«Apropos» – der tägliche PodcastDie Grenzen des Sexualstrafrechts
«Nur Ja heisst Ja» oder «Nein heisst Nein»: Diese beiden Modelle werden bei der Überarbeitung des Sexualstrafrechts diskutiert. Einige Probleme werden damit aber nicht gelöst sein – wie ein aktueller Fall zeigt.
Ein Fall am Bundesgericht zeigt exemplarisch die Schwierigkeiten, mit denen Richterinnen und Richter konfrontiert sind, wenn mutmassliche Sexualstraftaten verhandelt werden: Ein Mann und eine Frau verbringen einen gemeinsamen Abend in einer Bar, gehen gemeinsam zu ihm, und es kommt zum Geschlechtsverkehr. Daraufhin verlässt die Frau seine Wohnung und steigt in ein Taxi.
Beide Beteiligten schildern im Nachhinein vor Gericht einen ähnlichen Ablauf des Abends, wahrgenommen haben sie ihn aber komplett unterschiedlich. Die Frau erzählt von Grenzverletzungen und schildert ungewollte Gewaltmomente beim Sex. Für ihn hingegen wirkte alles einvernehmlich. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte dieses Falles.) Das Bundesgericht bestätigt den Freispruch des Mannes, beide Aussagen seien glaubwürdig.
In einer neuen Folge von «Apropos» erklärt Tamedia-Nachrichtenchefin und Autorin Angela Barandun, wo die Grenzen des aktuellen Sexualstrafrechts liegen, wie die vorgeschlagenen Änderungen nach dem Prinzip «Nein heisst Nein» oder «Nur Ja heisst Ja» aussehen und ob bei dem Fall aus Genf mit einem revidierten Gesetz ein anderes Urteil herausgekommen wäre. Host ist Mirja Gabathuler.
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