Corona-MedienkonferenzGrosse Öffnung: Schluss mit Maske bei Job und Einkauf, Schluss mit Zertifikat
Die Bundesräte Alain Berset und Ignazio Cassis gaben die Aufhebung der meisten Massnahmen bekannt. Wir berichteten live.
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Das Wichtigste in Kürze
Ab Donnerstag sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich
Aufgehoben werden auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz, die Homeoffice-Empfehlung, die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen und die Einschränkungen für private Treffen.
Beibehalten werden einzig die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.
Und positiv Getestete müssen sich bis Ende März weiterhin für fünf Tage isolieren.
Damit hebt der Bundesrat praktisch alle bisher geltenden Corona-Massnahmen in einem Schritt auf.
Die wissenschaftliche Taskforce wird auf eigenen Wunsch ihre Arbeit vorzeitig auf Ende März beenden.
«Heute machen wir einen entscheidenden Schritt», sagt Ignazio Cassis.
Der Bundespräsident sagt, dass die Landesregierung vor 23 Monaten die ausserordentliche Lage ausgerufen habe. Nach Ende März erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.
Alain Berset erwähnt, dass dies heute seine 85. Corona-Medienkonferenz sei.
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Frage: Wieso werden Massnahmen nicht per sofort aufgehoben? Berset: «Noch neun Stunden Geduld!»
Ein Journalist bemerkt, dass die Regelung «ab Mitternacht» zu komischen Situationen führen könne. Beispielsweise müsse heute noch eine Maske im Medienkonferenzsaal getragen werden und morgen dann nicht mehr. Warum also nicht gleich aufheben? Berset lässt durchblicken, dass er das für irrelevant hält: «Bis Mitternacht geht es schnell, noch neun Stunden Geduld!», witzelt er. Es brauche genügend Zeit, um etwa die juristischen Unterlagen zu publizieren.
Frage: War der Ton der Taskforce zu alarmistisch?
«Jeder hat seine Rolle», sagt Bundespräsident Cassis. Die Taskforce müsse die Faktoren wissenschaftlich beurteilen und der Bundesrat muss auch berücksichtigen, ob die Entscheide umsetzbar sind. «Als Arzt ist man für die Gesundheit zuständig, doch die Gesellschaft besteht nicht nur aus Gesundheit, es ist auch zu berücksichtigen, ob die Infrastrukturen, die Wirtschaft funktioniert», sagt Cassis. «Zu Beginn mussten wir uns zusammenraufen, der Bundesrat ist für eine Rundumsicht verantwortlich».
Frage: Kann der Arbeitgeber das Zertifikat weiter verlangen?
Es sei möglich, dass in einzelnen «Settings» noch ein Testnachweis verlangt werde. Beispielsweise bei der Arbeit mit vulnerablen Personen. Grundsätzlich gebe es aber keine spezifischen Vorschriften mehr am Arbeitsplatz, erklärt Rechtsexperte Michael Gerber vom BAG. Der Arbeitgeber habe jedoch weiterhin die Pflicht, seine Arbeitnehmenden zu schützen.
Frage: Wie argumentiert der Bundesrat gegenüber Personen, die Massnahmen beibehalten wollten?
Den einen gehe es zu schnell, den anderen zu langsam, antwortet Bundespräsident Ignazio Cassis. Solche Fragen träten immer dann auf, wenn es um das Gleichgewicht zwischen staatlichen Eingriffen und der Freiheit des Einzelnen gehe. «Sie können sich sicher sein: Wenn im Herbst oder in zehn Jahren wieder eine Pandemie auftaucht, haben wir wieder die gleichen Verhaltensmuster.»
Ein Blick auf die Spanische Grippe zeige, dass sich die Geschichte bei Pandemien wiederhole. Es werde weiter zu Spannungen zwischen den beiden Lagern kommen.
Frage: Wieso bleibt die Isolation bestehen?
«Es ist ja sinnlos, dass die positiv Getesteten die restliche Bevölkerung anstecken», so Berset. Wo es absolut offensichtlich sei, müsse das Infektionsrisiko gesenkt werden. Zudem sei immer noch Winter, es mache also Sinn, die höchst ansteckenden Menschen quasi aus dem Verkehr zu ziehen. Es sei ja auch normal, dass man zu Hause bleibe, wenn man krank ist.
