Zu teure Corona-Masken Spitäler und Kantone klagen gegen Masken-Millionäre
Gegen die Firma Emix Trading wurden in der Schweiz mehrere Zivilklagen eingereicht – wegen Zweifeln an Preisen und Qualität der gelieferten Masken.
Mehr als dreieinhalb Jahre sind seit Ausbruch der Pandemie vergangen. Doch im Skandal zur Beschaffung von teuren und minderwertigen Schutzmasken kommen immer neue Details ans Licht. Im Zentrum der Enthüllungen steht das Unternehmen Emix Trading AG. Deren Inhaber – schweizweit bekannt als «Masken-Millionäre» – machten mit ihren Deals in der Schweiz, Deutschland und weiteren Ländern ein Vermögen, das sie in Luxusimmobilien und Autos steckten.
Bei der auf Wirtschaftsdelikte spezialisierten Staatsanwaltschaft Zürich ist gegen die Verantwortlichen ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Wucher hängig. Von Personen, die Einblick in das Verfahren haben, ist zu hören, dass in jedem Verfahrensschritt alle Rechtsmittel genutzt werden, um das Verfahren in die Länge zu ziehen. Dabei müssen sich Juristen jeweils durch mehrere Hundert Seiten lange Eingaben durcharbeiten.
Bei der Staatsanwaltschaft gibt man sich auf Anfrage zugeknöpft: Die Anfang 2021 eröffnete Untersuchung sei noch am Laufen, sagt der Sprecher der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft. Weitere Angaben mache man nicht. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Kantone und Spitäler haben Zivilklage eingereicht
Recherchen zeigen nun: Im Verfahren, das in Zürich hängig ist, haben sich mehrere Zivilkläger konstituiert. Es sind Spitäler und Kantone, die bei Emix Masken bestellt hatten und wegen der Qualität und der Preise Zweifel bekamen.
Unter den Klägern ist das Zürcher Triemlispital: «Das Stadtspital Zürich hat sich im erwähnten Verfahren als Privatklägerin konstituiert», sagt eine Sprecherin. Zu den Privatklägern gehört auch der Kanton Basel-Landschaft, wie der Leiter des zentralen Beschaffungswesens in einem Mail bestätigt. Auch der Kanton Glarus hatte Zivilklage gegen Emix eingereicht – inzwischen hat man sich aussergerichtlich über die Zahlung einer Summe geeinigt, damit dem Kanton kein finanzieller Schaden bleibt.
Auch das Inselspital Bern hatte Masken von Emix bezogen. Ob man Privatkläger sei, wolle man mit Verweis auf das hängige Verfahren nicht sagen. Grösster Kunde für Emix in der Schweiz war zu Beginn der Pandemie die Armeeapotheke. Damit hätte die Armee ein grosses Interesse, als Zivilkläger gegen Emix vorzugehen. Doch hält man sich dort bedeckt: «Aus prozess- und verhandlungstaktischen Gründen» könne die Frage nicht beantwortet werden, schreibt ein Armeesprecher in einer Stellungnahme.
Emix-Millionäre sind vor Gericht geladen
Während die Verfahren in der Schweiz andauern, läuft in Deutschland ein erster Prozess rund um die Maskenverkäufe von Emix. In München muss sich Maskenvermittlerin Andrea Tandler vor dem Landgericht wegen Steuerhinterziehung verantworten. Ein Teil ihrer Provision von über 48 Millionen Euro soll die PR-Fachfrau und Tochter von Ex-CSU-Generalsekretär Gerold Tandler am Fiskus vorbeigeschleust haben. Ein zweites Verfahren ist in Berlin wegen des Verdachts auf Bestechung hängig.
Insgesamt über 700 Millionen Euro, so schätzen die Ermittler in Deutschland, setzten Emix Trading mit Maskenverkäufen allein in Deutschland um – 350 Millionen Euro soll der Gewinn betragen haben. Emix bestreitet die hohe Marge.
Kommende Woche geht der Prozess in Deutschland weiter. Neben Freunden und Bekannten von Tandler sollen am Donnerstag ab 14 Uhr auch die beiden Emix-Geschäftsführer befragt werden. Doch gemäss der Traktandenliste, die dieser Redaktion vorliegt, macht sich das Gericht keine grossen Hoffnungen, dass die beiden in München erscheinen werden. Alternativ sollen statt der Masken-Millionäre Fahndungsprüfer befragt werden, wie aus dem Gerichtsdokument hervorgeht.
Werden die beiden Geschäftsführer vor Gericht aussagen? Auf Anfrage lässt Emix Trading über eine Sprecherin ausrichten, man gebe dazu keinen Kommentar. Zum Umstand, dass sich beim Verfahren in der Schweiz mehrere Zivilkläger konstituiert haben, sagt sie: «Nach unserem Kenntnisstand gibt es heute im Strafverfahren keine Privatkläger. Die bereits im Sommer 2020 befragten Vertreter der Spitäler und andere Käufer hatten gegenüber der Staatsanwaltschaft allesamt bestätigt, dass die Verkaufspreise während der Anfangsphase der Pandemie den damaligen Marktverhältnissen entsprachen.»
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