Zürcher Justiz klagt drei Deutsche wegen Wirtschaftsspionage an
Die Staatsanwaltschaft Zürich erhebt gegen drei Deutsche Anklage wegen Wirtschaftsspionage und Verstoss gegen das Bankgeheimnis.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen drei Deutsche, die Bankunterlagen an deutsche Gerichte und Behörden weitergeleitet haben sollen. Bei den Angeklagten handelt es sich um einen Anwalt aus Stuttgart und zwei ehemalige Mitarbeiter einer Schweizer Bank.
Die drei Beschuldigten müssen sich wegen Wirtschaftsspionage und Verstoss gegen das Bankgeheimnis verantworten. Eine Sprecherin der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag einen Artikel der deutschen Zeitung «Die Zeit». An den Recherchen war auch das Schweizer Online-Magazin Republik beteiligt.
Hintergrund ist die Millionenklage des Deutschen Drogerie-Unternehmers Erwin Müller gegen die Bank J. Safra Sarasin. Der Milliardär zog gegen die Schweizer Bank vor Gericht, weil diese ihn bei der Steueroptimierung falsch beraten und er deswegen in den hochriskanten Luxemburger Sheridan-Fonds investiert habe.
Müller hatte geltend gemacht, er sei über das umstrittene Geschäftsmodell des Fonds sowie über die damit verbundenen Risiken im Unklaren gelassen worden.
Belastende Dokumente weitergeleitet
Müllers Anwalt soll von ehemaligen Bank-Mitarbeitern belastende Dokumente entgegengenommen haben, die diese Vorwürfe belegen sollen. Diese Dokumente habe er für den Rechtsstreit an Gerichte und Behörden weitergeleitet.
Im Mai 2017 entschied das Landgericht Ulm, dass Müller tatsächlich falsch beraten worden sei und verurteilte die Schweizer Bank zu 45 Millionen Euro Schadenersatz. Die Bank zog das Urteil weiter.
SDA/nag
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