Geldblog: Vorsorge nach KündigungWorauf Sie bei einer Kündigung achten müssen
Wer seine Stelle verliert, sollte sich nicht nur um eine neue Anstellung kümmern, sondern sich auch Gedanken um seine Altersvorsorge und den Versicherungsschutz machen. Tipps.
Ich war im Service in einem Restaurant in Basel angestellt. Jetzt machen sie dicht und haben uns gekündigt. Ich mache mir Sorgen. Auch um meine Vorsorge, obwohl ich noch nicht so alt bin. Auf was muss ich achten? Leserfrage von N.R.
Wenn man seine Stelle verliert, sollte man sich nicht nur um seine Wiedereinstellung kümmern, sondern sich, so wie Sie es tun, auch Gedanken um seine Altersvorsorge und seinen Versicherungsschutz machen. Denn in der 2. Säule, also bei der Pensionskasse, sparen wir nicht nur für das Alter. Wir haben über die Pensionskasse auch einen wichtigen Versicherungsschutz gegen die Risiken Invalidität und Todesfall. Bei der Pensionskasse bleiben Sie in der Regel nach der Kündigung lediglich noch einen Monat lang gegen Invalidität und Todesfall versichert. Sobald Sie sich aber beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) oder bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) anmelden, verfügen Sie wieder über einen Versicherungsschutz gegen diese Risiken.
Wenn Sie Arbeitslosentaggeld beziehen, werden Sie bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG gegen Invalidität und Todesfall versichert. Allerdings erfolgt der Versicherungsschutz nur im Rahmen des gesetzlichen Pensionskassenminimums. Wichtig ist auch der Aspekt der AHV. Hier muss man sicherstellen, dass es zu keinen Beitragslücken kommt, denn sonst muss man später im Alter mit einer Rentenkürzung rechnen. Dieses Problem lässt sich ebenfalls mit dem Bezug von Arbeitslosengeld lösen. Denn dann werden auch Ihre AHV-Beiträge weiter bezahlt. Solange Sie Arbeitslosengeld beziehen, ist es Ihnen zudem erlaubt, weiterhin im Rahmen der steuerbegünstigen Säule 3a zu sparen und diese Einzahlungen im Folgejahr von den Steuern in Abzug zu bringen. Allerdings stellt sich die Frage, ob Sie derzeit wegen der Arbeitslosigkeit über genügend Mittel verfügen, um überhaupt noch solche freiwilligen Einzahlungen zu leisten.
Bei der Anlage des Freizügigkeitsgeldes keine grossen Risiken eingehen
Mit dem Austritt aus dem Arbeitsverhältnis und Ihrer bisherigen Pensionskasse müssen Sie dieser Anweisung geben, wohin Ihr Vorsorgekapital fliessen soll. Sie können das Geld auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder zwei verschiedenen Banken transferieren lassen. Später kann das Geld nicht mehr gesplittet werden. Wer einen Kapitalbezug plant, kann dank der Verteilung des Geldes auf zwei verschiedene Freizügigkeitseinrichtungen das Geld später gestaffelt beziehen und so in vielen Kantonen Steuern sparen. Doch dies steht bei Ihnen derzeit nicht zur Diskussion.
Das Geld auf dem Freizügigkeitskonto können Sie auch in spezielle Vorsorgefonds investieren und sicherstellen, dass Sie wenigstens die Chance haben, darauf eine höhere Rendite zu erzielen. Auf dem Freizügigkeitskonto selbst gibt es indes kaum mehr Zins. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie das Freizügigkeitsgeld wieder in eine neue Pensionskasse einbringen müssen, sobald Sie wieder eine neue Stelle und damit einen neuen Arbeitgeber mit Pensionskasse gefunden haben. Darum würde ich bei der Anlage des Freizügigkeitsgeldes keine grossen Risiken eingehen. Möglich wäre auch, dass Sie das Freizügigkeitsgeld in eine Freizügigkeitspolice einer Versicherung einbringen. Hier haben Sie zusätzlichen einen Risikoschutz gegen Todesfall und Invalidität, was Sie aber Gebühren kostet.
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