AboStreitgespräch über Sexualstrafrecht«Ich wurde vor einem Kuss nie gefragt» – «Ich kann doch einfach Nein sagen»
Braucht es vor jeder sexuellen Handlung eine Einwilligung? Reicht ein Nein, wenn jemand nicht will? Und wie griffig ist das Schweizer Recht? Die Juristinnen Tanja Knodel und Béatrice Müller debattieren.
Zuerst ganz einfach, Frau Knodel und Frau Müller: Was ist der Unterschied zwischen den zwei Ansätzen «Nein ist Nein» (Widerspruchslösung) und «Nur Ja ist Ja» (Zustimmungslösung) im Sexualstrafrecht?
Tanja Knodel: Der Unterschied liegt darin, wie man Sexualität in der Gesellschaft verstehen möchte: Geht man davon aus, dass Sexualität grundsätzlich verboten ist und nur dann stattfindet, wenn man ausdrücklich zustimmt. Oder ist man der Meinung, dass Sexualität zwischen Erwachsenen grundsätzlich erlaubt ist, ausser jemand sagt Nein.
Béatrice Müller: Sexualität soll mit der «Nur Ja ist Ja»-Lösung nicht grundsätzlich verboten werden. Doch Sex ist kein verfügbares Gut, das ich abwehren muss, wenn ich es nicht will. Es muss eine Einwilligung stattfinden, bevor es zu einer sexuellen Handlung kommt.