Wirtschaftsspionage: Anwalt von Drogeriekönig Müller vor Gericht
Aufgrund geheimer Daten musste die Bank Sarasin 45 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Nun drohen dem «Whistleblower» in der Schweiz drei Jahre Haft – unbedingt.
Die Cum-Ex-Geschäfte des Deutschen Drogerie-Königs Erwin Müller sind heute Thema vor dem Bezirksgericht Zürich: Drei Deutsche müssen sich wegen Wirtschaftsspionage verantworten, weil sie geheime Daten der Bank J. Safra Sarasin weitergegeben haben sollen. Der Prozess dürfte drei Tage dauern.
Der 86-jährige Erwin Müller steht längst auf der Forbes-Liste der reichsten Menschen der Welt. Seine Drogeriefachmärkte machten ihn zum mehrfachen Milliardär. Für die Verwaltung dieses Vermögens engagierte Müller unter anderem die Schweiz Bank J. Safra Sarasin.
Diese riet ihm vor einigen Jahren, in den Luxemburger Sheridan-Fonds zu investieren. Über diesen Fonds wurden schwer durchschaubare Aktientransaktionen abgewickelt, so genannte Cum-Ex-Geschäfte.
Dabei wurden Erstattungen auf Kapitalertragssteuern mehrfach vom Deutschen Fiskus zurückgefordert. Dies wurde mit Aktientransaktionen rund um den Stichtag für Dividendenzahlungen möglich - und brachte den Deutschen Staat im Laufe der Jahre um Milliarden. Cum-Ex-Geschäfte wurden deshalb in Deutschland 2012 verboten, der Sheridan-Fonds brach daraufhin zusammen.
Falsch beratener Drogerie-König
Mit dem Zusammenbruch des Fonds war auch Müllers Geld weg. Er forderte Schadenersatz von der Bank J. Safra Sarasin - und erhielt Recht. Das Landgericht Ulm entschied 2017, dass die Bank ihm 45 Millionen Euro zurückzahlen muss, weil sie den Drogerie-König falsch beraten habe. Der 86-jährige Müller beteuerte stets, dass er nicht gewusst habe, in was er da investiere.
Gewonnen wurde der Prozess vor allem deshalb, weil Müllers Anwalt Eckart Seith in den Besitz von geheimen Bank-Unterlagen kam und diese im Prozess auch verwendete. Darunter war etwa ein von der Bank in Auftrag gegebenes Gutachten, das belegt, dass J. Safra Sarasin den Drogerie-König tatsächlich falsch beraten hatte.
Seith muss sich wegen der Verwendung dieser brisanten Unterlagen nun vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Die Anklage fordert eine Verurteilung wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, also Wirtschaftsspionage, und eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren - unbedingt. Der Anwalt soll die Strafe also absitzen.
Bundesverdienstkreuz oder Gefängnis
Während Seith in der Schweiz mit einem Bein im Gefängnis steht, hat er in Deutschland den Status eines Whistleblowers. Er habe mitgeholfen, einen der grössten Steuerskandale aufzudecken, den es in der Bundesrepublik je gab. Eine Bürgerbewegung fordert für ihn sogar das Bundesverdienstkreuz.
Angeklagt sind neben Seith auch seine Informanten, beide ehemalige Mitarbeiter der Bank J. Safra Sarasin. Der Drahtzieher, ebenfalls Deutscher, galt intern schon lange als Kritiker der umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte. Zusammen mit seinem Kollegen, auch er deutscher Staatsbürger, kontaktierte er Müllers Anwalt, traf sich mit ihm und arrangierte die Übergabe der geheimen Dokumente.
Dies tat er jedoch nicht ganz uneigennützig: Als Gegenleistung für diese Unterlagen sollten er und sein Kollege 1 Prozent der erstrittenen Prozessentschädigung erhalten, also 450'000 Euro, welche die beiden Beschuldigten unter sich aufteilen wollten.
Für die Zürcher Staatsanwalt ist dies klar ein Fall von wirtschaftlichem Nachrichtendienst und eine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses. Für den Drahtzieher fordert die Anklage 3 Jahre und 10 Monate Freiheitsstrafe unbedingt, wovon er aber schon 6 Monate in Untersuchungshaft abgesessen hat.
Folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, müsste er also noch weitere 3 Jahre und 4 Monate hinter Gitter. Der Mittäter soll etwas milder bestraft werden: Ihm blühen 3 Jahre Freiheitsstrafe, wovon er aber nur ein Jahr absitzen müsste. Die restlichen 2 Jahre würden als Bewährungsstrafe ausgesprochen. Der Prozess dürfte drei Tage dauern.
SDA/sep
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