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Bundesrat heisst Finanzausgleich gut
Zürich zahlt weniger – Bern verliert 185 Millionen Franken

Erhält 185 Millionen weniger: Bern – im Bild die Berner Altstadt – bleibt trotzdem der grösste Nehmerkanton. 
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Die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2021 sinken gegenüber dem Vorjahr um 67 Millionen auf 5,2 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat die Ausgleichszahlungen am Mittwoch gutgeheissen. Der Kanton Genf wird netto um 85 Millionen Franken entlastet, der Kanton Bern mit 185 Millionen belastet.

Trotzdem bleibt der Kanton Bern mit Einkünften aus dem Finanzausgleich von noch 916 Millionen Franken der grösste Nehmerkanton in absoluten Zahlen. Pro Kopf erhalten allerdings neun Kantone (UR, GL, FR, SO, GR, TG, VS, NE, JU) mehr ausbezahlt, wie aus den am Mittwoch veröffentlichten Unterlagen des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) hervorgeht.

Grösster Nettobeitragszahler in den Finanzausgleich bleibt der Kanton Zürich mit knapp 500 Millionen Franken. Er muss aber 17 Millionen weniger in den Ausgleichstopf abliefern als 2020. Es folgen Zug (331,9 Millionen), Schwyz (199,3 Millionen) und Genf (189,5 Millionen).

Pro Kopf zahlen 2021 die Einwohner des Kantons Zug mit je 2662 Franken am meisten in den Finanzausgleich ein, 23 Franken weniger als 2020. Am meisten pro Kopf der Bevölkerung erhalten die Kantone Jura (2291 Franken) und Wallis (2275 Franken).

Sieben Kantone zahlen netto ein: Zürich, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug, Basel-Stadt und Genf sind unter dem Strich die sieben Geberkantone, die übrigen Stände erhalten unter dem Strich Geld aus dem Finanzausgleich.

Grösste Zunahme in Zug

Der Finanzausgleich setzt sich aus den vier Kategorien Ressourcenausgleich, Lastenausgleich, Härteausgleich und den Abfederungsmassnahmen zusammen. Der Ressourcenausgleich ist das wichtigste Gefäss des Finanzausgleichs.

Er hat zum Ziel, ressourcenschwache Kantone mit genügend Mitteln auszustatten. Er wird durch den Bund und die ressourcenstarken Kantone finanziert. Massgebend für den Ressourcenausgleich 2021 sind gemäss Mitteilung die steuerlichen Bemessungsjahre 2015, 2016 und 2017. Das bedeutet, dass die Folgen der Corona-Pandemie sich noch nicht in den vorliegenden Zahlen niederschlagen.

Laut der vom Parlament im Sommer 2019 beschlossenen Reform des Finanzausgleichs liegt die garantierte Mindestausstattung für jeden Kanton dereinst bei 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels. Im zweiten Jahr der Übergangsphase liegt dieser Zielwert 2021 neu bei vorerst 87,1 Prozent.

Bei 14 Kantonen steigt der Ressoucenindex 2021 an, bei 12 sinkt er. Der Kanton Zug verzeichnet mit plus 4,2 Indexpunkten die grösste Zunahme, der stärkste Rückgang betrifft den Kanton Genf mit minus 5,8 Indexpunkten. Die Kantone Jura und Wallis liegen ohne Unterstützung unter 70 Indexpunkten, nach dem Ressourcenausgleich erreichen sie aber 2021 die garantierte Mindestausstattung von 87,1 Punkten.