Cassis dazu: «Die Gesellschaft verlangt sogar, dass die Leute zu Hause bleiben, wenn sie krank sind.»
Isolation fällt Ende März weg – wieso?
Eine Journalistin hakt nach, wieso die Isolation per Ende März fällt. Berset dazu: «Die Fallzahlen sind aktuell hoch. Wir gehen davon aus, dass bis dahin mehr oder weniger die ganze Bevölkerung mit dem Virus in Kontakt gekommen ist.» Berset betont nochmals: «Wir müssen lernen mit dem Virus zu leben.»
Frage: Warum müssen in Läden keine Masken mehr getragen werden – im ÖV aber schon?
Der grosse Unterschied von Läden zum öffentlichen Verkehr sei, dass es beim Einkaufen verschiedene Optionen gebe. «Jeder kann selber entscheiden, wann er einkaufen geht», sagt Berset. Ausserdem soll die Maskenpflicht im ÖV ja nur noch einige Wochen in Kraft bleiben.
Frage: Was ist der Plan B?
Der Bundesrat sei verpflichtet, zu reagieren, sollte sich die Lage wieder zuspitzen, erklärt Bundespräsidet Ignazio Cassis. Das Virus sei nach wie vor da und wir müssten nun lernen, damit umzugehen. Aber ob ab Herbst neue Massnahmen nötig würden, müssen man noch dann prüfen. Deshalb bliebe das Corona-Monitoring weiter bestehen.
Gesundheitsminsiter Berset ergänzt dazu: «Die akute Phase ist vorbei.» Der Bund werde weiterhin die Daten aus den Kantonen erhalten, das Monitoring bleibe zentral.
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Frage: Warum wird die besondere Lage nicht aufgehoben?
Da sich die Mehrheit der Kantone für eine schnelle Öffnung entschieden hätten (Variante 1), jedoch eine Maskenpflicht im ÖV weiter beibehalten wollten, müsse die besondere Lage weiter bestehen blieben. Dies gelte auch für die Isolation, auch diese brauche eine Regelung durch die besondere Lage, erklärt Alain Berset.
Frage: Wie steht es um die Erwerbsausfall-Entschädigungen?
Da es nun nicht mehr zu behördlichen Schliessungen, Veranstaltungsverboten oder eingeschränkter Erwerbstätigkeit komme, gebe es künftig auch keine Erwerbsausfall-Entschädigungen mehr. Für gewisse Bereiche gebe es aber spezifische Regelungen, die noch bestehen blieben.
Frage: Wann kann das Covid-Zertifikat im Schengen-Raum aufgehoben werden?
Nun hat die Fragerunde begonnen. Eine Journalistin will wissen, wann das Covid-Zertifikat im Schengen-Raum aufgehoben werden kann. Dazu kann Bundesrat Berset keine zeitlichen Angaben machen. Er hoffe , dass dies irgendwann der Fall sein werde, sagt Berset. «Ich denke, wir müssen dafür sorgen, dass das Reisen für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger weiterhin möglich bleibt.» Folglich brauche es das Zertifikat im Moment auch noch weiterhin.
Lesen Sie dazu: In diese Länder können Sie reisen (über Regeln und Zertifikate)
Ab 1. April normale Lage
Entwickelt sich die Lage wie erwartet, wird per 1. April die besondere Lage beendet. Danach fällt also auch die Maskenpflicht im ÖV und die Isolationspflicht.
Taskforce will Einsatz Ende März beenden
Alain Berset sagt weiter, dass der Bundesrat zur Kenntnis genommen habe, dass die wissenschaftliche Taskforce ihren Einsatz bereits per Ende März anstatt wie angedacht per Ende Mai beenden will. «Der Einsatz war immer von Bedeutung in der Krise. Einzelne Mitglieder der Taskforce würden dem Bundesrat und dem BAG jedoch weiter zur Seite stehen.
