Wiederholungskurs geschwänztJunglenker rammt auf der Seestrasse Motorradfahrerin
Ein 21-Jähriger ist in Stäfa mit einer Motorradfahrerin kollidiert. Er verstiess gleich doppelt gegen das Gesetz und muss nun Monate später dafür büssen.
Ein junger Mann, der im vergangenen Sommer im Stäfner Ortsteil Ürikon einen Unfall verursacht hat, muss dafür büssen. Der 21-Jährige war nach der Mittagszeit in seinem Auto auf der Seestrasse unterwegs. Als er während der Fahrt nach einer Wasserflasche im Fussraum des Beifahrersitzes suchte, verlor er die Kontrolle über seinen Wagen. Er geriet mit einer Geschwindigkeit von rund 60 km/h auf die linke Fahrbahn, wo ihm eine Motorradfahrerin entgegenkam.
Die Frau vermochte nicht mehr rechtzeitig abzubremsen. Sie stürzte vom Motorrad, als das Auto dessen Heck rammte. Während der Töff noch einige Meter weiterfuhr und in eine Wand krachte, blieb das Unfallopfer verletzt am Boden liegen. Die Frau erlitt ein Schleudertrauma, eine Sprunggelenkverstauchung sowie mehrere Prellungen an der Brust- und der Lendenwirbelsäule.
Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat den fehlbaren Autofahrer nun kürzlich per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 50 Franken sowie zu einer Busse von 200 Franken verurteilt. Sie wirft ihm fahrlässige Körperverletzung vor.
Zudem stellte sie fest, dass der Junglenker nicht den Weiterbildungskurs besucht hatte, den er innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Führerausweises auf Probe hätte absolvieren müssen. Dort wäre ihm vielleicht auch eingebläut worden, dass er während der Fahrt nichts auf dem Fussraum des Beifahrersitzes zu suchen hat.
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