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Bundesrat verzichtet auf Limiten
Wintersportkantone kündigen Corona-Ampel für Skigebiete an

Skifahren in Verbier: Der Kanton Wallis wird die Erlaubnis von objektiven Faktoren abhängig machen.
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Die Bergkantone müssen selber entscheiden, ob sie die Skigebiete offen halten oder schliessen. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, dass die Kompetenz über den Betrieb von Liften und Bahnen ab dem 22. Dezember bei ihnen liegt. «Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies erlaubt und ausreichend Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact-Tracing sowie beim Testen sichergestellt sind», teilte die Bundesregierung mit. Natürlich müssten strenge Schutzkonzepte vorliegen, die den nationalen Vorgaben entsprechen.

Das bedeutet, dass der massive Druck der letzten Tage der bürgerlichen Parteien auf ihre Bundesrätinnen und Bundesräte Wirkung gezeigt hat: Sie schlugen Innenminister Alain Bersets Vorschläge für eine Reduktion der Kapazität der Skigebiete in den Wind. Anders als alle ihre Nachbarländer lässt die Schweiz also während der Spitzentage über Weihnachten und Neujahr ihre Skigebiete fast ohne Einschränkungen laufen. Der Betrieb wird einzig dadurch limitiert, dass schon ab dem 9. Dezember in geschlossenen Transportmitteln wie Gondeln die Kapazität auf zwei Drittel beschränkt wird.

Kantone wollen Polizei einsetzen

«Die Beschränkung sowie die Forderung, beim Anstehen Maske zu tragen und Abstand zu halten, machen das Leben extrem schwer», kommentiert Markus Wolf, Geschäftsführer der Weisse-Arena-Gruppe, die das gemeinsame Skigebiet der Bündner Gemeinden Flims, Laax und Falera betreibt. Die Bergbahnen Zermatt sehen dagegen kein Problem in den neuen Vorgaben, wie ein Sprecher schreibt: «Diese Einschränkung kann dazu führen, dass die Wartezeiten verlängert werden, wir haben jedoch die Möglichkeit, die Anstehbereiche vor allem in den Talstationen auszuweiten und zu verlängern, damit die Abstandsregel immer eingehalten werden kann.»

Mit dem Wallis und Graubünden haben die beiden wichtigsten Wintersportkantone angekündigt, zur Schutzkonzeptkontrolle auch die kantonalen Polizeikorps einzusetzen. Bei wesentlichen Missachtungen soll laut Bundesrat zuerst eine Ermahnung ausgesprochen, bei Wiederholung die Betriebsbewilligung entzogen werden.

«Wir werden in den nächsten Tagen entscheiden, wie wir die Schwellenwerte definieren wollen.»

Marcus Caduff, Bündner Volkswirtschaftsdirektor

Doch bleibt die Frage, ob die Kantone tatsächlich Wirtschaftstreibern mit vielen Millionen Franken Umsatz die Betriebsbewilligung entziehen würden, wenn entweder diese die Schutzkonzepte nicht einhalten oder die epidemiologische Lage ausser Kontrolle gerät? Dass auch die Bergkantone vorwärtsmachen können, zeigt das Beispiel Wallis. Als die Ansteckungszahlen dort Mitte Oktober explodierten, reagierte der Staatsrat aus eigenem Antrieb als eine der ersten Kantonsregierungen erfolgreich mit harten Massnahmen, unter anderem im Gastgewerbe.

Aktuell steht den Winterferien nichts im Weg: Skifahrer in Arosa Ende November.

Ähnlich verhält es sich im Kanton Graubünden, wo der Regierungsrat am Freitag für zwei Wochen zahlreiche Aktivitäten eingeschränkt und für mehrere Regionen flächendeckende Corona-Tests für die Bevölkerung beschlossen hat. Damit sollen die auf hohem Niveau steigenden Fallzahlen rechtzeitig für die wichtige Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gesenkt werden.

Die Kantone scheuen sich also nicht grundsätzlich, die Schraube anzuziehen. Die Frage ist, ob das auch in der Hauptsaison so wäre. Dann schmerzt es nämlich richtig. Zumindest führen sie objektiv messbare Kriterien ein, die darüber entscheiden sollen, ob die Skigebiete geöffnet bleiben: Man werde mit einer Art Ampelsystem arbeiten, bestätigt die Walliser Gesundheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten (SP) auf Anfrage.

Gäste dürfen mit Kulanz rechnen

Die Schwellenwerte würden kommende Woche fixiert und sollen auf einer Kombination der Anzahl Hospitalisierungen, der Anzahl Inzidenzen, dem Funktionieren des Contact-Tracing und dem Reproduktionswert beruhen. Besonderes Gewicht erhält dabei der Indikator der Spitalkapazitäten, wo der Spielraum laut Waeber-Kalbermatten sehr beschränkt ist.

«Wir werden in den nächsten Tagen entscheiden, wie wir die Schwellenwerte definieren wollen und welche Kriterien besonders gewichtet werden», sagt auch Volkswirtschaftsdirektor Marcus Caduff (CVP). Der Kanton Bern antwortete bis Redaktionsschluss nicht auf eine Anfrage. In einer Mitteilung liess die Regierung jedoch verlauten, man werde die Massnahmen streng umsetzen. Der kantonale Corona-Sonderstab werde jetzt die neue Regelung im Detail analysieren und die entsprechenden Vorgaben definieren.

Sollte es tatsächlich zu behördlich verordneten Skigebietsschliessungen kommen, dürfen die Kunden mit Kulanz rechnen. «Bei behördlichen Schliessungen gibt es ein Anrecht auf Anrechnungen bereits bezahlter Leistungen», bestätigt Markus Wolf von der Weissen Arena. Auch die Oberwalliser Aletsch-Arena erstattet Kunden in solchen Fällen ihr Geld zurück. In Zermatt gibt es eine drei Jahre gültige Gutschrift.

In der Hotellerie entscheidet der jeweilige Betreiber, welche Bedingungen er für Stornierungen wegen solcher Umstände anbieten will. Aschi Wyrsch, Präsident des Bündner Hotelierverbands, hat dazu jedoch eine klare Meinung: «Wir halten grosszügige Stornierungsbedingungen für sinnvoll. Hoteliers, die ihren Gästen solche anbieten, verzeichnen im Moment deutlich mehr Buchungen.»