Restaurants bereiten Öffnung vorWer einen Kaffee will, muss seine Telefonnummer angeben
Die Gastrobranche hat ihr Schutzkonzept für die Öffnung der Restaurants am 11. Mai vorgelegt: Nur wer Namen und Telefonnummer angibt, wird bedient.
Wer einen Tisch im Restaurant reserviert, ist es gewohnt, Name und Telefonnummer anzugeben. Ab dem 11. Mai müssen dies auch Gäste tun, die spontan ein Restaurant aufsuchen – also ohne vorherige Reservierung. Das Hinterlassen von Kontaktdaten sowie des Datums des Restaurantbesuchs ist Teil des Schutzkonzeptes gegen die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz. So sollen die Gesundheitsbehörden Infektionsketten rasch nachvollziehen und unterbrechen können.
Der Dachverband Gastro Suisse hat am Dienstag vorgestellt, wie die Öffnung der Restaurants im Detail geschehen soll. Weiter gelten grundsätzlich die üblichen Abstandsregeln von zwei Metern und Hygienevorschriften. Demnach sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen, und zwei Meter Abstand oder trennende Elemente sind nötig.
«Die Leute, die sich auf einen Restaurantbesuch freuen, sind bereit, die Daten abzugeben.»
Der Gastronomiebetrieb bewahrt die Daten der Gäste vierzehn Tage auf und vernichtet sie danach vollständig. Die nicht öffentliche Schul-und Betriebsgastronomie muss hingegen keine Personendaten erfassen. Gastro-Suisse-Präsident Casimir Platzer sagte gegenüber Blick-TV: «Die Leute, die sich auf einen Restaurantbesuch freuen, sind bereit, die Daten abzugeben.»
Beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten heisst es, solche Vorgaben seien dann zulässig, wenn sie die Prinzipien des Datenschutzgesetzes berücksichtigten. Im Falle des Datenschutzes heisst das: Transparenz, Verhältnismässigkeit und Zweckmässigkeit müssen erfüllt sein.
Allerdings sei es nicht Aufgabe von privaten Gastrobetrieben, die Richtigkeit der Angaben zu prüfen oder Infizierte zurückzuverfolgen, sagt eine Sprecherin des Datenschutzbeauftragten: Deshalb dürfe «die Erhebung von Namen und Telefonnummer als Seuchenbekämpfungsmassnahme grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis erfolgen».
Keine Livemusik und Zeitungen
Restaurants, die über lange Tische verfügen – wie beispielsweise Sitzgelegenheiten an Förderbändern in Sushi-Restaurants –, dürfen hingegen mehr als vier Personen platzieren. Jedoch muss der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Sind Trennwände installiert, kann auf den Abstand verzichtet werden.
Wer sich beim Besuch in seinem Stammlokal auf die gewohnte Livemusik freut, muss noch warten. Auch Unterhaltungsangebote wie Billiard, Karaoke oder Spielautomaten sind verboten. Wer am Morgen gern in einer Zeitung oder Zeitschrift blättert, wird enttäuscht – Betriebe verzichten auf Gegenstände, die von mehreren Gästen geteilt werden. Darunter fallen auch Tischgewürze wie Salz- und Pfefferstreuer.
Restaurants mit Buffets machen die Gäste mit Plakaten und Bodenmarkierungen auf die Abstandsregeln aufmerksam. Selbstbedienungsbuffets werden zudem auf bediente umgestellt. Wer das nicht kann, muss sicherstellen, dass jeder Gast vor dem Schöpfen die Hände desinfiziert, Einweghandschuhe oder frisches Besteck benutzt. Um auch das Servicepersonal hinter der Theke zu schützen, sollen Plexiglasscheiben in exponierten Bereichen als Spuckschutz dienen.
Regeln müssen beachtet werden
Am Schutzkonzept waren neben Gastro Suisse auch das Bundesamt für Gesundheit, das Staatssekretariat für Wirtschaft, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und die wichtigsten Sozialpartner beteiligt. Die Vorgaben sind für die ganze Branche gedacht und nicht nur für Mitglieder von Gastro Suisse.
Der Bundesrat hatte am 29. April die Lockerungen für Restaurants beschlossen. Dabei hatte die Landesregierung bereits die strengen Auflagen formuliert, die nun ins Schutzkonzept eingeflossen sind. Bei Bedarf bietet der Betrieb Hygienemasken, Gesichtsvisiere und Handschuhe an. Zudem weist er seine Gäste auf die Hygiene- und Schutzmassnahmen hin. Wer diese missachtet, dem droht der Rausschmiss.
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