Berset: «Verantwortung geht zurück an Bevölkerung»
Das Covid-Zertifikat verschwinde nun aus dem Alltag, da es nirgendwo mehr Pflicht sei – egal ob 2G, SG+ oder 3G, so Berset. «Wir haben die Massnahmen gemacht, um die Gesellschaft zu schützen, nun fällt die Verantwortung zum grossen Teil wieder zurück an die Bevölkerung».
Auch die Kantone seien nun wieder verstärkt in der Verantwortung, um Massnahmen zur Pandemiebekämpfung zu ergreifen.
Fast alle Etappen des Vorstellbaren habe die Schweiz durchlaufen in den vergangenen zwei Jahren, sagt er und nennt als Beispiel das Aufkommen der Omikron-Variante im November. Diese habe zunächst Angst und Ungewissheit ausgelöst.
Berset gedenkt der mittlerweile mehr als 12'000 Verstorbenen, der schwer Erkrankten und auch der Menschen, die an Long Covid leiden. Sie dürften nicht vergessen werden. Auch sei über die Langzeitfolgen der Pandemie noch wenig bekannt.
«Wir haben in der Krise sehr viel gelernt, und es war hart und mühsam. Aber das Virus wird nicht verschwinden», stellt Berset klar. Jeder und jede müsse den Umgang mit den Risiken nun selbst übernehmen. Massnahmen wie Abstand und Hygiene könnten dabei helfen. Er ruft zum Respekt gegenüber Menschen auf, die sich weiter mit einer Maske schützten.
Berset: «Dies ist meine 85. Corona-Medienkonferenz»
Nun ergreift Gesundheitsminister Alain Berset das Wort. Er erinnert an den ersten Schweizer Corona-Fall im Februar 2020 und sagt, dass dies nun seine 85. Corona-Medienkonferenz sei. Es sei jedoch noch zu früh, nach zwei Jahren Pandemie Bilanz zu ziehen. Man sehe jedoch eine positive Dynamik, die sich fortsetze.
Zudem sei eine Überlastung der Spitäler unwahrscheinlich geworden und schwere Verläufe gebe es nur noch wenige. Auch aus diesen Gründen habe sich der Bundesrat entschieden, fast sämtliche Massnahmen aufzuheben.
Cassis: «Licht am Horizont ist sichtbar»
Die günstige Entwicklung erlaube es dem Bundesrat nun, fast alle Massnahmen aufzuheben, insbesondere auch, weil der Frühling vor der Tür stehe. Die Forschung habe es ermöglicht, Impfungen zu erhalten, die es erlauben, die Situation zu kontrollieren. «Das Licht am Horizont ist sichtbar.» «Dennoch gibt es noch immer Menschen, die geschützt werden müssen.» Alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich deshalb weiter vorsichtig verhalten.
«Gesellschaft muss neues Gleichgewicht suchen»
Die Landesregierung verfolge den Verlauf der Pandemie weiter genau. Wenn nötig, werde der Bundesrat auch wieder Massnahmen prüfen. «Mit dem Wegfall der staatlichen Massnahmen müssen wir als Gesellschaft ein neues Gleichgewicht suchen», sagt Cassis. Wer beispielsweise weiterhin eine Maske tragen wolle, dem solle man auch den nötigen Respekt entgegen bringen.
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Cassis: «Heute machen wir einen entscheidenden Schritt»
Die Pressekonferenz hat begonnen. Bundesrat Ignazio Cassis erklärt, dass es genau 23 Monate her sei – nämlich seit dem 16. März 2020 –, an dem der Bundesrat die ausserordentliche Lage ausgerufen hat. «Heute machen wir einen entscheidenden Schritt. Der Bundesrat zieht eine positive Bilanz. Die Entwicklungen der Pandemie erlauben uns diesen Schritt.» Er zählt auf, welche Massnahmen ab morgen Donnerstag wegfallen.
Was aufgehoben wird – und was nicht
Der Bundesrat hebt die meisten Massnahmen auf. Einzig die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie die Isolation bleiben noch bis Ende März.
Ab Donnerstag, 17. Februar, sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben:
Die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen
Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen.
Die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
Die Einschränkungen privater Treffen
In Absprache mit dem Bundesrat werden auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben.
