Homophobe Störaktionen in ZürichSechs Strafbefehle gegen rechtsradikale «Junge Tat»
Sie waren unter anderem in Störaktionen während eines Pride-Gottesdienstes und einer Drag-Vorlesung für Kinder verwickelt. Nun drohen den Beschuldigten Geldstrafen und Bussen.
Die Strafuntersuchungen der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl gegen sechs Mitglieder der rechtsradikalen Gruppierung Junge Tat sind laut einer Meldung vom Montag abgeschlossen. Bei zwei weiteren Exponenten seien sie noch im Gange, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich mitteilt.
Die Untersuchungen hätten eine Vielzahl von Delikten zutage gefördert, welche zwischen Februar 2022 und April 2024 verübt wurden.
Rassendiskriminierung und Landfriedensbruch
Den sechs Beschuldigten konnten eine oder mehrere Taten nachgewiesen werden, an welchen sie teilgenommen haben. Namentlich sind dies eine Störaktion vom 16. Oktober 2022 im Zürcher Tanzhaus, wo eine Vorlesestunde von Dragkünstlerinnen- und künstlern für Kinder stattfand. Auch ein Gottesdienst während der Zurich Pride vom 19. Juni 2022 in der Kirche St. Peter und Paul in Zürich wurde von den Gruppenmitgliedern gestört.
Je nach Ereignis, in welches die Beschuldigten involviert waren, kamen unterschiedliche Straftatbestände zur Anwendung. Darunter Rassendiskriminierung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Landfriedensbruch, Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, Nötigung, Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruch oder das Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche.
Gemäss Mitteilung wurden die Beschuldigten mit Geldstrafen zwischen 100 und 180 Tagessätzen und zusätzlich mit Bussen bestraft. Diese Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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