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Meinung

Kolumne «Ertappt»
Zwei ganz schlaue Verkäufer

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Erst Ende 2019 öffnete der Laden, schon im Sommer 2020 verhaftete die Polizei zwei Mitarbeiter. Allerdings durchaus zum Wohlwollen des Arbeitgebers in Meilen. Denn die beiden Verkäufer hatten sich im Lebensmittelladen als diebische Elstern betätigt. Ein 36-jähriger Türke war dabei die treibende Kraft – er entwendete zwischen dem 1. Mai und dem 25. August 2020 über 37’000 Franken. Ein 32-jähriger Brasilianer war offensichtlich nur Mitläufer – er stahl ab Juni bis August 800 Franken aus der Kasse.

Wie gingen die beiden vor? Sie führten Stornierungen und fiktive Kundenrücknahmen durch. Der 36-Jährige tätigte solche Transaktionen ganze 430-mal. Die Kassenbelege vernichteten sie, das entsprechende Bargeld nahmen sie aber aus der Kasse.

Für den dreisten Türken hätte es knüppeldick kommen können. Er wird wegen gewerbsmässigen Diebstahls verurteilt. Denn, so die Staatsanwaltschaft, er hat mit den illegalen Transaktionen mehr «verdient» als mit seinem Lohn, rund das Dreifache. So kam für den 36-Jährigen sogar eine Landesverweisung infrage, denn gewerbsmässiger Diebstahl ist eine Katalogtat für Ausschaffungen.

Der Beschuldigte kommt aber noch mal davon, weil er bloss zu einer bedingten Geldstrafe von 180 mal 30 Franken verurteilt wird. Die kurze Probezeit von zwei Jahren zeigt auch, dass er sich bisher wenig zuschulden hat kommen lassen. Zusammen mit seinem Status als C-Aufenthalter, der in der Schweiz geboren ist, sieht ihn die Staatsanwaltschaft noch als Härtefall. Er darf bleiben. Zahlen muss er Gebühren über 1000 Franken.

Kein unbeschriebenes Blatt ist offenbar der Brasilianer. Zwar beträgt die bedingte Geldstrafe nur 60 mal 80 Franken, doch die Probezeit wird auf drei Jahre angesetzt. Auch auf ihn kommen Gebühren von 1000 Franken zu. Beide Männer verbrachten nach der Verhaftung einen Tag in Haft.