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Whistleblowerin zerzaust neues Gesetz

Yasmine Motarjemi, frühere Nestlé-Mitarbeiterin, erwartet bald das zweitinstanzliche Urteil. Foto: Nicolas Brodard
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Whistleblowerin Yasmine Mo­ta­rje­mi gibt nicht auf. Die Waadtländerin wirft dem Nahrungsmittelkonzern Nestlé, ihrem ehemaligen Arbeitgeber, vor, sie als Whistleblowerin gegen das Mobbing ihres Vorgesetzten unzu­reichend geschützt zu haben. Die Spezialistin für Nahrungsmittelsicherheit ist deshalb mit einer Mobbingklage an die Justiz gelangt. Der Prozess dauert schon Jahre, ein rechtskräftiges Urteil liegt noch nicht vor.

Um solche Prozesse zu vermeiden, will der Bundesrat Whistleblower besser schützen. Mit seinem Gesetzesentwurf befasst sich nach dem Nationalrat am Montag auch der Ständerat. Yasmine Motarjemi hat dazu eine klare Meinung: Das Gesetz wäre in ihrem Fall völlig wirkungslos geblieben, dessen ist sie sicher.

Das Zerwürfnis kam 2006

Jahrelang gab es zwischen Nestlé und der Mitarbeiterin Mo­ta­rje­mi keinerlei Probleme. 2000 hatte Nestlé die «Expertin mit internationaler Reputation», so wurde sie intern präsentiert,der Weltgesundheitsorganisation abgeworben. 2001 warnte Motarjemi, Babynahrung ent­halte zu hohe Vitamindosen. 2002 standen Nestlé-Babybiskuits in Frankreich in Verdacht, bei Säuglingen Erstickungsanfälle auszulösen. Motarjemi wurde eingeschaltet, am Ende wurde die Mehlsorte gewechselt und das Mindestalter für den Konsum heraufgesetzt. Motarjemi intervenierte in weiteren Fällen. Bis Ende 2005 beurteilten die Vorgesetzten ihre Leistungen stets mit «weit über den Erwartungen». Das Zerwürfnis kam 2006.

Motarjemi bekam einen neuen Vorgesetzten. Die Kaderfrau klagt in den Gerichtsverfahren, er habe ihr miserable Zeugnisse ausgestellt, sie gegenüber Mitarbeitern herabgesetzt, diskreditiert und ihr kontinuierlich Verantwortung entzogen und an Mitarbeiter unterer Hierarchiestufen delegiert. Am Ende löste der Mann Yasmine Motarjemis ganzes siebenköpfiges Team auf.

Eine Versetzung hätte als Schutzmassnahme gereicht

Weil sie die Eskapaden nicht mehr ertrug und ihre Arbeit für die Nahrungsmittelsicherheit nicht mehr nach ihren Vorstellungen ausführen konnte, wurde sie konzernintern zur Whis­tleblowerin. Sie meldete, sie werde diskreditiert und könne ihrer Arbeit nicht nachkommen. Am Ende wandte sie sich an den damaligen CEO Paul Bulcke, worauf der Konzern sie entliess.

Das Bezirksgericht Lausanne wies die Mobbingklage Motarjemi gegen Nestlé nach einem jahrelangen Verfahren im Juni 2018 ab. Erst im Januar 2019 erhielt sie die schriftliche Urteilsbegründung. Sie enthielt eine Überraschung. Das Gericht anerkennt, die Klägerin sei möglicherweise von ihrem Vorgesetzten gemobbt worden. Gleichwohl habe Nestlé beim Schutz der Mitarbeiterin nicht versagt, schliesslich habe man ihr konzernintern eine Versetzung angeboten.

Yasmine Motarjemi ist eine Verfechterin von Whistleblowing geworden – und sie erhält international Anerkennung.

Mit der Versetzung habe man sie bloss in einem Wandschrank versorgen wollen, so Motarjemi. Sie habe jedoch Missstände beheben wollen. Die Frau betont: «Ich hätte den neuen Posten angenommen, wenn man meine Arbeit mit einer Administrativuntersuchung validiert hätte.» Doch der Konzern lehnte ab.

Motarjemi hat das Urteil beim Kantonsgericht angefochten. Das Urteil der zweiten Instanz er­wartet sie in den nächsten Wochen. Trotz der schmerzhaften Erfahrungen und Enttäuschungen ist Yasmine Motarjemi zu einer engagierten Verfechterin von Whistleblowing geworden. In halb Europa tritt sie auf Podien auf, schreibt Aufsätze und publiziert Meinungsartikel in Zeitungen. Für ihr Engagement wurde sie mit internationalen Anerkennungen geehrt. Die politischen Bemühungen, Whistleblowing zu regeln, verfolgt sie mit grossem Interesse.

Am Montag berät der Ständerat ein vom Bundesrat vorgeschlagenes Whistleblowing-Gesetz. Der Bundesrat will regeln, wie Mitarbeiter vorgehen müssen, wenn sie Missstände melden. Im Obliagationenrecht soll künftig stehen, dass eine Meldung in der Regel nur dann zulässig ist, wenn sie zuerst an den Arbeitgeber erfolgt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Angestellte später auch an die zuständige Behörde weiterleiten oder an die Öffentlichkeit gelangen, ohne dabei ihre Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber zu verletzen. Der bundesrätliche Vorschlag verlangt, dass Whistle­blower gewisse Fristen einhalten, bis sie an eine nächste «Instanz» gelangen. Das schaffe «mehr Klarheit und Rechtssicherheit, sowohl für Unternehmen wie auch für Arbeitnehmende», so die Landesregierung.

«Besser begraben»

Dem widerspricht Yasmine Motarjemi. Sie argumentiert, in ihrem Fall habe die interne Meldung nichts gebracht. Das Unternehmen habe gegen die von ihr monierten Missstände nichts unternommen, sondern sie ruhigstellen und an einen anderen Ort abschieben wollen. Auch gegen Meldungen an Behörden bringt sie Einwände vor. Diese hätten häufig Beziehungen zu Unternehmen, in denen die Whistleblower tätig sind. Interessenkonflikte seien die Folge.

Auch die Gewerkschaften sind gegen das Gesetz. Benoit Gaillard, Sprecher der Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, kritisiert: «Das Projekt beinhaltet keinen wirklichen Kündigungsschutz – und auch keinen be­sonderen Kompensationsmechanismus im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung.»

Bereits im Juni dieses Jahres lehnte der Nationalrat den bundesrätlichen Gesetzesentwurf mit 144 zu 27 Stimmen ab. Eine Mehrheit im Rat vertrat die Meinung, die Vorlage sei zu kom­pliziert und für betroffene An­gestellte schwer verständlich. Sie sei ein gutes Beispiel dafür, dass gut gemeint nicht immer gut ­geraten sei, sagte etwa Min Li Marti (SP, ZH). Ein «schickliches Begräbnis» sei daher besser, als daran herumzubasteln. Einzig die BDP und die CVP standen hinter der Vorlage. Falls der Ständerat dem Nationalrat folgt, ist die Vorlage gestorben.