Lohnersatz nur mit TestNach sieben Tagen Quarantäne gibts kein Geld mehr vom Bund
Neu lässt sich die Corona-Quarantäne abkürzen. Den Test dafür müssen Betroffene selbst bezahlen. Verzichten sie darauf, erhalten sie keine weitere Entschädigung mehr.
Bislang unbeachtet hat der Bundesrat den Lohnersatz bei der Corona-Quarantäne gekürzt. Erhielten Arbeitnehmer und Selbstständige zuvor maximal zehn Taggelder, können sie neu nur noch für höchstens sieben Tage Erwerbsersatz beanspruchen. Beschlossen hat das der Bundesrat im Januar, in Kraft getreten ist die Bestimmung am 8. Februar.
Begründet hat der Bundesrat die Kürzung der Taggelder nur ansatzweise: mit der ebenfalls neuen Möglichkeit, die Quarantäne zu verkürzen. Die birgt für Betroffene jedoch mehrere Unwägbarkeiten. Sie können zwar neu am siebten Tag einen Corona-Test machen und aus der Quarantäne entlassen werden, wenn er negativ ausfällt.
Eine schärfere Maskenpflicht
Allerdings müssen die Betroffenen den Test erstens selbst bezahlen, was bei einem Schnelltest rund 60 Franken kostet, bei einem PCR-Test mindestens 137 Franken. Zweitens haben sie kein Anrecht darauf, die Quarantäne zu beenden: Die Entscheidung obliegt den zuständigen Kantonsbehörden. Drittens bleibt es für sie obligatorisch, bis zum zehnten Tag ausserhalb der eigenen vier Wände immer eine Maske zu tragen und mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten. Die Benutzung des öffentlichen Verkehrs ist damit zwar nicht explizit verboten, aber zumindest eine Grauzone. Denn wer in Quarantäne ist, den weisen die Behörden an, mit dem eigenen Auto oder dem Taxi statt mit Bus oder Tram zum Arzt zu fahren.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt auf Anfrage, aktuell sei nicht vorgesehen, dass der Bund die Testkosten übernehme. Jeder habe Interesse daran, die Quarantänemassnahmen im Rahmen der Regeln vorzeitig zu beenden, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Darum hätten sich die Sozialpartner für diese Möglichkeit ausgesprochen. Zum Abbau bei den Taggeldern nahmen diese jedoch nicht Stellung – weil der Bundesrat diese Option bei Konsultationen gar nie erwähnt hatte.
Es trifft vor allem die Büezer
Überrascht wurden auch die Kantone. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz reagiert skeptisch. «Wir beurteilen die Kürzung der Bezugsdauer von Taggeldern kritisch», sagt der Medienbeauftragte, Tobias Bär. Problematisch sei das gerade für jene Berufstätigen, die ihre Arbeit nicht aus dem Homeoffice erledigen könnten und tendenziell niedrigere Löhne hätten. Für sie steige der Druck, auf eigene Kosten einen Test zu machen und an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
Vorstellungen, wie sich die neuen Vorschriften auswirken werden, haben die Verantwortlichen beim Bund nicht. Es ist derzeit unklar, wie viele Taggelder ein Arbeitnehmer durchschnittlich pro Quarantäne bezieht. Zwischen einer Ansteckung einer Person und der Quarantäneanordnung für ihre engen Kontakte können mehrere Tage verstreichen. Die Massnahme dauert zehn Tage ab dem letzten Treffen; wird das aber erst sechs Tage später erkannt, gilt sie nur noch für die vier restlichen Tage. Das BAG hat dazu indes keine Daten und verweist auf die Kantone. Basel-Stadt hat die Daten auf Anfrage ausgewertet: Seit Oktober 2020 seien im Durchschnitt 9,97 Covid-Quarantänetage verfügt worden.
Schon über 100’000 Betroffene
Mit weniger Geld für die einzelnen Betroffenen rechnet hingegen das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das über die Taggelder Buch führt: Es geht davon aus, dass die benötigte Kreditsumme insgesamt gleich bleiben wird, weil aktuell mehr Personen in Quarantäne sind als angenommen, wie eine Sprecherin mitteilt. Allerdings weiss auch das BSV nicht, wie viele Taggelder pro Quarantäne bezogen wurden; dafür sei eine vertiefte Nachanalyse nötig.
Aktuell sind über 20’000 Personen in Quarantäne. Die genaue Zahl ist nicht bekannt, weil drei Kantone ihre Daten noch immer nicht melden. Die Tendenz ist seit November sinkend, scheint sich aber jüngst auf hohem Niveau zu stabilisieren.
In 112’730 Fällen haben die Ausgleichskassen seit Beginn der Corona-Pandemie Entschädigungen für Quarantänemassnahmen geleistet, den Grossteil an Arbeitnehmer. In rund 3500 Fällen haben Selbstständige davon profitiert. Ausbezahlt wurden bis Ende Januar 118 Millionen Franken. Weitere 42 Millionen Franken in 18’765 Fällen flossen an Eltern, die ihre Kinder betreuen mussten, wobei die Quarantäne nur ein möglicher Grund dafür ist.
Das Geld kommt aus dem Fonds der Erwerbsersatzordnung, der eigentlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern über Lohnbeiträge gespeist wird. Allerdings hat der Bund seit Beginn der Pandemie 7,5 Milliarden Franken an Steuergeldern in den Fonds gesteckt.
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