen.»

«Lieber ein Ende mit einem Beigeschmack als ein Schrecken ohne Ende.»

BDP-Nationalrat Lorenz Hess

Wie Caroni ausführte, wäre der Bundesanwalt (wie auch andere Bundesangestellte) zwar tatsächlich gehalten, seine Ferien möglichst in dem Jahr zu beziehen, in dem sie anfallen. Definitiv verfallen oder verjähren würden Ferienguthaben nach allgemeinem Bundespersonalrecht aber erst nach fünf Jahren, so Caroni. Diese Sichtweise sei auch durch Gerichtsentscheide gestützt. Die Gerichtskommission stützte sich bei dieser Einschätzung auf eigene Juristen, auf die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) und auf das Eidgenössische Personalamt.

Trotzdem sorgten Laubers Ferienansprüche bei vielen Kommissionsmitgliedern aber mindestens für Stirnrunzeln. BDP-Nationalrat Lorenz Hess spricht aber auch für andere, wenn er sagt: «Lieber ein Ende mit einem Beigeschmack als ein Schrecken ohne Ende.»

Immunität kurz vor der Aufhebung

Alles in allem ist das ein sehr bitteres Ende für den heute 54-jährigen Lauber, der am Anfang seiner Amtszeit von vielen Seiten sehr gute Noten für seine Amtsführung erhielt. Zu Beginn seiner dritten Amtszeit stolpert Lauber nun aber über seine unorthodoxen, nicht protokollierten Treffen mit dem Fifa-Präsidenten Gianni Infantino (lesen Sie hier 10 Fragen und 10 Antworten zur Affäre).

Die Fifa-Affäre ist für Lauber auch mit seinem definitiven Ausscheiden aus dem Amt nicht ausgestanden. Denn Stefan Keller, ein von der AB-BA eingesetzter ausserordentlicher Staatsanwalt, will gegen ihn ein Strafverfahren eröffnen. Die zuständige Ständeratskommission hat bereits zugestimmt, dass dafür Laubers strafrechtliche Immunität aufgehoben werden soll. Am nächsten Montag berät nun die Immunitätskommission des Nationalrats darüber. Falls auch sie Laubers Immunität aufhebt, hat der Staatsanwalt grünes Licht für sein Strafverfahren gegen Lauber. Es gilt für ihn dabei die Unschuldsvermutung.

Der neue Bundesanwalt oder die neue Bundesanwältin soll in der Dezember-Session gewählt werden. Die Gerichtskommission wird eine Vorauswahl von möglichen Kandidaten treffen und dem Parlament dann Antrag stellen. Den Rekrutierungsprozess will die Kommission an ihrer nächsten Sitzung kommende Woche formell starten.