«Apropos» – der tägliche PodcastWie die Revolution im Sexualstrafrecht zustande kam
Vier Jahre stritt das Parlament über eine «Nur Ja heisst Ja»- oder «Nein heisst Nein»-Lösung – bis es gestern einen Kompromiss fand. Wie kam dieser zustande? Und was bedeutet die neue Regelung?
Selbst konservative Männer änderten im Verlauf einer langen und emotionalen parlamentarischen Diskussion ihre Meinung zur Revision des Sexualstrafrechts. Das alte Sexualstrafrecht wies in der Praxis einige Mängel auf, daher sollte es reformiert werden. Politikerinnen und Politiker aus dem linken Lager forderten eine «Nur Ja heisst Ja»-Lösung, bei der Sexualpartnerinnen und -partner ihre Zustimmung zum Ausdruck bringen müssen.
Der Kompromiss basiert nun auf «Nein heisst Nein», also auf der Ablehnung: Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person vornimmt. Trotzdem ist das andere «Ja heisst Ja»-Lager zufrieden, denn der Ständerat hat zentrale Anliegen aufgenommen: Kann das Opfer seinen Willen nicht zum Ausdruck bringen, weil es in einem Schockzustand ist, schützt das den Täter nicht vor Strafe.
Zum Kern der Reform gehört, dass mehr Taten als Vergewaltigung gelten. Heute ist Nötigung eine Voraussetzung dafür: Der Vergewaltiger muss das Opfer bedrohen, unter Druck setzen oder Gewalt anwenden. Künftig ist ein Vergewaltiger, wer gegen den Willen einer Person eine sexuelle Handlung vornimmt, die mit Eindringen verbunden ist – ob mit oder ohne Nötigung. Neu gibt es ausserdem den Tatbestand des sexuellen Übergriffs. Darunter fallen sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person, die nicht mit Eindringen verbunden sind.
Was bedeuten die neuen Regeln nun konkret? Und wie kam eine Lösung zustande, der am Anfang viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier skeptisch gegenüberstanden? Darüber spricht Bundeshaus-Redaktorin Charlotte Walser in einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos». Gastgeber ist Philipp Loser.
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