AboAufladen im VeloraumWo Mieter beim Laden von E-Bikes Probleme kriegen
Für E-Bike-Nutzer ist es naheliegend, den Akku an der Steckdose im gemeinschaftlichen Veloraum oder in der Gemeinschaftsgarage aufzuladen. Doch das ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Im Veloraum oder in der gemeinschaftlichen Garage von Mehrfamilienhäusern stehen je länger, desto mehr E-Bikes. Die Verkaufszahlen der vergangenen Jahre illustrieren den Boom eindrücklich. Gemäss Velosuisse, dem Branchenverband der Fahrradlieferanten, war im Jahr 2019 jedes dritte in der Schweiz verkaufte Velo ein E-Bike. Total wurden 133’033 Stück abgesetzt – allein gegenüber dem Vorjahr ist das eine Zunahme von gut 19 Prozent. Jährlich kommen also über 100’000 neue E-Bikes hinzu, die irgendwo aufgeladen werden müssen. Beim Einfamilienhaus ist das kein Problem. In der Gemeinschaftsgarage oder im Veloraum eines Mehrfamilienhauses hingegen schon: Das Aufladen an der Steckdose in solchen Räumen ist für E-Bike-Besitzer zwar die naheliegendste Lösung, aber es ist grundsätzlich nicht erlaubt.