Alkohol unter 16 Jahren Zürcher Jugendliche kommen seit Corona leichter an Bier
Fast die Hälfte aller getesteten Betriebe in der Stadt Zürich verkaufte 2021 den Jugendlichen illegal Alkohol. Das ist eine deutliche Steigerung zu den Jahren vor der Pandemie.
Kann das 14-jährige Mädchen die Büchse Bier im Imbiss um die Ecke kaufen? Reagiert der Verkäufer, wenn der 17-Jährige eine Flasche Wodka zum Scannen an die Kasse stellt? Nur in einem von zwei Fällen greift das Personal ein. Das zeigen die Testkäufe der Stadtpolizei vom vergangenen Jahr. Fast in der Hälfte der getesteten Betriebe in der Stadt Zürich erhielten die Jugendlichen illegal Alkohol.
Insgesamt führten 14- bis 17-jährige Jugendliche 57 Testkäufe durch. In fast 50 Prozent der Fälle konnten sie Produkte erwerben, die ihnen die Betriebe nicht hätten verkaufen dürfen, wie die Stadtpolizei am Mittwoch mitteilt. Das heisst konkret: der Verkauf von Bier, Wein oder Tabakwaren an unter 16-Jährige oder der Verkauf von Spirituosen beziehungsweise den daraus hergestellten Mischgetränken an unter 18-Jährige. Die Testkäufe führt die Stadtpolizei auf dem ganzen Stadtgebiet unangekündigt durch; sie arbeitet mit der Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich und dem Blauen Kreuz zusammen.
Wegen Maske älter geschätzt
Das Resultat bedeutet eine deutliche Zunahme der illegalen Verkäufe im Vergleich zu Vor-Corona-Jahren, wie sie auch auf nationaler Ebene zu beobachten ist. Die Maskentragpflicht erschwert die ohnehin schwierige Schätzung des Alters jugendlicher Kundschaft zusätzlich. Deshalb empfiehlt die Stadtpolizei weiterhin dringend, im Zweifelsfall einen Ausweis zur Altersüberprüfung zu verlangen oder auf einen Verkauf zu verzichten. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch beim Tabakkauf. Vor fünf Jahren kam nur einer von drei Minderjährigen zu Alkohol.
Die Verkäuferinnen und Verkäufer, die den Jugendlichen illegal Alkohol oder Tabakwaren verkauft hatten, wurden beim Stadtrichteramt Zürich zur Anzeige gebracht. Bei Betrieben, die illegal Alkohol an Jugendliche verkauft hatten, wurden zudem gegen die patentinhabenden Personen verwaltungsrechtliche Massnahmen eingeleitet. Diese reichen von einer Verwarnung, einer Schulungspflicht bis hin zu einem befristeten Verkaufsverbot für Alkohol oder gar dem Patententzug. Die städtischen Behörden setzen neben Kontrollen und Strafen weiterhin auch auf die Sensibilisierung des Verkaufspersonals.
Unangekündigte Testkäufe führt die Stadtpolizei auch 2022 wieder durch.
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