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Rechtsextreme Gruppe
Strafbefehle gegen «Junge Tat» liegen vor

Neonazigruppe Junge Tat an der Front der Massnahmen-Gegner Foto: Jürg Spori / Tamedia AG.
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Die Staatsanwaltschaft Zürich erliess Strafbefehle gegen sechs Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat». Es handelt sich um strafbare Handlungen, die Angehörige zwischen Februar 2022 und April 2024 begangen haben sollen.

Zu den Anschuldigungen gehören: Rassendiskriminierung, Nötigung, Sachbeschädigung, Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche, Störung der Glaubens- und Kultus­freiheit, Landfriedensbruch, Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, Hinderung einer Amtshandlung und illegale Vermummung.

Strafbefehle liegen vor

Dem «SonntagsBlick» liegen nun die Strafbefehle vor, die jedoch noch nicht rechtskräftig sind. Diese richten sich gegen fünf Männer und eine Frau zwischen 20 und 34 Jahren aus den Kantonen St. Gallen, Zürich, Bern, Basel-Stadt und Thurgau. Bei der Frau handelt es sich um eine ehemalige Klima- und Juso-Aktivistin. Der älteste Beschuldigte stammt aus Deutschland. Seine kürzlich erfolgte Kandidatur als Gemeinderat für die AfD verlief erfolglos.

Die höchste einzelne Geldstrafe wurde mit 18’000 Franken bedingt ausgesprochen, dazu kommen eine Busse sowie Prozesskosten in Höhe von mehreren Tausend Franken.

Unterschiedliche Delikte

Die Gruppierung versuchte unter anderem, im Juni 2022 den Gottesdienst des Pride-Festivals zu stören. Im Oktober 2022 kam es auch bei einer Vorlesestunde von Dragqueens für Kinder im Zürcher Tanzhaus zu einer Störaktion. In Winterthur schlichen sich die Rechtsextremisten auf das Dach des Einkaufs- und Kinozentrums Kesselhaus und hängten ein Transparent auf und warben für «Remigration», also die Ausschaffung von Ausländern sowie Menschen mit Migrationshintergrund.

Mitte Oktober dieses Jahres wollte der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner bei einem Anlass der «Jungen Tat» eine Rede im Kanton Zürich halten. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) verhängte jedoch eine Einreisesperre gegen ihn.

Gegen die beiden vorbestraften Gründer und Anführer der Gruppierung wurden keine Strafbefehle erlassen. Die Ermittlungen gegen sie dauern an. Die Beschuldigten haben mittlerweile Einsprache gegen die Strafbefehle erhoben. 2025 soll es zudem zum Gerichtsprozess gegen die Gruppierung kommen, wie der «SonntagsBlick» schreibt.