Aufgehoben wird auch die Home-Office-Empfehlung des BAG. Damit entscheiden die Arbeitgebenden über das Arbeiten im Home-Office und das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. Sie seien gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen, heisst es im Communiqué des Bundesrats. Zudem bleiben die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden bis Ende März bestehen.
Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen (fünf Tage) sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese würden zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022 gelten. Je nach Viruszirkulation sei eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich. Nach Ende März erfolge die Rückkehr in die normale Lage.
EU-kompatible Covid-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt
Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht würden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Diese sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate wurden seit Herbst 2021 eingeführt, um in den Schweiz den Zugang zu zertifikatspflichtigen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen für weitere Personengruppen zu ermöglichen.
Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass andere Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen werden. Die Kantone haben – wie von ihnen gewünscht – weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.
Anpassungen bei der Testung
Die generelle Empfehlung sowie die Finanzierung der repetitiven Testung in Betrieben wird aufgehoben. Die repetitive Testung wird einzig in gewissen, eng begrenzten Bereichen weiter finanziert, etwa in Gesundheitseinrichtungen und sozialmedizinischen Einrichtungen sowie vom Kanton definierten Unternehmen, die der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen. Dadurch werden besonders gefährdete Personen geschützt. Ausserdem wird verhindert, dass grosse Teile des Personals aufgrund von Krankheit und Isolation ausfallen.
Für die Schulen wird die Empfehlung und Finanzierung der repetitiven Testung durch den Bund bis Ende März 2022 aufrechterhalten, da die Viruszirkulation in den jüngeren Altersgruppen weiterhin sehr hoch ist. Einzeltests werden weiterhin bezahlt: Antigentests in jedem Fall, und PCR-Tests für Personen mit Symptomen oder nach engem Kontakt mit positiv getesteten Personen.
Einreisebestimmungen angepasst
Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativen Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.
Beratungsmandat der Science Task Force endet am 31. März 2022
Das Beratungsmandat der Science Task Force wird auf deren Wunsch vorzeitig auf Ende März beendet.
Cassis und Berset informieren um 14 Uhr
Bundespräsident Ignazio Cassis und Gesundheitsminister Alain Berset präsentieren um 14 Uhr die Entscheide zur Corona-Pandemie.
Die Ausgangslage
Die Spatzen pfiffen es zuletzt von den Dächern: Der Bundesrat werde diese Woche angesichts der günstig verlaufenden Corona-Zahlen den grossen Öffnungsschritt wagen. Kurz vor der entscheidenden Bundesratssitzung vom Mittwoch bestätigen dies nun diverse bundesratsnahe Kreise.
Demnach beantragt Gesundheitsminister Alain Berset dem Bundesrat, praktisch alle noch geltenden Corona-Massnahmen in einem Schritt aufzuheben. Die Maskenpflicht soll nur noch im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen wie Altersheimen und Spitälern gelten. Im Coiffeursalon sollen demgegenüber die Masken genauso fallen wie im Quartierladen, im Grossverteiler oder im Kino.
Ohne Zertifikat in die Beiz
Für Restaurants, Veranstaltungen sowie Freizeit- und Kulturbetriebe soll es bald keine Zertifikatspflicht mehr geben. Auch Einschränkungen bei privaten Treffen gehören bald der Geschichte an.
Als eine der wenigen weiteren Einschränkungen soll weiterhin eine Isolationspflicht von fünf Tagen gelten für jene, die positiv auf Corona getestet werden.
Weitere Finanzierungen für Massentests an Schulen
Kleinere Differenzen gab es am Vorabend der Bundesratssitzung in den Vorgesprächen unter den Departementen nur noch bei den Massentests in Schulen. Diese werden in einigen Kantonen noch durchgeführt. Hier dürfte der Bundesrat aller Voraussicht nach Hand bieten für eine weitere Finanzierung durch den Bund.
Die wenigen Massnahmen, die weiterhin gelten, sollen bis Ende März befristet sein. Gemäss CH-Media soll bis dann auch die besondere Lage aufgehoben werden. Danach stünden die Kantone wieder allein in der Verantwortung.
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