Urteil zu WitwerrentenBundesgericht lässt Witwer Max Beeler ein zweites Mal abblitzen
Der Gerichtshof für Menschenrechte hat ihm recht gegeben und die Schweiz gerügt. Doch nun läuft Max Beeler beim Bundesgericht erneut auf. Jetzt plant er eine weitere Klage in Strassburg.
14 Jahre lang kämpft Max Beeler schon gegen die Schweizer Behörden. Und ein Ende scheint nicht in Sicht. Dies, obwohl er im Herbst 2022 einen grossen Sieg errungen hat. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab ihm recht und verurteilte die Schweiz wegen Männerdiskriminierung. Es gehe nicht an, dass die AHV Witwer schlechter behandle als Witwen.
Genau dies war bei Beeler aber der Fall. Die AHV strich ihm die Witwerrente, als seine Kinder volljährig wurden. Wäre er eine Frau, wäre ihm das nicht passiert. Dann hätte er die Rente weiterhin erhalten. Damit verstosse die Schweiz gegen das Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention, befanden die Strassburger Richter.
Ihr Urteil hat nun weitreichende Folgen: Der Bundesrat ist über die Bücher gegangen und will die Witwer künftig gleich behandeln wie die Witwen. Wer allerdings erwartet hat, die Witwer würden dieselben Rechte erhalten wie heute die Witwen, hat sich getäuscht. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats sieht zwar einige Verbesserungen für Witwer vor. In erster Linie reduziert er aber die Ansprüche der Witwen.
Er wartet immer noch auf sein Geld
Max Beeler wartet derweil immer noch auf sein Geld. Soeben hat ihn das Bundesgericht ein zweites Mal abblitzen lassen und sein Revisionsgesuch als gegenstandslos abgeschrieben. Die Eidgenossenschaft sei nun ja bereit, ihm die entgangenen Witwerrenten zuzüglich Verzugszins auszurichten. Folglich sei eine Revision des ursprünglichen Bundesgerichtsentscheids von 2012 nicht mehr notwendig.
Doch Beeler hat sich mit dem Bund nicht einigen können. Er will mehr als nur die eigentlichen Witwenrenten plus 5 Prozent Verzugszinsen, was knapp 100’000 Franken ergäbe. Darüber hinaus fordert der 70-Jährige aus Appenzell Ausserrhoden auch die Ergänzungsleistungen (EL), zu welchen er als Bezüger einer Witwerrente berechtigt gewesen wäre. Und die Radio- und TV-Gebühren, die ihm als EL-Bezüger erlassen worden wären.
Das Bundesamt für Justiz hingegen lehnt alle weiteren Entschädigungen ab. Beelers Lebensbedarf sei ja seinerzeit durch die Sozialhilfe gedeckt worden. Gut möglich, dass der Bund so auch ein teures Präjudiz für weitere, ähnlich gelagerte Fälle vermeiden will.
Ein zweites Mal gegen die Schweiz klagen
Doch Max Beeler lässt sich nicht so schnell abwimmeln. Stattdessen verlangt er eine ordentliche Revision des einstigen menschenrechtswidrigen Entscheids. Nur so kann er nämlich ans Ausserrhoder Obergericht gelangen, wo ein Urteil betreffend der Ergänzungsleistungen immer noch hängig ist. Mit dem neusten Bundesgerichtsentscheid bleibt ihm dies aber verwehrt.
Beeler ist daher enttäuscht und sagt: «Ich werde das Urteil mit meinem Anwalt noch genau ansehen, gehe aber davon aus, dass wir es weiterziehen müssen.» Damit würde der heute in Peru lebende Rentner ein zweites Mal in Strassburg gegen die Schweiz klagen – diesmal wegen der Ergänzungsleistungen statt der Witwerrenten.
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